Die Volksabstimmungen zur Gründung der Republik Baden fanden am 13. April 1919 statt. In der ersten Volksabstimmung wurde über die Annahme des von der Nationalversammlung ausgearbeiteten Entwurfs der Verfassung der Badischen Republik abgestimmt. Die zweite Volksabstimmung war zu der Frage, ob die erst am 5. Januar 1919 gewählte Nationalversammlung nun als erster ordentlicher Landtag fortdauern sollte.

Beide Fragen wurden von einer überwältigenden Mehrheit von 94,6 % beziehungsweise 94,4 % der gültig Abstimmenden bejaht. Es waren die beiden ersten Plebiszite unter demokratischen Bedingungen in einem deutschen Staat überhaupt und zugleich das einzige Mal in der Zeit der Weimarer Republik, dass eine Landesverfassung unmittelbar durch Abstimmung vom Stimmvolk angenommen wurde.

Der Weg zu den Volksabstimmungen Deutschland im Übergang zur Republik

Im Verlauf des Sommers 1918 wurde deutlich, dass das Deutsche Kaiserreich auf eine militärische Niederlage im Ersten Weltkrieg zusteuerte. Anfang Oktober 1918 wurde Max von Baden, Cousin von Kaiser Wilhelm II. und Thronerbe des Großherzogtums Baden, zum Reichskanzler ernannt und bildete eine Regierung mit der SPD. Er versuchte, die äußerst angespannte innenpolitische Situation durch Reformen zu entspannen und den Krieg durch Aufnahme von Friedensverhandlungen mit der Entente zu beenden. Der Kieler Matrosenaufstand am 3. November 1918 weitete sich jedoch binnen weniger Tage auf ganz Deutschland zur Revolution aus. Am 9. November 1918 wurde die Republik ausgerufen und Kaiser Wilhelm dankte ab. In Berlin übernahm der Rat der Volksbeauftragten die Regierungsgeschäfte, in dem Friedrich Ebert (SPD) eine führende Rolle einnahm. Am 11. November 1918 schloss die neue Regierung den Waffenstillstand von Compiègne und beendete damit den militärischen Konflikt. Noch im November wurde das Allgemeine Wahlrecht für Menschen jeden Geschlechts ab 20 Jahre beschlossen. Der Reichsrätekongress Mitte Dezember 1918 legte dann den 19. Januar 1919 als Termin der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fest.

Die Novemberrevolution in Baden Die Ereignisse im Großherzogtum Baden folgten denen im Reich mit nur kurzem Abstand. Wenngleich die Situation in Baden im Sommer 1918 insgesamt etwas stabiler erschien, warnte der sozialdemokratische Politiker und spätere erste Staatspräsident der Republik Baden, Anton Geiß, den Großherzog Friedrich II. in einer persönlichen Unterredung anlässlich der Feiern zum 100-jährigen Jubiläum der Badischen Verfassung im August 1918,

Dass diese Einschätzung für Baden durchaus zutraf, hatte beispielsweise die Beteiligung der Mannheimer Metallarbeiter an den Januarstreiks 1918 gezeigt. Die Regierung unter Staatsminister Heinrich von und zu Bodman schob jedoch grundlegende Reformen beispielsweise des Wahlrechts auch in den kommenden Wochen immer wieder hinaus. Erst als die Reichsregierung unter Max von Baden ein politisches Reformprogramm auf Reichsebene ankündigte, wollte auch die badische Regierung ernste Schritte in diese Richtung unternehmen. Wie auch im Reich, kamen die Vorschläge jedoch zu spät.

Am 8. November 1918 forderte eine sozialdemokratische Vertrauensmännerversammlung erstmals den Rücktritt des Großherzogs. Noch während Anton Geiß und andere sozialdemokratische Politiker diese Forderung am 9. November der Landesregierung unterbreiteten, traf die Kunde vom Ausbruch der Revolution in Mannheim und Karlsruhe ein.Frank Engehausen: Die Revolution von 1918/19, S. 18. Binnen zwei Tagen, waren am 8. und 9. November 1918 in allen größeren Städten Badens die Macht an die Arbeiter- und Soldatenräte übergegangen. Am 10. November 1918 wurde eine vorläufige Badische Regierung eingesetzt, an deren Spitze Anton Geiß stand.

In den folgenden Tagen wurde politisch um die nächsten Schritte gerungen. Während die SPD das weitere Geschick Badens in die Hände der am 5. Januar zu wählenden Badischen Nationalversammlung legen wollte, beharrten die Vertreter der Räte auf der unverzüglichen Ausrufung der Republik. Zugleich zögerte der Großherzog seine Abdankung hinaus, da er auf die Beibehaltung der Monarchie durch die Nationalversammlung hoffte.

