mini|Kinder- und Jugendparlament Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf im Juni 2011 mini|Jugendparlament Ein Kinder- und Jugendparlament stellt eine konkrete Umsetzung von Jugendpartizipation bzw. Kinder- und Jugendbeteiligung dar.

Allgemeines Kommunale Kinder- und Jugendparlamente sowie analoge Formen mit Bezeichnungen wie Kinder- und Jugendgemeinderäte sind ein in den 1980er Jahren entstandenes Format der institutionalisierten und repräsentativen Kinder- und Jugendbeteiligung auf kommunalpolitischer Ebene (Gemeinden, Städte, Landkreise); verwandte Praxisformen wie Kinder- und Jugendbeiräte, Jugend(-stadt)räte oder Jugendforen können dem Status von Kinder- und Jugendparlamenten entsprechen.

mini|Ein dem Jugendrat Remscheid gewidmetes Wandgemälde (Ausschnitt)

Konstitutiv für Kinder- und Jugendparlamente ist ihre Nähe zu politisch-parlamentarischen Strukturen und Gremien. Junge Vertreter nehmen die Interessen für Kinder und Jugendliche gegenüber den jeweiligen Gemeinden bzw. Kommunen wahr. Sie sind mit einem allgemeinpolitischen Mandat ausgestattet und werden durch eine kooperative Grundhaltung von Politik und Verwaltung unterstützt. Dabei werden Fragen zur Schulhofgestaltung, zu Radwegen oder Freizeitanlagen ebenso behandelt wie auch Probleme des Umweltschutzes. Mögliche Lösungsvorschläge werden in Form von Anträgen den Politikern vorgelegt. Es ist auch möglich, dass das Kinder- und Jugendparlament einen eigenen Etat (Budget) zur Verfügung hat, über den es frei verfügen kann.

Kinder- und Jugendparlamente haben in der Regel und in Abhängigkeit von der Größe der Kommune 10 bis 25 Mitglieder überwiegend in der Altersspanne zwischen 12 und 18 Jahren und sind divers zusammengesetzt. Legitimation und Repräsentativität entstehen durch von Kommunen durchgeführte Urwahlen, Wahlen insbesondere an Schulen oder durch Delegation von Jugendverbänden bzw. im Kontext von Jugendarbeit.

Von besonderer Bedeutung sind zudem ein starkes politisches Mandat durch Politik und Verwaltung, welches verbindlich per Satzung verankert und/oder per Dienstanweisung geregelt ist, sowie ein selbst verwaltetes Budget, Betreuung durch Fachkräfte und ein vergleichsweise hohes Maß an Verbindlichkeit (z. B. durch Teilnahmeverpflichtung an regelmäßigen Sitzungen) und eine eher längerfristige Perspektive (mehrere Wahlperioden). Eine umfassende empirische Studie bildet die Grundlage dieser Qualitätsmerkmale, die Wirksamkeit und Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und zu höherer Akzeptanz von und größerem Vertrauen in Demokratie, Politik und Parteien beitragen.

Kinder- und Jugendparlamente sind eine besonders anspruchsvolle Form der permanenten politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene. Von den verbreiteten Formen der Beteiligung in Form von Projekten, der Mitsprache in Jugendeinrichtungen oder offenen Foren unterscheiden sich Kinder- und Jugendparlamente durch ihren repräsentativen Anspruch, die thematische Breite, eine auf Dauer angelegte institutionelle Verankerung und die Nähe zu Kommunalpolitik und -verwaltung.

Deutschland

Geschichte In den 1960er Jahren entstanden in vielen deutschen Städten Jugendparlamente, um Jugendliche in der Nachkriegszeit an die Demokratie heranzuführen und zugleich die aufkommende Jugendprotestbewegung zu kanalisieren. Zusammensetzung, Befugnisse und Tagungsweise dieser Parlamente unterschieden sich. Als besonders wegweisend gilt das Wolfsburger Jugendparlament, das 1962 unter anderem von Walter E. Lellek ins Leben gerufen wurde.

