Die Volksabstimmung über die Verfassung des Landes Baden vom 18. Mai 1947 war ein Referendum zu der von der beratenden Landesversammlung neu ausgearbeiteten Landesverfassung. Die Abstimmung fand zeitgleich mit der ersten und einzigen Wahl zum Badischen Landtag statt.
Beim Plebiszit über den Verfassungsentwurf sprach sich eine deutliche Mehrheit von 67,9 % der gültig Abstimmenden für die Annahme aus, womit die Verfassung am nachfolgenden Tag in Kraft trat. Es entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Hintergrund
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland von den Siegermächten besetzt und zunächst dem Alliierten Kontrollrat unterstellt. Das westlich der Oder-Neiße-Linie verbliebene Staatsgebiet wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt, wobei das Gebiet des späteren Landes Baden in die Französische Besatzungszone kam. Es umfasste jedoch nur den südlichen Teil der früheren Republik Baden und wird daher bisweilen umgangssprachlich auch als Südbaden bezeichnet. Der nördliche Teil der Republik Baden lag in der US-amerikanischen Besatzungszone und war ab 1946 Teil des neuen Landes Württemberg-Baden. Die Teilung verlief bei Rastatt (französische Zone) und Karlsruhe (US-amerikanische Zone).
Die Provisorische Regierung Frankreichs verfolgte bis Jahresanfang 1946 das politische Ziel einer Ausweitung ihrer Besatzungszone auf das Gebiet des nördlichen Badens, um so eine Landverbindung mit der ebenfalls von Frankreich besetzten Pfalz, dem Rheinland und dem Saarland herzustellen. Weiterhin wollte Frankreich Deutschland zunächst weitgehend dezentralisieren, weswegen zunächst im französischen Einflussbereich keine Länder gegründet, sondern lediglich Verwaltungseinheiten auf Regierungsbezirksebene geschaffen wurden.Otto Gilliar: Die Entstehung der badischen Verfassung, S. 5–6.
Die USA bestanden jedoch auf ihrem Ziel der Gründung eines deutschen Bundesstaates, für den zunächst funktionsfähige Länder aufgebaut werden sollten. Auch waren sie zu keiner Gebietsabgabe an Frankreich bereit. Angesichts des sich zuspitzenden Ost-West-Konflikts, änderte Frankreich schließlich seine Haltung und schloss sich dem Vorgehen der USA und des Vereinigten Königreichs an. Ab Januar 1946 wurde die Gründung demokratischer Parteien wieder zugelassen.Otto Gilliar: Die Entstehung der badischen Verfassung, S. 4–5.
Der Weg zur Volksabstimmung Der Weg zu den Länderverfassungen in Deutschland Der Weg zur Ausarbeitung der Landesverfassungen orientierte sich in der französischen Besatzungszone im Wesentlichen an dem Vorgehen der US-amerikanischen Besatzungszone, jedoch mit kleineren Anpassungen und mit etwa einem halben Jahr Verzögerung.Otto Gilliar: Die Entstehung der badischen Verfassung, S. 7–8. Ebenso wie für die USA, sah Frankreich die Annahme der Landesverfassungen durch ein Plebiszit als unentbehrlich an. Es verfolgte das Ziel, in den von Frankreich besetzten Ländern Baden, Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz, die Verfassungen zeitgleich ausarbeiten und abstimmen zu lassen. Hiervon ausgenommen war das Saarland, für das Frankreich weiterhin den Status eines von Deutschland abgetrennten französischen Protektorats verfolgte.
Der Weg zur Verfassung von Baden Den eigentlichen Prozess der Verfassungsausarbeitung in Baden stieß die Besatzungsmacht mit der Verordnung Nr. 65 vom 8. Oktober 1946 an, mit der eine beratende Versammlung einberufen wurde.
