Die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen mit Standorten an dem Flughafen Hannover und Rastede ist die Luftunterstützungseinheit der Polizei Niedersachsen. Sie ist der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) unterstellt und besteht im Jahr 2026 aus zwei Polizeihubschraubern des Typs MD 902 und zwei Eurocopter EC135.
Geschichte 1950er Jahre Die ersten Überlegungen, den Hubschrauber für den Polizeidienst zu verwenden, gab es in Niedersachsen um das Jahr 1952. Die ersten Artikel über dieses potenzielle Einsatz- und Führungsmittel erschienen in der Zeitschrift „Die Polizei“ unter den Überschriften „Hubschrauber für die Polizei“ (Ausgabe Nr. 5/6 – 1952) und „Das Flugzeug im Dienste der Polizei“ (Nr. 9/10 – 1953).
Bereits zu dieser Zeit befasste sich die Innenministerkonferenz der Bundesländer mit dem Einsatz von Hubschraubern im polizeilichen Bereich. Damals wurde geprüft, ob die Bereitschaftspolizeien der Bundesländer mit Hubschraubern ausgerüstet werden sollten. Am 12. Juni 1953 wurde diese Frage verneint. Aufgrund der damals noch eingeschränkten Hoheitsrechte des Bundesinnenministeriums wurden diese Überlegungen von der Kommission der Alliierten abgelehnt. Die Alliierten verfügten bereits über eigene Erfahrungen im Einsatz von Hubschraubern im polizeilichen Bereich. Später erlaubten sie der deutschen Polizei, zwei zivile Hubschrauber für Versuchszwecke zu verwenden. Dies ging aus einem Schreiben der Polizeidirektion Hannover an das Niedersächsische Innenministerium hervor.
Am 16. Oktober 1954 stellte die Firma Deutsche Luftberatungsdienst für den Großeinsatz anlässlich des Länderspiels Deutschland – Frankreich kostenlos einen Hubschrauber für Verkehrs- und Führungszwecke zur Verfügung. Bereits 1956 nahmen die Pläne im niedersächsischen Innenministerium erste konkrete Formen an. Für die Errichtung einer eigenen Hubschrauberstaffel wurden erste Angebote von verschiedenen Firmen eingeholt. Beispielsweise lagen daraufhin Angebote für die folgenden Flugzeuge und Hubschrauber vor: Piper Club, Cessna 170, Mooney Mark 20, Bell 47 D1 oder eine gebrauchte Sikorsky HOS-1.
Die damalige Finanzlage machte einen Kauf jedoch unmöglich. Dennoch wurden zur Hannover-Messe 1955 gecharterte Hubschrauber und 1956 sogar Flugzeuge zur Verkehrsüberwachung aus der Luft eingesetzt. In dem Bericht „Luftüberwachung als Einsatz- und Führungsmittel der Polizei“ wurden die ersten Erfahrungen zusammengefasst. Bei künftigen Großlagen kann nicht auf Hubschraubereinsätze verzichtet werden. Trotz dieser Erkenntnis wurden keine Hubschrauber beschafft und somit auch keine Hubschrauberstaffel gegründet.
Nach diesen ersten vorsichtigen Schritten in Richtung Polizeifliegerstaffel wurde das Thema zunächst beiseite gelegt. Ab 1961 übernahm die Fliegerstaffel des Bundesgrenzschutzes die Luftüberwachung der Großveranstaltungen in Niedersachsen.
Bei der weiteren Einsatzplanung spielte die ständige Bereitschaft der BGS-Hubschrauber in diesen Jahren eine wesentliche Rolle. Der Bedarf an Luftüberwachung wuchs durch das steigende Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig entwickelten sich die Statistiken zu Verkehrsunfällen, Verletzten und Verkehrstoten negativ. Dieser Entwicklung wollte man entgegenwirken.
1960er Jahre Die Grundlage für die Gründung einer landesspezifischen Polizeihubschrauberstaffel legten die Luftunterstützungseinheiten der Länder Nordrhein-Westfalen (1962), Hessen (1964), Hamburg (1964) und Baden-Württemberg (1965). Zum Erfahrungsaustausch fand 1966 ein erstes Treffen in Wiesbaden statt.
Der Vorschlag des damaligen niedersächsischen Innenministers Otto Bennemann, ausgemusterte Bell UH-1D der Bundeswehr für die Polizei zu verwenden, stieß im Ministerium auf Ablehnung. Die Gründe lagen in der unklaren Kostenfrage und darin, dass diese Hubschrauber überwiegend für militärische Zwecke konzipiert waren. Für eine erforderliche Umrüstung fehlte es an Erfahrung und Finanzkraft.
