Das Generalkapitanat von Kuba (spanisch; Capitanía General de Cuba) war eine Verwaltungseinheit des Spanischen Kolonialreiches, die von den frühen 1600er Jahren bis 1898 bestand. Es umfasste die gesamte Insel Kuba (nach der Eroberung der Karibik durch Spanien) sowie zeitweise auch das spanische Florida und Louisiana und war lange Zeit ein wichtiger militärisch-strategischer Stützpunkt des spanischen Reichs. Sitz des Generalkapitäns war die Stadt Havanna. Das Generalkapitanat war formal für die meiste Zeit in zwei Teile gegliedert: das Hauptterritorium mit Hauptstadt Havanna, und Santiago de Cuba (Unterkapitanat), das jedoch militärisch stets Havanna unterstand. Kuba wiederum unterstand dem Vizekönigreich Neuspanien und nach der Unabhängigkeit Mexikos 1821 dem Überseeministerium (Ministerio del Ultramar) in Madrid.
Geschichte mini|Havanna nach der erfolgreichen britischen Belagerung im Jahr 1762 Die Eroberung Kubas wurde 1510 von Diego Kolumbus (Diego Colón) unter dem Kommando von Diego Velázquez de Cuéllar organisiert, der bis zu seinem Tod im Jahr 1524 Kubas erster Gouverneur war. In der Folgezeit wurden auf Kuba einige der ältesten europäischen Städte der neuen Welt gegründet. Nach der spanischen Eroberung Mexikos durch Hernán Cortés erlebte Kuba einen Exodus von Siedlern, und seine Bevölkerung blieb in den folgenden zwei Jahrhunderten gering. Die Insel diente vor allem als Versorgungsstützpunkt für spanische Flotten in der Karibik und wurde von einem Gouverneur regiert. Neben dem Gouverneur spielte auch die Kirche eine wichtige Rolle in der Verwaltung der spanischen Gebiete. Die erste Diözese wurde 1518 in Baracoa gegründet und der Diözese Sevilla unterstellt. Der Sitz der Diözese wurde 1522 nach Santiago de Cuba verlegt und diese 1548 dem Erzbistum Santo Domingo unterstellt. Ab 1565 erfolgte von Kuba aus die spanische Besiedlung Floridas.
Ab Mitte des 16. Jahrhunderts verlagerte sich die Hauptstadt von Santiago de Cuba nach Havanna, und dort wurde 1607 durch König Philip III. per königlicher Anordnung die Einrichtung eines selbständigen Generalkapitanats verfügt. Am 8. Oktober 1607 wurde die Insel in zwei Verwaltungsbezirke geteilt: Der Gouverneur in Havanna erhielt den Titel Gobernador und Capitán General de Cuba, während Santiago nur den Titel Gobernador und Capitán a Guerra trug und administrativ Havanna unterstand.GOBERNAR EN CUBA. LOS GOBERNANTES DE CUBA. PERÍODO COLONIAL 1510-1898 Einige östliche Orte wie Trinidad und Sancti Spíritus blieben zunächst außen vor und wurden erst 1621 an das Havanna-Territorium angeschlossen. Diese Teilung zielte darauf ab, angesichts der Entfernung das spanische Herrschaftssystem in West- und Ostkuba zu konsolidieren und die Insel gegen feindliche Mächte zu schützen. Im Jahr 1650 kam es zu einem großen Zustrom von Flüchtlingen nach Kuba, als die Engländer Jamaika eroberten und die spanischen Siedler aus der Kolonie vertrieben.
Während des 17. und 18. Jahrhunderts wuchs die Bedeutung Kubas als „Schlüssel zu den Westindischen Inseln“. Spanien verstärkte die Befestigungen insbesondere in Havanna; dieses wurden vom Consejo de Indias veranlasst und durch finanzielle Situados (Beiträge aus Mexiko) unterstützt.Andaluces de Cuba (siglos XVI a XVIII) Die strategische Lage Havannas, als Schutz- und Versorgungsstützpunkt für die Flotte, führte dazu, dass die Insel durch Militärgarnisonen und regelmäßige Truppen geschützt wurden. Beispielsweise unterwarfen königliche Erlasse (Real Cédulas) ab 1682 den Gouverneur von Santiago de Cuba endgültig dem Gouverneur in Havanna.