Diese wurde indirekt über die Gemeinde- und Kreisvertretungen gewählt werden. Die hierfür notwendigen Kommunalwahlen wurden am 15. September 1946 für die Gemeinden, und dann am 13. Oktober für die Kreise abgehalten.Klaus-Jürgen Matz: Baden, S. 45. Aus diesen gewählten Vertretungen wurden wiederum 61 Personen gewählt, 40 aus den insgesamt 401 Personen umfassenden Kreisversammlungen. Weitere 21 Mitglieder wurden von den Vertretungen der Gemeinden mit mehr als 7000 Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt, das waren Freiburg im Breisgau, Villingen, Konstanz, Offenburg, Lörrach, Lahr, Singen, Rastatt, Emmendingen, Radolfzell, Weil am Rhein, Überlingen und Rheinfelden. Die Mitglieder der beratenden Versammlung wurden am 17. November 1946 in Freiburg in zwei getrennten Wahlen nach Verhältniswahl bestimmt.Otto Gilliar: Die Entstehung der badischen Verfassung, S. 8.
Die BCSV (eine Vorläuferpartei der CDU) errang 37 Mandate, die SP (Vorläuferpartei der SPD in der französischen Besatzungszone) kam auf elf, die DP errang neun und die KP vier Mandate. Zu diesem Zeitpunkt war es den Parteien in der französischen Besatzungszone noch untersagt, das „D“ für „Deutschland“ im Namen zu führen, das Verbot wurde jedoch wenig später fallengelassen.
Eine Landesregierung gab es neben dieser ersten gewählten Vertretung noch nicht. Da die französische Besatzungsmacht ursprünglich eine weitgehende Dezentralisierung Deutschlands angestrebt hatte, wurde am 2. Juni 1945 zunächst mit Sitz in Karlsruhe, ab Anfang 1946 in Freiburg, lediglich ein Badisches Direktorium eingerichtet, in dem sich die verschiedenen Verwaltungen im Gebiet koordinierten. Erst nach dem Zusammentritt der Beratenden Landesversammlung am 3. Dezember 1946 löste sich das Direktorium auf und es wurde das Badische Staatssekretariat als tatsächliche provisorische Landesregierung unter dem Vorsitz von Leo Wohleb eingerichtet.Otto Gilliar: Die Entstehung der badischen Verfassung, S. 8.
Der Verfassungsentwurf Die beratende Versammlung setzte einen „Rechtspflege- und Verfassungsausschuss“ ein, in dem die eigentliche Beratungen zur Verfassung geführt wurden. Insgesamt acht Verfassungsentwürfe, wurden im Ausschuss besprochen. Die Besatzungsmacht hatte vorab bereits den 18. Mai 1947 als Tag eines Referendums über die Verfassung festgelegt. Insofern stand die beratende Versammlung unter großem Zeitdruck, was zwar von allen beteiligten Parteien kritisiert wurde, letztlich jedoch für sie nicht zu ändern war.Otto Gilliar: Die Entstehung der badischen Verfassung, S. 9.
Ein erster konsolidierter Entwurf wurden 10. bis 13. April beraten und am 16. April 1947 abgestimmt. Dabei sprachen sich 35 Abgeordnete der BCSV für, und alle 26 anderen Abgeordnete gegen den Entwurf aus. Bei der zweiten Lesung am 21. April sprachen sich schließlich 40 Abgeordnete für, zwölf gegen die Verfassung aus und acht Abgeordnete blieben der Lesung fern. Neben dem Großteil der BCSV-Abgeordneten, unterstützten nun auch acht Abgeordnete der DP den Entwurf. Die acht anwesenden Abgeordneten der SP sowie die vier der KP stimmten gegen den Entwurf. So hatte die BCSV nach der ersten Lesung auf die ursprünglich geforderte zweite Kammer („Ständerat“) verzichtet und sich durch einen Formelkompromiss mit der Anerkennung der in Baden bereits seit 1876 üblichen Simultanschulen () anstatt von Konfessionsschulen einverstanden erklärt. Für die liberale und eher protestantisch geprägte DP waren dies wichtige Zugeständnisse, so dass sie sich dem überarbeiteten Entwurf anschließen konnte. Die von SP und KP geforderte stärkere Planung und Lenkung der Wirtschaft im gemeinwirtschaftlichen Sinne, fand hingegen keinen Eingang, wenngleich sich die katholische Soziallehre mit einem Recht auf Arbeit, einem Auftrag für die Verabschiedung eines Betriebsrätegesetzes, einer Agrarreform und der Forderung eines Wirtschaftens nach in der Verfassung wiederfindet.Klaus-Jürgen Matz: Baden, S. 47 48.