Letztlich gelang es der SPD am 13. November dem Großherzog zum offiziellen Verzicht auf die Regierung zu bewegen, den Thronverzicht erklärte Friedrich dennoch erst am 22. November 1918. Am 14. November erklärte sich die SPD mit der Ausrufung der Republik einverstanden, jedoch nicht mit der von den Räten geforderten „sozialistischen Republik“, sondern mit der Verkündung einer „freien Volksrepublik“. Die endgültige Entscheidung über die Staatsform sollte dennoch die Badische Nationalversammlung treffen. In den folgenden Tagen gelang es, sich mit den Arbeiter- und Soldatenräten auf eine Teilung der Macht in der Übergangsphase zu einigen, sodass diese ebenfalls am 22. November 1918 die Autorität der vorläufigen Volksregierung offiziell anerkannten.Frank Engehausen: Die Revolution von 1918/19, S. 30–31.

Verfassungsentwurf und Nationalversammlung Um einen zügigen Beschluss einer neuen Verfassung in der Nationalversammlung zu ermöglichen, setzte die vorläufige Landesregierung noch im November einen vierköpfigen Verfassungsausschuss ein, der einen ersten Verfassungsentwurf ausarbeiten sollte. Darin vertreten waren Eduard Dietz (SPD), Johann Anton Zehnter (Zentrum) sowie Karl Glockner und Friedrich Weil (beide DDP). Allerdings verliefen die Beratungen nicht konfliktfrei. So setzte sich Eduard Dietz nachdrücklich für Einkammersystem ein,Florian Brückner: Baden zu Beginn der Weimarer Republik, Abschnitt „Auf dem Weg zur Republik: Verfassungsverhandlungen“. während Karl Glockner ein Zweikammersystem anstrebte.Frank Engehausen: Die Revolution von 1918/19, S. 45–46. Zur Beeinflussung der Öffentlichkeit lancierte beide ihre jeweiligen Entwürfe in der Presse. Darüber hinaus fühlten sich die Arbeiter- und Soldatenräte von diesen ersten Verfassungsberatungen ausgeschlossen und veröffentlichten ihrerseits mehrere Verfassungsentwürfe, die jedoch im Ausschuss nicht ernstlich behandelt wurden. Am 3. Januar 1919 beschloss die vorläufige Regierung, der Nationalversammlung den Entwurf von Eduard Dietz als Beratungsgrundlage zu empfehlen.Wolfgang Hug: Geschichte Badens, S. 310–311.

Am 5. Januar 1919 fand die Wahl zur Badischen Nationalversammlung statt. Das Zentrum setzte sich dabei als stärkste Kraft durch und errang 39 Sitze, gefolgt von der SPD mit 36 Sitzen sowie der DDP mit 25 Sitzen. Die DNVP, die in Baden zunächst unter der Bezeichnung Christliche Volkspartei antrat, kam auf sieben Sitze. Die Nationalversammlung trat am 15. Januar das erste Mal zusammen. Sie bildete eine 21-köpfige Verfassungskommission, die auf der Grundlage des Entwurfs von Eduard Dietz in insgesamt 30 Sitzungen den Entwurf der Verfassung der Republik Baden ausarbeiteten.Florian Brückner: Baden zu Beginn der Weimarer Republik, Abschnitt „Auf dem Weg zur Republik: Verfassungsverhandlungen“.

Am 21. März beschloss die Badische Nationalversammlung dann die neue Verfassung. Zugleich wurde festgelegt, dass am 13. April zwei Volksabstimmungen abgehalten werden sollten. In der einen sollte über die Annahme der Verfassung abgestimmt werden, in der anderen sollte die Frage des Fortdauerns der Nationalversammlung als ordentlicher Landtag zur Entscheidung stehen.

Volksabstimmungen mini|Muster des Stimmzettels zu den Volksabstimmungen 1919 Die beiden Volksabstimmungen fanden am Sonntag, den 13. April 1919, von 11 Uhr bis 18 Uhr statt. Die noch vor dem Krieg erstellten Stimmverzeichnisse waren nicht mehr aktuell, konnten jedoch angesichts der schwierigen Verhältnisse nicht verlässlich auf Stand gebracht werden. Die Zahl der Stimmberechtigten wurde vom Badischen Ministerium des Innern auf etwa 1,2 Millionen geschätzt.