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verstärkte sich die wirtschaftliche Entwicklung Kubas. Ein markantes Ereignis war die britische Besetzung Havannas (1762–1763) im Siebenjährigen Krieg. Die kurze britische Herrschaft führte dazu, dass Spanien nach der Rückgabe Kubas im Pariser Frieden (1763) den Handel mit der Insel liberalisierte und Reformen durchführte. So löste man das zuvor restriktive Handelsmonopol und erlaubte Kuba Handel mit anderen spanischen Kolonien und später auch mit neutralen Mächten. Gleichzeitig verstärkte die spanische Krone um Karl III. in dieser Zeit (Bourbonenreformen) die Verwaltung der Kolonie. So wurde ein Intendant nach Kuba entsendet, der die lokale Verwaltung verbessern sollte, und lokale Wirtschaftsgesellschaften (Real Consulado) gefördert. Diese Reformen, insbesondere die Einrichtung der Intendanz, lösten in der zweiten Hälfte des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts einen dramatischen sozialen und wirtschaftlichen Wandel auf der Insel aus. Kuba entwickelte sich von einem Verteidigungsposten in der Karibik, der durch Subventionen aus Neuspanien finanziert wurde, zu einer selbsttragenden und florierenden Kolonie, die Zucker, Kaffee und Tabak exportierte.
Ende 18. Jahrhundert und Anfang 19. Jahrhundert stieg Kuba zur führenden Zuckerplantage der Karibik auf. Die Unruhen der haitianischen Revolution (ab 1791) führten zu einem Zuzug von Siedlern, Investitionen und Hunderttausenden von versklavten Afrikanern. Spanien erlaubte 1792 den freien Sklavenhandel, wodurch der jährliche Sklavenimport in die Tausende stieg. In der Folge wurde Kuba nach 1818 der weltweit größte Zuckerproduzent. Der Handel mit dem Mutterland und ein wachsender US-Absatzmarkt trugen zum wirtschaftlichen Boom bei. Bis 1860 wuchs die Bevölkerung durch Sklavenzufuhr und Einwanderung (vor allem aus Spanien, den Kanarischen Inseln und China) rasant. Die Sklaverei in Kuba wurde erst 1886 abgeschafft, womit Kuba zu den letzten Ländern gehörte, in denen dies geschah.
Politisch blieb Kuba bis ins 19. Jahrhundert fest unter spanischer Kontrolle. Die Unabhängigkeitskriege in Lateinamerika (ab 1810) wirkten sich wenig direkt auf Kuba aus. Die spanische Verfassung von 1812, die von den Cortes von Cádiz – die nach der Absetzung von Ferdinand VII. als parlamentarische Regentschaft fungierten – verabschiedet wurde, erklärte das Gebiet der Generalkapitanerie zu einem integralen Bestandteil der spanischen Monarchie und verwandelte es in eine Provinz mit einer eigenen gewählten diputación provincial, einem Verwaltungsrat mit gemeinsamen Verwaltungs- und begrenzten Gesetzgebungsbefugnissen. Den Gemeinden wurden ebenfalls lokal gewählte cabildos gewährt. Die Provinzregierung und die Cabildos waren während der Geltungsdauer der Verfassung von 1812 bis 1814 und von 1820 bis 1823 tätig. Letztendlich wurde die Verfassung von Ferdinand VII. abgeschafft. Die Spanische Verfassung von 1837 verweigerte den Kolonien wie Kuba Selbstverwaltungsrechte.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstand in Kuba eine stärker werdende Autonomie- und Unabhängigkeitsbewegung. 1868 rief Carlos Manuel de Céspedes in der Demajagua die kubanische Unabhängigkeit aus, was den Zehnjährigen Krieg (1868–1878) auslöste. Dieser Krieg, von führenden Zuckermagnaten und freigelassenen Sklaven unterstützt, endete 1878 mit dem Pacto de Zanjón, die Unabhängigkeit blieb jedoch unerreicht, was zum Guerra Chiquita (1879/80) führte. Ein weiterer Anlauf begann 1895 (Kubanischer Unabhängigkeitskrieg) und wurde bald in den Spanisch-Amerikanischen Krieg (1898) hineingezogen. 1897 wurde den karibischen Inseln Autonomie gewährte, was de facto das Ende des Generalkapinats bedeutete. Die neue Regierung der Insel sollte aus einem „Inselparlament, unterteilt in zwei Kammern, und einem Generalgouverneur bestehen, der das spanische Mutterland vertritt und seine Aufgaben in deren Namen, der obersten Autorität, wahrnimmt.“ Die neue Regierung war nur wenige Monate im Amt, bevor die Vereinigten Staaten die Kontrolle über die Insel übernahmen. Mit dem Vertrag von Paris trat Spanien alle Ansprüche auf Kuba ab.