Als weitere Besonderheit der badischen Verfassung ist das verbriefte Recht auf Wehrdienstverweigerung und die erstmalige verfassungsrechtliche Bestimmung der Rolle von Parteien zu sehen. Sie war die erste deutsche Verfassung überhaupt, die sich zu diesen wichtigen grund- und staatsrechlichen Fragen äußerte. Die dabei gefundenden Formulierungen wurden später vom Parlamentarischen Rat aufgegriffen und fanden auf diese Weise Eingang ins Grundgesetz.Klaus-Jürgen Matz: Baden, S. 47.
Während der Verhandlungen, auch noch in den entscheidenden Schlussberatungen, nahm die französische Besatzungsmacht regelmäßig Einfluss, bis hin zur wörtlichen Änderung einzelner Artikel. Bisweilen handelte es sich um wohlmeinende Eingriffe, die ihrer wesentlich längeren demokratischen Erfahrung entsprangen, teils aber auch um offenkundige Interessenwahrung Frankreichs. Am 25. April 1947 erklärte Frankreich sein Einverständnis mit dem Verfassungsentwurf, so dass die Volksabstimmung wie geplant am 18. Mai stattfinden konnte.Otto Gilliar: Die Entstehung der badischen Verfassung, S. 10–11.
Volksabstimmung Die Volksabstimmung fand zusammen mit der ersten und einzigen Landtagswahl am 18. Mai 1947 statt. Am gleichen Tag wurde auch in Württemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz über die dortigen Landesverfassungen abgestimmt.
Von den etwa 695.000 Stimmberechtigten nahmen 480.427 (69,1 %) an der Abstimmung über die Verfassung teil. Der Verfassungsentwurf wurde von einer deutlichen Mehrheit der Abstimmenden (67,9 %) unterstützt. Die Zahl der ungültigen Stimmen war mit 7,25 % deutlich erhöht, fiel jedoch erheblich geringer aus, als bei den Plebisziten in Württemberg-Baden (dort: 21 %!) und Rheinland-Pfalz (dort: 18,2 %).
Amtliches Endergebnis der Volksabstimmung über die Landesverfassung vom 18. Mai 1947 im Land BadenStatistisches Landesamt Baden (Hrsg.): Die Wahlen 1946/47 in Baden. Stimmkreis Stimmberechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) 694.953 480.427 69,13 % 437.247 92,75 % 34.180 7,25 % 297.031 67,93 % 140.216 32,07 %
Folgen
Die Verfassung des Landes Baden trat am Tag nach der Abstimmung, dem 19. Mai 1947 in Kraft. Zusammen mit den Abstimmungen in den beiden anderen Ländern der französischen Besatzungszone, zwei in Rheinland-Pfalz und eines in Württemberg-Hohenzollern, bildete es das vierte bis siebte Plebiszit in Nachkriegsdeutschland.
In den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entwickelte sich bereits im Zuge der Gründung eine Debatte über die Frage der künftigen Neugliederung des südwestdeutschen Raums. Dabei sprach sich die regierung Baden für die Wiederherstellung der alten Länder Baden und Württemberg aus, während die Regierung von Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern die Gründung eines vereinten Südweststaats anstrebten.
Die Klärung dieser Frage konnte erst nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1952 abgeschlossen werden. Auf dem Weg dahin wurde zunächst eine Volksbefragung (1950) und dann eine verbindliche Volksabstimmung (1951) abgehalten. Im Jahr 1952 führte dies schließlich zur Überleitung des Landes Baden in das neu gegründete Bundesland Baden-Württemberg.
Siehe auch Direkte Demokratie in Deutschland Liste der Plebiszite in Deutschland
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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