Die Steinfort-Tabelle (auch Bewertungsmodell nach Steinfort) ist ein in Deutschland anerkanntes Standardwerk zur prozentualen Bewertung von architektonischen und ingenieurtechnischen Teilleistungen. In der modernen Planungs- und Rechtspraxis dient sie als objektiver Maßstab, um den wirtschaftlichen Wert erbrachter Leistungen unabhängig von starren Preisverordnungen zu bestimmen.

Hintergrund und rechtlicher Kontext (Post-EuGH 2019) Früher war die Steinfort-Tabelle fest an die verbindlichen Sätze der HOAI gekoppelt. Seit der HOAI-Reform 2021 (veranlasst durch das Urteil des EuGH), bei der die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze fielen, hat sich die Rolle der Tabelle gewandelt: Orientierungswert: Die HOAI liefert nur noch den Rahmen für die Honorarberechnung. Die Steinfort-Tabelle füllt diesen Rahmen aus, indem sie definiert, welchen Anteil am Gesamterfolg eine Teilleistung (z. B. ein Entwurf ohne Kostenberechnung) hat. Ermittlung der „üblichen Vergütung“: Fehlt eine schriftliche Honorarvereinbarung (klassischer „Handschlag-Vertrag“), gilt gemäß § 632 Abs. 2 BGB die „übliche Vergütung“. Gerichte nutzen hier die HOAI-Basissätze als Referenz und die Steinfort-Tabelle, um bei unvollständigen Leistungen den exakten Wertanteil zu schätzen.

Funktionsweise Das Modell zerlegt die Leistungsphasen in kleinteilige Arbeitsschritte. Dies ist besonders wichtig, wenn Planer und Bauherren keine detaillierten Leistungsbeschreibungen vertraglich fixiert haben. Die Tabelle bewertet den Substanzwert der Arbeit. Beispiel für die Gewichtung (LPH 3 – Entwurfsplanung): Selbst wenn kein HOAI-Vertrag vorliegt, hilft die Steinfort-Tabelle zu klären, was ein Entwurf wert ist, wenn er beispielsweise ohne die notwendigen Verhandlungen mit Behörden erstellt wurde: Erarbeiten des Planungskonzepts: ca. 40 % der Phasenleistung Verhandeln über Genehmigungsfähigkeit: ca. 10 % der Phasenleistung Kostenberechnung nach DIN 276: ca. 20 % der Phasenleistung

Bedeutung bei „Handschlag-Verträgen“ und Kündigung In der heutigen Praxis ist die Steinfort-Tabelle das wichtigste Werkzeug für die Rückabwicklung oder Abrechnung gekündigter Verträge: Beweislast: Wenn ein Planer Leistungen ohne Schriftform erbracht hat, muss er im Streitfall darlegen, was er konkret geleistet hat. Die Steinfort-Tabelle bietet hier ein anerkanntes Raster. Transparenz für Bauherren: Sie schützt Bauherren davor, für „angefangene“ Phasen das volle Honorar zahlen zu müssen, indem sie den prozentualen Abschlag für nicht erbrachte Teilleistungen (z. B. fehlende Kostenkontrolle) präzise beziffert. Gerichtsfestigkeit: Da die HOAI keine Teilleistungswerte kennt, greifen Sachverständige und Gerichte zur Schätzung gemäß § 287 ZPO fast ausnahmslos auf Modelle wie Steinfort zurück, um eine willkürfreie Honorarermittlung zu gewährleisten.

Steinfort vs. Siemon In der modernen Rechtsprechung wird oft zwischen zwei Modellen abgewogen: Steinfort-Modell: Fokus auf die Arbeitsintensität (Wie viel Zeit/Aufwand steckt im Plan?). Gilt als eher bauherrenfreundlich oder neutral. Siemon-Modell: Fokus auf das Haftungsrisiko und den Erfolgswert (Welches Risiko übernimmt der Planer bereits durch den ersten Strich?). Führt oft zu höheren Werten für den Planer in frühen Stadien einer Phase.

Literatur P. Steinfort: Die Bewertung von Architekten- und Ingenieurleistungen, Fraunhofer IRB Verlag (Standardwerk zur Teilleistungsbewertung).

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