In einem internen Bericht wurde jedoch beschrieben, dass die Anschaffung von Hubschraubern für die gesamtpolizeiliche Entwicklung dringend erforderlich sei. Damit war der Weg frei für die Gründung der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuSt). Die ersten konkreten Planungen sahen drei Staffeln vor. Als Standorte waren zunächst Hannover, Oldenburg und Lüneburg vorgesehen. Aufgrund eines Erlasses vom 5. Februar 1969 konnten die ersten Personalauswahlverfahren bereits ab dem 31. Oktober 1969 beginnen. Von den 92 Bewerbern, die sich dem Auswahlverfahren unterzogen hatten, erfüllten 26 Beamte die Auswahlkriterien. Den neunten Ausbildungslehrgang bei der Bundesgrenzschutzfliegergruppe in Hangelar absolvierten vier Piloten und drei Bordwarte der niedersächsischen Polizei.
Der Wirkungsbereich erstreckte sich über ein unterschiedlich strukturiertes Gebiet in Niedersachsen. Die Landschaft setzt sich aus dem waldreichen Oberharz, den Buntsandsteingebieten des Weserberglands, dem Norddeutschen Tiefland, dem Wattenmeer und den zugehörigen Ostfriesischen Inseln in der Nordsee zusammen. Daraus ergeben sich Einsatzgebiete über See, im Flachland und in den Mittelgebirgen. Dies erfordert bis heute eine umfassende fliegerische Ausbildung der Piloten. Das Fliegen über der Nordsee erfordert beispielsweise andere fliegerische Verfahren bei technischen Ausnahmesituationen als das Fliegen über Land.
1970er Jahre Der ministerielle Erlass „Einrichtung der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen“ vom 6. Mai 1971 markiert den „offiziellen“ Beginn Staffel. Am 2. Juli 1971 schloss ein weiterer Ausbildungsjahrgang beim BGS ab. Bereits sechs Tage später am 8. Juli 1971 wurden in Hannover zwei Hubschrauber des Typs Alouette II (Kennzeichen D-HOPI und D-HOPK) des französischen Herstellers Aérospatiale in Betrieb genommen. Niedersachsens Innenminister Richard Lehners stellte die beiden ersten Polizeihubschrauber auf dem PSV-Sportplatz „Bischhofshol“ in Hannover offiziell in Dienst. mini|SA341 Gazelle, Kennzeichen D-HOPL Die ersten Planungen mit drei Staffeln mussten aufgegeben werden. Die Planungen für eine zweite Staffel in Oldenburg begannen im Jahr 1972, und 1973 wurden eine SA341 Gazelle (Kennzeichen D-HOPL) sowie eine SA319 B Alouette III (Kennzeichen D-HOPM) in Dienst gestellt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des 12. Ausbildungslehrgangs beim BGS erfolgte eine personelle Verstärkung. Die Ausbildungskapazität beim Bundesgrenzschutz war begrenzt, da auch für den Eigenbedarf Piloten und Bordwarte ausgebildet werden mussten. Deshalb wurden, wie auch bei der Polizeifliegerstaffel NRW und der Staffel von Rheinland-Pfalz, einige Anwärter bei der Motorflug Baden Baden GmbH zu Piloten und Technikern ausgebildet.
Am 23. Januar 1976 erfasste eine schwere Windböe die SA 319 B Alouette III (H-HOPM) bei einem Checkflug auf dem Flugplatz in Hildesheim. Die erfahrene Besatzung kam mit dem Schrecken davon, die Maschine erlitt einen größeren Schaden.
Die abgespaltene Polizeihubschrauberstaffel Oldenburg zog im Mai 1976 mit der Alouette II (Kennzeichen D-HOPK) in die Halle 5 neben dem Towergebäude auf dem örtlichen Fliegerhorst des Jagdbombergeschwader 43 ein. Eine zweite Einsatzmaschine folgte im Herbst des folgenden Jahres.
Die beiden ersten und ältesten Muster vom Typ Alouette II (D-HOPI und D-HOPK) wurden im Juli 1978 an private Unternehmen verkauft.
Im April 1979 übergab Innenminister Egbert Möcklinghoff auf dem Flughafen Hannover eine fabrikneue SA 365 C Dauphin II (Kennzeichen D-HOPE) an die Polizeihubschrauberstaffel. Vom Team der Staffel „die Dicke“ genannt, leistete der damals „modernste Hubschrauber Europas“ über 35 Jahre hinweg verlässlich seinen Dienst.
Im Juli 1979 überführen eigene Besatzungen zwei weitere neue Hubschrauber des Typs SA 342 J Gazelle direkt von Marseille nach Hannover. Aufgrund eines Defekts musste unterwegs eine Außenlandung in der Schweiz durchgeführt werden.