Zur Stimmabgabe erhielten die Abstimmenden einen Stimmzettel mit beiden Abstimmungsfragen, der selbst von Hand an einer gestrichelten Linie auseinandergetrennt werden musste („hier perforieren“). Die sodann zwei Stimmzettel wurden in getrennte Urnen geworfen. Ungewöhnlicherweise war zu beiden Stimmzetteln die Antwort „Ja“ bereits vorgedruckt. Wer stattdessen mit „Nein“ stimmen wollte, musste den Vordruck durchstreichen und von Hand „Nein“ auf den Zettel schreiben. Jede andere Aufschrift führte zur Ungültigkeit des Stimmzettels.

Von den etwa 1,2 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich 32,9 % beziehungsweise 32,8 % an den Volksabstimmungen. Das waren erheblich weniger, als noch bei den Wahlen zur Nationalversammlung im Januar 1919 (dort: 88,1 %). Es entschied jeweils die einfache „Mehrheit der Abstimmenden“.Es galt ausdrücklich die „Mehrheit der Abstimmenden“, anstatt der „Mehrheit der gültig Abstimmenden“.

Die Abstimmungsfrage für die Volksabstimmung zur Verfassung lautete:

Von den abgegebenen Stimmen zur Volksabstimmung über die Verfassung sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 94,6 % (369.433 „Ja“-Stimmen) für den Verfassungsentwurf aus, während nur 5,4 % (21.244 „Nein“-Stimmen) ihn ablehnten. Die Zahl der ungültigen Stimmen bewegte sich mit 4.161 (1,05 %) im üblichen Bereich. Die Verfassung war damit angenommen.

Endergebnis der Volksabstimmung über die Verfassung der Republik Baden vom 13. April 1919Karlsruher Tagblatt: Das Ergebnis der Volksabstimmung, S. 3. Gebiet Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) 1.200.000 394.838 32,90 % 390.677 98,95 % 4.161 1,05 % 369.433 94,56 % 21.244 5,44 %

Die Abstimmungsfrage für die Fortdauer der Nationalversammlung lautete:

Von den abgegebenen gültigen Stimmen zur Volksabstimmung über das Fortwirken der Badischen Nationalversammlung als ordentlicher Landtag sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 94,4 % (367.331 „Ja“-Stimmen) für den Vorschlag aus, während nur 5,6 % (21.973 „Nein“-Stimmen) ihn ablehnten. Die Zahl der ungültigen Stimmen bewegte sich mit 4.489 (1,1 %) im üblichen Bereich. Die Nationalversammlung setzte ihre Arbeit damit als erster Landtag der Republik Baden fort.

Endergebnis der Volksabstimmung über die Fortdauer Nationalversammlung als Landtag vom 13. April 1919Karlsruher Tagblatt: Das Ergebnis der Volksabstimmung, S. 3. Gebiet Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) 1.200.000 393.793 32,82 % 389.304 98,86 % 4.489 1,14 % 367.331 94,36 % 21.973 5,64 %

Folgen Mit der Annahme der Verfassung in der Volksabstimmung war Baden das einzige Land des Deutschen Reichs, das sich seine Landesverfassung noch vor der Verabschiedung der Reichsverfassung gegeben hatte. Es blieb zudem das einzige Land, in dem die Verfassung unmittelbar vom Stimmvolk angenommen worden war.

Jenseits der vielen politischen und wirtschaftlichen Krisen, die das Deutsche Reich in den folgenden Jahren ereilen sollten, entwickelte sich Baden zu einem der stabilsten Länder der Weimarer Republik. Der Landtag der Republik Baden wurde in den Jahren 1921, 1925 und 1929 verfassungsgemäß gewählt und erst im Jahr 1933 gleichgeschaltet, womit er bedeutungslos wurde. Da die Wahl 1929 noch vor der Weltwirtschaftskrise stattfand, waren im Badischen Landtag bis zur Gleichschaltung die demokratischen Parteien bis zum Schluss deutlich in der Mehrheit.Wolfgang Hug: Geschichte Badens, S. 328–330.

Die Verfassung der Republik Baden blieb bis 1945 zumindest formell in Kraft und wurde erst 1947 durch die ebenfalls mittels Plebiszit beschlossene Verfassung des Landes Baden abgelöst.

Siehe auch Liste der Plebiszite in Deutschland Direkte Demokratie in Nordrhein-Westfalen

Literatur Quellen:

Sekundärliteratur:

Weblinks

Einzelnachweise

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