Breitere und dauerhafte Resonanz erzielte eine Gründungswelle von Jugendgemeinderäten, die in den 1980er Jahren in Baden-Württemberg einsetzte. Ein landesweiter Dachverband stabilisierte diese Entwicklung und sorgte für größere Sichtbarkeit.Dazu trugen auch erste sozialwissenschaftliche Studien zu diesem Beteiligungsformat bei – vgl. Hermann 1996; Bruner u. a. 1999. Nach diesem Vorbild wurden inzwischen auch in zahlreichen Städten und Gemeinden in anderen Bundesländern Jugendgemeinderäte oder vergleichbare Gremien eingerichtet. Deren Zahl ist aber weit niedriger als im Südwesten.

Seither ist bundesweit nicht nur die Zahl der lokalen Kinder- und Jugendparlamente angestiegen, auch ihr Profil hat sich verändert.

Situation in Baden-Württemberg

Jugendgemeinderäte sind in Baden-Württemberg eine besonders weit verbreitete Form der Jugendpartizipation.

Situation in anderen Bundesländern Nach dem baden-württembergischen Vorbild aus den 1980er Jahren wurden inzwischen auch in zahlreichen Städten und Gemeinden in anderen Bundesländern Jugendgemeinderäte oder vergleichbare Gremien eingerichtet. Deren Zahl ist aber weit niedriger als im Südwesten.

Der § 56b der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung erlaubt es allen Gemeinden, eine Jugendvertretung einzurichten. Die Bezeichnungen sind sehr unterschiedlich (Jugendparlament, Jugendgemeinderat, Jugendforum, u. v. m.). Der Dachverband der Jugendgemeinderäte in Rheinland-Pfalz hat sich am 17. Januar 2010 gegründet und ist ein Zusammenschluss von Jugendvertretungen aus Rheinland-Pfalz (zurzeit Bernkastel-Kues, Morbach, Pluwig, Kaiserslautern und Haßloch). Der Dachverband hat sich per einstimmigem Beschluss durch die Dachverbandsversammlung am 8. September 2012 in Langenlonsheim aufgrund festgestellter Nichtnotwendigkeit solcher formeller Strukturen selbst aufgelöst.

In Schleswig-Holstein wurden in den vergangenen Jahren ebenfalls immer mehr Jugendvertretungen, die dem baden-württembergischen Konzept nahekommen, eingerichtet, da durch den § 47f der Gemeindeordnung eine Verpflichtung zur angemessenen Beteiligung von Jugendlichen besteht. Der älteste, aktive Jugendrat in Schleswig-Holstein ist der Kinder- und Jugendbeirat Elmshorn, welcher bereits seit 1994 arbeitet. Seit 2017 besteht außerdem die Möglichkeit für diese Beiräte bei einer gemeinsamen zentral organisierten landesweiten Wahl teilzunehmen, um z. B. Ressourcen besser nutzen zu können, aber auch um die Bekanntheit dieser Wahlen zu erhöhen.

2019 wurde in Nordrhein-Westfalen die Initiative Jugendparlament e. V. mit dem Ziel gegründet, deutschlandweit an Standorten ohne Jugendparlament, auf die Gründung eines solchen hinzuwirken.

Landesweite Dachverbände kommunaler Kinder- und Jugendparlamente (u. Ä.) Baden-Württemberg – Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e. V. (seit 1993) Bayern – DVBJ – Dachverband der bayerischen Jugendvertretungen (seit 2022) Brandenburg – DKJB – Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Brandenburg (seit 2022) Hessen – HUSKIJ – Hessischen Union zur Stärkung von Kinder- und Jugendinteressen (seit 2017) Nordrhein-Westfalen – KiJuRat NRW – Kinder- und Jugendrat Nordrhein-Westfalen (seit 2006) Rheinland-Pfalz – Dachverband der kommunalen Jugendvertretung Rheinland-Pfalz (seit 2017) Schleswig-Holstein – jupa sh – Jugendparlamente Schleswig-Holstein (seit 2024) Thüringen – DKJG – Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen (seit 2018) Niedersachsen – NDJ – Niedersächsischer Dachverband der Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien (seit 2024)

