Das Haber-Verfahren (auch Haber-Erlass) ist ein während der Amtszeit von Bundesinnenminister Thomas de Maizière 2017 von der damaligen Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern (BMI) Emily Haber aktualisiertes Vorgehen, das den Bundesministerien zur Überprüfung öffentlich geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Anwendung empfohlen wird. Das Verfahren verschärft das bereits seit der Amtszeit von Otto Schily im Jahr 2004 praktizierte Prüfverfahren.Rundschreiben des BMI vom 4. März 2004 - PU 3 - 618 060-1/17.Prüfung der Verfassungstreue von Zuwendungsempfängern. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Dokumentation vom 14. März 2022, S. 5.
Vorgehensweise Über die Auswertung der jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder hinaus können sämtliche Ressorts Anfragen zu möglichen verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen über Organisationen, Personen und Veranstaltungen an das Bundesamt für Verfassungsschutz richten. Das BfV teilt sodann gem. BverfschG mit, ob derartige Erkenntnisse vorliegen oder nicht. Liegen verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse vor, empfiehlt das BMI, eine Förderung auszuschließen.Fragen zum Haber-Verfahren des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: Überprüfung von Nichtregierungsorganisationen durch den Verfassungsschutz. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 27. November 2020. Die Gewährung von Vorteilen an Organisationen und Personen, zu denen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen, stehe im Widerspruch zu einer Strategie der ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Sie stehe nicht im Einklang mit der auf die Stärkung der Inneren Sicherheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts gerichteten Politik der Bundesregierung.BMI/Emily Haber: Rundschreiben vom 6. Februar 2017 S. 7.
Die Kooperation zwischen den Bundesministerien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zwecks Überprüfung zivilgesellschaftlicher Projekte ist nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Hinblick auf die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts datenschutzrechtswidrig.Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Schreiben vom 16. September 2019. Es fehle insbesondere an der erforderlichen speziellen gesetzlichen Rechtsgrundlage zur Rechtfertigung derartiger Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. § 19 Abs. 1 BVerfSchG stelle keine taugliche Ermächtigungsgrundlage für die Übermittlung von personenbezogenen Daten seitens der Bundesministerien an das BfV im Rahmen einer Hit/no-hit-Abfrage im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) dar. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sowie ein zivilgesellschaftlich beauftragtes Gutachten kommen zu einem ähnlichen Ergebnis.
Anwendungsergebnis seit 2018 Im Jahr 2018 wurden 82 Organisationen und im Jahr 2019 insgesamt 202 Organisationen beim BfV abgefragt.BT-Drs. 19/23525 S. 4. In drei Fällen hat die Überprüfung zu einer Versagung der staatlichen Leistungen geführt: zwei Mal aus dem Phänomenbereich Islamismus, einmal aus dem Phänomenbereich Linksextremismus.BT-Drs. 19/21848 S. 3. Von 2020 bis 2025 ließen Bundesministerien etwa 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 natürliche Personen, die Fördermittel beim Bund beantragt hatten, vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen.
Kritik am Haber-Verfahren anlässlich des Juryentscheids zur Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises 2026 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Wolfram Weimer verweigerte im März 2026 drei Buchhandlungen die Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises, für den jährlich insgesamt eine Million Euro aus dem Bundeskulturhaushalt zur Verfügung stehen. Die Buchhandlungen waren alle von einer unabhängigen Jury ausgewählt worden. Weimer berief sich bei seiner Entscheidung auf das Haber-Verfahren ohne weitere Begründungen. Er bezeichnete die Betreiberinnen einer der ausgeschlossenen Buchhandlungen als „politische Extremisten“, was ihm ein Berliner Gericht untersagte, da hierfür die Tatsachengrundlage fehle.https://www.br.de/nachrichten/kultur/extremismus-vorwurf-gegen-buchhandlung-weimer-akzeptiert-urteil,VLAPgc4
Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers kam in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen zu verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Grundrechtseingriffen bei den benachteiligten Buchhandlungen führten, die Klagen angekündigt haben. Unterstützt werden die Buchhandlungen dabei vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
Die Kulturszene insgesamt befürchtet als Konsequenz in der nun gezeigten Anwendung des Haber-Verfahrens im Kulturbereich einen Eingriff in die künstlerische Freiheit und sieht einen grundsätzlichen Generalverdacht gegen künstlerisches Engagement, das sich jenseits des Mainstreams bewegt.https://www.regieverband.de/aktuelles/2026-03_zur-causa-weimer-und-dem-haber-verfahren. Bundesweit fordern zahlreiche Institutionen aus Kultur, Bildung und Wissenschaft sowie Medien und Kulturschaffende, dass innovative, kritische oder zukunftsorientierte Ansätze weiter unterstützt werden, denn genau das entspräche dem kulturpolitischen Auftrag, kulturelle Vielfalt zu fördern.https://www.literaturhaus-bremen.de/ueber-uns/protest-gegen-den-ausschluss-des-golden-shop-vom-diesjaehrigen-deutschen-buchhandlungspreis.
Literatur Anna Luczak: Gutachten zur Verknüpfung staatlicher Förderleistungen mit „sicherheitsbehördlichen Überprüfungen“ der geförderten Träger*innen und deren Mitarbeiter*innen unter Einbeziehung von Verfassungsschutzbehörden. Berlin und Dresden, 14. Juni 2018, PDF. Wolf-Rüdiger Schenke, Kurt Graulich, Josef Ruthig: Sicherheitsrecht des Bundes. BPolG, BKAG, ATDG, BVerfSchG, BNDG, VereinsG. 3. Auflage, München 2019, ISBN 978-3-406-81887-5.
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