Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2026.

In der Schweiz sind auf Bundesebene zwölf Volksabstimmungen bei vier Urnengängen am 8. März, am 14. Juni, am 27. September und am 29. November vorgesehen. Dabei handelt es sich um sieben Volksinitiativen, eine Volksinitiative mit Gegenentwurf und Stichfrage, drei fakultative Referenden und ein obligatorisches Referendum.

Abstimmungen am 8. März 2026

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 682.1 Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» VI 5'656'176 3'133'322 55,40 % 3'028'036 1'381'191 1'646'845 45,61 % 54,39 % 9:14 682.2 Bundesbeschluss vom 17. September 2025 über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative) GE 5'656'176 3'133'322 55,40 % 2'955'062 2'169'303 785'762 73,41 % 26,59 % 23:0 682.3 Stichfrage zu Bargeld-Initiative und Gegenentwurf SF 5'656'176 3'133'322 55,40 % 2’939’549 Erläuterung im entsprechenden Kapitel weiter unten 683 Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» VI 5'656'176 3'157'469 55,82 % 3'123'278 1'188'459 1'934'819 38,05 % 61,95 % 0:23 684 Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» VI 5'656'176 3'143'544 55,58 % 3'063'223 897'355 2'165'868 29,29 % 70,71 % 0:23 685 Bundesgesetz über die Individualbesteuerung FR 5'656'176 3'149'672 55,69 % 3'063'799 1'662'477 1'401'322 54,26 % 45,74 %

Bargeld-Initiative

Regelmässig durchgeführte Umfragen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ergaben ein verändertes Zahlungsverhalten der Bevölkerung. Einerseits werden im Alltag für Zahlungen mittlerweile mehrheitlich Debitkarten, Kreditkarten oder Online-Bezahldienste verwendet, andererseits wird Bargeld weiterhin sehr geschätzt. Die «Freiheitliche Bewegung Schweiz» wollte verhindern, dass Münzen und Banknoten abgeschafft oder verdrängt werden. Ebenso wollte sie sicherstellen, dass der Schweizer Franken nicht durch eine blosse Gesetzesänderung ersetzt werden kann. Zu diesem Zweck reichte sie im Februar 2023 eine Volksinitiative ein, die zwei neue Bestimmungen in der Bundesverfassung verlangte. Erstens sollte der Bund sicherstellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zweitens sollte es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizer Franken durch eine andere Währung zu ersetzen. Unterstützung erhielt die Initiative von der SVP und verschiedenen Kleinparteien am linken und rechten Rand des politischen Spektrums. Sie argumentierten, dass Banknoten und Münzen Teil des Alltags seien. Bargeld könne auch eingesetzt werden, wenn digitale Zahlungssysteme ausfallen. Es sei zudem ein Ausdruck persönlicher Freiheit und sozialer Teilhabe und sichere Privatsphäre und Selbstbestimmung. Der Bundesrat, eine grosse Mehrheit des Parlaments und Wirtschaftsverbände lehnten die Initiative ab. Das Anliegen sei zwar berechtigt, doch die Initiative verwende ungeeignete Formulierungen. Eine Mehrheit der Abstimmenden und der Kantone lehnte die Initiative ab.

Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative Der Bargeld-Initiative stand ein Bundesbeschluss entgegen, der im September 2025 von National- und Ständerat mit grosser Mehrheit verabschiedet wurde und als direkter Gegenentwurf zur Abstimmung gelangte. Laut den Befürwortern nehme er die berechtigten Anliegen der Initiative auf und stärke die rechtliche Stellung des Bargelds und des Frankens als Währung. Zu diesem Zweck würden bereits bestehende gesetzliche Bestimmungen in die Verfassung überführt. Diese seien bewährt, rechtlich eindeutig und in der Praxis erprobt. Die Initiative hingegen verwende neue Formulierungen, was unnötigerweise Fragen zur Auslegung aufwerfe. Die Initianten lehnten den Gegenentwurf ab, da auf einen Teil ihrer Forderungen gar nicht eingegangen worden sei. Es sei darin nicht von «Banknoten oder Münzen» die Rede, sondern lediglich von «Bargeld», womit auch eine staatliche Digitalwährung gemeint sein könne. Teilweise wurde auch kritisiert, dass sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenentwurf unnötig seien, da weder Bargeld noch Franken bedroht seien. Fast drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone nahmen die Vorlage an.

Stichfrage Da die Initiative abgelehnt und der Gegenentwurf angenommen wurde, hatte die Stichfrage letztlich keine Auswirkungen. Bei einem «doppelten Ja» hätte das Volk mit 1'841'208 zu 1'098'341 Stimmen den Gegenentwurf bevorzugt. Tessin und Jura wären die einzigen Kantone gewesen, die der Initiative den Vorzug gegeben hätten.