In Bayern war bereits mehrfach versucht worden, einen überregionalen Dachverband zu finden. Hauptinitiatoren waren das Jugendparlament Pfaffenhofen sowie der Jugendrat Dachau. Seit März 2012 bestand der „Verband bayerischer Jugendbeteiligungsplattformen“, nachdem eine erneute Initiative aus Pfaffenhofen, einen solchen Verband zu gründen, erfolgreich durchgeführt wurde. Onlineartikel im Donaukurier vom 19. März 2012; abgerufen: 31. Oktober 2012. Nachdem dieser Versuch jedoch an mangelnder Kommunikation gescheitert war, löste sich der Verband auf. Wenige Jahre später unternahmen bayerische Jugendvertretungen einen neuen Versuch, der mit der Gründung des Dachverbandes der bayerischen Jugendvertretungen am 19. März 2022 einen Erfolg darstellte. Am Gründungstag waren bereits 44 delegierte Mitglieder aus allen bayerischen Himmelsrichtungen anwesend, die einen bunten Vorstand aus verschiedenen Städten wählten. Die Stellvertreterin der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente zeigte sich im Angesicht der schnellen, erfolgreichen und kompetenten Planung beeindruckt. In der Anfangsphase erstellt der DVBJ einen Katalog aller bayerischen Jugendvertretungen, gründet Arbeitsgruppen und rekrutiert neue Mitglieder.

Die landesweiten Dachverbände unterscheiden sich grundlegend von Landeskinder- und Jugendparlamenten. Erstgenannte machen es sich unter anderem zur Aufgabe, die Interessen der kommunalen Kinder- und Jugendgremien auf Landesebene zu vertreten, ihnen in landespolitischen Aspekten wie beispielsweise Schule eine Stimme zu verleihen. Auch die Gründung weiterer landesweiter Dachverbände treiben sie voran und vernetzen sich untereinander. Darüber hinaus gestalten und fördern sie maßgeblich die landesweite Vernetzung ihrer kommunalen Kinder- und Jugendparlamente, -gremien und -vertretungen.

Beispielsweise treffen sich seit 2004 die Jugendgremien aus Nordrhein-Westfalen in Herne. Im sogenannten „Workshop unter Palmen“ (WuP) 2006 wurden die fünf Sprecher des Kinder- und Jugendrates NRW gewählt. Diese leiteten die erste Sitzung im Januar 2007 im Familienministerium. Der Minister Armin Laschet eröffnete die rund dreistündige Sitzung, an der viele Jugendgremien mit je zwei Vertretern (ein Stimmberechtigter und ein Vertreter) teilnahmen. mini|Erstes Bundesvernetzungstreffen für Kinder- und Jugendparlamente u. ä. vom 13.-15.05.2022 in der Erwachsenen- und Jugendbildungsstätte Weimar (EJBW) – Gruppenfoto Weitere landesweite Vernetzungstreffen sind:

„Vernetzungstreffen der Kinder- und Jugendgremien Brandenburg“ „KiJuKon“ Landesweiter Kinder- und Jugendkongress in Hessen (nicht regelmäßig) „KiJuPaRaBe“ in Mecklenburg-Vorpommern „StimmRecht!“ in Niedersachsen Landestreffen der kommunalen Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz Vernetzungstreffen für Kinder- und Jugendvertretungen Sachsen (alle zwei Jahre) „PartizipAction!“ in Schleswig-Holstein „Kinder- und Jugendgremienkongress Thüringen“

2022 fand erstmalig ein „Bundesvernetzungstreffen der Kinder- und Jugendparlamente“ in Weimar statt. 115 Jugendliche aus allen Bundesländern tauschten sich in zahlreichen Workshops und informell aus.

Vertretungen auf Landes- und Bundesebene Kinder- und Jugendparlamente auf Landesebene gibt es in Deutschland nicht, wurden aber in verschiedenen Bundesländern von einzelnen Akteuren ins Gespräch gebracht. Zum Beispiel hat das Bundesland Rheinland-Pfalz die Unterstützung der Einrichtung eines Jugendbeirats auf Landesebene in seinem Koalitionsvertrag (2021–2026) verankert.

Etwa die Hälfte der Bundesländer bietet Jugendlandtage an, die allerdings in der Regel keine kontinuierliche politische Beteiligung ermöglichen, sondern stärker auf politische Bildung, Dialoge mit der Landesregierung oder politische Nachwuchsförderung setzen.

Im Unterschied zu anderen westlichen Ländern wie Großbritannien oder Irland gibt es in Deutschland keine parlamentarische Jugendvertretung auf Bundesebene.

Studienergebnisse zu Kinder- und Jugendbeteiligungsformaten Eine Erhebung zur repräsentativen Kinder- und Jugendbeteiligungsformaten in Deutschland aus dem Jahr 2020 zeichnet folgendes Bild:

Verbreitung und räumliche Verteilung