1980er Jahre mini|SA 365C mit dem Kennzeichen D-HOPQ Im April 1981 fand die Indienststellung einer weiteren SA 365 C Dauphin II (D-HOPQ) statt. Aufgrund der gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Verletzten im Kontext der Anti-Atomkraft-Bewegung bei Gorleben (z. B. Republik Freies Wendland) wurde diese im Innenraum technisch für den Luftrettungsdienst ausgestattet. Die entsprechende Einweisung erfuhren die Besatzungen an der Medizinischen Hochschule Hannover. Am 21. September 1981 wurde der Hubschrauber zum Zwecke der Luftrettung am Kreiskrankenhaus Uelzen stationiert. Bis zum 1. Mai 1983 wurden 713 Rettungseinsätze geflogen. Die ADAC Luftrettung übernahm diese Aufgabe in Uelzen mit Christoph 19 und die Maschine wurde nach Wolfenbüttel verlegt, um dort für das städtische Krankenhaus zu Rettungseinsätzen zu fliegen. Nach zwei Jahren unter dem Funkrufnamen „Phönix 14“ ging auch diese Arbeit an den ADAC mit Christoph 30 über. Die SA 365 C (D-HOPQ) wurde dann wieder im regulären Polizeidienst eingesetzt.
Im Juli 1983 fand eine Neuorganisation der Staffel statt. Die bisher selbstständigen Staffeln Hannover und Oldenburg wurden zusammengefasst und dem Chef der Schutzpolizei bei der Bezirksregierung Weser-Ems unterstellt.
Im Januar 1985 bezog die Polizeihubschrauberstaffel Oldenburg ihre neue Dienststelle an der A 29 nahe Rastede. Das Grundstück wurde bereits 1977 gekauft. Allerdings zog sich der Baubeginn, der eigentlich viel früher hätte beginnen sollen, bis 1982 hin. Mit dem Neubau standen der Staffel nun beste Bedingungen zur Verfügung. Den obligatorischen Schlüssel übergab Innenminister Egbert Möcklinghoff.
Im Mai 1989 erteilt das Luftfahrtbundesamt der PHuStN die Zulassung als luftfahrttechnischer Betrieb. Somit durfte die Staffel auch das Technische Personal ausbilden, das in den Standorten die Wartung und Instandhaltung an Luftfahrzeugen durchführt.
1990er Jahre mini|219x219px|Wappen der Staffel Niedersachsen Am 14. Dezember 1990 erreichte die im April 1974 in Dienst gestellte SA 342 Gazelle (D-HOPL) die Marke von 10.000 Flugstunden. Weltweit hatte bislang noch keine Maschine dieses Musters diesen Wert erreicht.
Am Standort Flughafen Hannover bezog die Staffel im Dezember 1992 ein neu errichtetes Dienstgebäude. Innenminister Gerhard Glogowski weihte den damals modernen Bau im Rahmen einer Feierstunde ein.
Im Mai 1996 werden etwa 3.500 jährliche Einsätze für die Staffel verbucht. Das 25-jährige Bestehen wird gefeiert. Anlässlich des Transports radioaktiver Abfälle in das Zwischenlager Gorleben erlebte das Wendland gewalttätige Großdemonstrationen. Bilder aus der Luft halfen der Einsatzleitung, einen Überblick über die unübersichtliche Situation am Boden zu erhalten.
Im April 1998 wurden die Hubschrauber erstmals mit gyrostabilisierten Wärmebildkameras und hochauflösenden Tageslichtkameras mit 360-Grad-Rundumsicht ausgestattet.
Beim Eisenbahnunfall von Eschede am 3. Juni 1998 waren Einsatzmaschinen der Staffel in der Luft. Mithilfe der Übersichtsaufnahmen können Rettungskräfte deutlich besser an ihr Ziel gelenkt werden. mini|MD902 mit dem Kennzeichen D-HPNC Anlässlich der Weltausstellung EXPO 2000 erhielt die Polizei Niedersachsen drei neue Hubschrauber des Typs MD 902 Explorer. Das Land investierte dafür insgesamt 30 Millionen DM. Die Polizeihubschrauber flogen fortan unter den Rufnamen „Phoenix 91“, „Phoenix 92“ und „Phoenix 93“ (Kennzeichen: D-HPNA, D-HPNB und D-HPNC).
2000er Jahre Im Juni 2001 feierte die Teilstaffel in Rastede 25 Jahre Polizeifliegerei. Im Rahmen eines „Fly out“ wurde gleichzeitig die letzte im Flugdienst verbliebene SA 341 Gazelle (D-HOPL) verabschiedet. Bereits ein Jahr zuvor waren die SA 342 (D-HOPN, D-HOPO und D-HOPP) nach Italien verkauft worden.
Vor dem Hintergrund der damals geplanten Sparmaßnahmen wurde bis 2006 überlegt, die Staffel auf einen Standort zu reduzieren. Im Dezember 2006 teilte Innenminister Uwe Schünemann jedoch mit, dass beide Standorte bestehen bleiben.