SRG-Initiative

Am 4. März 2018 war die Volksinitiative zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren deutlich mit über 70 Prozent der Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt worden. Ein Komitee bestehend aus Exponenten der SVP, der FDP und des Gewerbeverbands wollte sich mit dieser Niederlage nicht abfinden und reichte im August 2023 eine neue Volksinitiative ein, die weniger weit ging. Sie forderte eine Senkung der jährlichen Haushaltsgebühr von derzeit 335 Franken auf 200 Franken. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen sollten ganz von der Abgabe befreit werden. Ausserdem sollte die Kürzung ausschliesslich zulasten der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gehen, während private Anbieter gleich viel wie bisher erhalten hätten. Gemäss den Befürwortern habe die SRG ihre Tätigkeiten weit über den Service public ihrer Konzession ausgedehnt. Sie müsse deshalb ihr Angebot auf ein für die «Allgemeinheit unerlässliches Grundangebot» beschränken, wodurch die unternehmerische Freiheit der privaten Anbieter gestärkt werde und die Privathaushalte entlastet würden. Der Bundesrat, die Mehrheit des Parlaments sowie zahlreiche Wirtschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen hielten die Initiative für zu weitgehend. Die SRG habe bereits einen Sparauftrag erhalten, wodurch die Jahresgebühr ohnehin auf 300 Franken sinken werde. Unternehmen seien zukünftig erst ab einem Jahresumsatz von 1,2 statt 0,5 Millionen Franken abgabepflichtig. Bei Annahme der Initiative müsste die SRG ihre Programme deutlich reduzieren und Sendungen streichen. Insbesondere würde es weniger Berichterstattung aus den Regionen geben und bestehende Standorte würden wegfallen, was letztlich zum Abbau von 3000 Arbeitsplätzen führen würde. Die Schweizer Kultur würde weniger unterstützt, Werbemittel würden ins Ausland abfliessen und die SRG könnte ihren Informationsauftrag nicht mehr wie bisher erbringen, was schädlich für die Demokratie sei. Mehr als drei Fünftel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative ab.

Klimafonds-Initiative Mit dem am 18. Juni 2023 angenommenen Klima- und Innovationsgesetz hatte sich die Schweiz dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu senken. Für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems standen dem Bund jährlich 2 Milliarden Franken zur Verfügung, ebenso wurden jährlich über 500 Millionen für die Förderung der Biodiversität eingesetzt. Zudem wurden mit den Erträgen aus der CO2-Abgabe und dem Emissionsrechtehandel klimafreundliche Technologien gefördert. Den Sozialdemokraten und den Grünen war das zu wenig, weshalb sie im Februar 2024 eine Volksinitiative einreichten. Sie forderte die Einrichtung eines Fonds für eine sozial gerechte Klima- und Energiepolitik, in den bis 2050 jährlich ein Betrag in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Schweiz hätte einbezahlt werden sollen. Damit gefördert werden sollten die Verminderung der Treibhausgasemissionen, der sparsame und effiziente Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Biodiversität sowie die CO2-Abscheidung und -Speicherung. Unterstützung erhielten die Initianten von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Gegen die Initiative stellten sich der Bundesrat, die meisten der im Parlament vertretenen Parteien sowie Wirtschaftsverbände. Der Bund betreibe bereits heute eine wirksame und ausgewogene Klimapolitik, die nicht nur auf Subventionen, sondern auch auf Lenkungsinstrumente und Vorgaben setze. Der Fonds hätte den Bundeshaushalt jedes Jahr mit Mehrausgaben in Milliardenhöhe belasten. Bei einer Annahme der Initiative wäre ein Grossteil der Verantwortung für das Erreichen der Klimaziele auf den Staat übertragen, was den Anreiz für Private und die Wirtschaft geschwächt hätte. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative ab.

Individualbesteuerung Das Schlagwort «Heiratsstrafe» kritisiert den Umstand, dass Verheiratete bisher steuerlich schlechter gestellt waren als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies passierte, weil Einkommen und Vermögen der Eheleute zusammengerechnet wurden und diese dadurch diese in eine höhere Progressionsstufe gelangten. Unverheiratete wurden jedoch individuell besteuert, auch wenn sie als Paar zusammenlebten. Nachdem 2021 eine Volksinitiative «für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» eingereicht worden war, beschloss das Parlament im Juni 2025 das Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag. Bis spätestens 2032 soll bei Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern für Verheiratete und Unverheiratete derselbe Steuertarif gelten. Zehn Kantone ergriffen daraufhin das Kantonsreferendum gegen dieses Gesetz und erhielten dabei Unterstützung durch zwei Komitees. Ihrer Ansicht nach sei der Systemwechsel unnötig, denn die Kantone hätten längst wirksame Massnahmen gegen die Heiratsstrafe umgesetzt und eine Änderung auf Bundesebene sei auch ohne Eingriff in die Steuerautonomie der Kantone möglich. Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit geringerem Zweiteinkommen würden steuerlich stärker belastet als Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung (insbesondere vermögende Doppelverdienerpaare). Ebenso müssten gesamtschweizerisch rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen durch die Verwaltung zu verarbeiten, was zu hohen Mehrkosten führen würde. Der Bundesrat und das Parlament argumentierten hingegen, dass mit der Individualbesteuerung eine grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen künftig weniger oder gleich viel direkte Bundessteuer bezahle. Eine relativ deutliche Mehrheit der Abstimmenden nahm die Vorlage an.

Abstimmungen am 14. Juni 2026

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 686 Eidgenössische Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» VI 5'668'117 3'336'837 58,86 % 3'302'103 1'492'857 1'809'246 45,21 % 54,79 % 10:13 687 Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz) FR 5'668'117 3'303'080 58,26 % 3'222'782 1'690'622 1'532'160 52,46 % 47,54 % –

10-Millionen-Initiative