Verwaltung Die spanische Kolonialverwaltung in Kuba orientierte sich an den üblichen Strukturen des spanischen Imperiums. Oberste Instanz war der Generalkapitän (Generalgouverneur), der vom König (über den Consejo de Indias) ernannt wurde. Er war zugleich militärischer Oberbefehlshaber und Präsident der Audiencia (oberstes Gericht) nach deren Gründung 1838. Der Generalkapitän besaß umfassende zivile und militärische Vollmachten. Zu seinen Aufgaben gehörte die Verteidigung der Insel (Erhaltung der Festungen und Truppen), aber auch die innere Sicherheit, Rechtsverwaltung und Wirtschaftssteuerung. Insbesondere regelte der Generalkapitän die öffentlichen Angelegenheiten: Er verkündete königliche Gesetze als lokale Verordnungen und Bandos, ernannte Untergebene und bestätigte Kommunalbehörden (Cabildos). In der Stadt Havanna fungierte er formell als Oberhaupt des Stadtrats (Ayuntamiento) und überwachte etwa Versorgung und Preise von Lebensmitteln. Außerdem war er oberster Militärrichter für Soldaten und Milizen unter seinem Kommando. Während der Unabhängigkeitskriege von 1868 und 1895 leitete der Generalkapitän persönlich oder delegierte hohe Offiziere als General en Jefe der spanischen Truppen.
Der Audiencia (Oberster Gerichtshof) war lange extern: Bis ins frühe 19. Jahrhundert hingen die Gerichtsfälle Kubas von der Real Audiencia von Santo Domingo (Hispaniola) ab. Erst 1838 wurde eine eigene Real Audiencia in Havanna errichtet, die die höherrangigen Rechtsinstanzen für Kuba stellte. Die Audiencia agierte unabhängig vom Generalgouverneur, war aber gleichzeitig Teil des einheitlichen Monarchiesystems. Militärisch war Kuba in mehrere Kommandobereiche gegliedert (Festungen, Gouvernementsprovinzen, Milizbezirke). Der Kapitán General kontrollierte diesen Apparat. Insgesamt zeichneten sich Verwaltung und Militärkommando durch starke Zentralisierung aus: Gegen Ende der Kolonialzeit wurden dem Generalkapitän (teils über Notverordnungen wie den Facultades Omnímodas) fast diktatorische Vollmachten eingeräumt, um die Ordnung gegen innere Unruhen zu garantieren.
Ab 1764 unterstanden auch große, aber dünn besiedelte Gebiete auf dem amerikanischen Festland (Louisiana und Florida) dem Generalkapitän von Havanna. Im Jahr 1825, infolge des Verlusts der Festlandbesitzungen, gewährte die spanische Regierung den Gouverneuren Kubas außerordentliche Befugnisse in Verwaltungs-, Justiz- und Finanzangelegenheiten und verlieh ihnen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Titel eines Generalgouverneurs.
Bevölkerung Kuba war lange Zeit dünn besiedelt. Beim Eintreffen der Spanier lebten auf der Insel schätzungsweise einige Zehntausend Taíno-Indianer, die im 16. Jahrhundert durch Krankheit und Unterdrückung nahezu ausstarben. Im Jahr 1608 wurden etwa 1.000 spanische Haushalte (vecinos) gezählt, insgesamt rund 10.000 Einwohner, konzentriert in Havanna und Santiago. Im 17. Jahrhundert wuchs die Bevölkerung nur langsam (um 1689 etwa 5.000 vecinos). Anfang des 18. Jahrhunderts lag die Gesamtbevölkerung bei rund 50.000. Die erste offizielle Zählung (Zensus 1774) ergab etwa 172.000 Einwohner. Über die Hälfte dieser Menschen lebte damals im nordwestlichen Kuba (rund um Havanna). In den folgenden Jahrzehnten explodierte die Bevölkerungszahl: Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts stieg die Zahl auf über eine Million an, geprägt von massivem Zuzug von Sklaven und Einwanderern.
Dadurch veränderte sich auch die ethnische Struktur: 1774 waren etwa 56 % der Kubaner als „weiß“ (spanischer Abstammung) klassifiziert, doch durch hohe Sklavenimporte und Vermischung sank ihr Anteil auf nur etwa 41 % im Jahr 1841. Mitte des 19. Jahrhunderts war demnach die Mehrheit der Bevölkerung afrikanischer oder gemischter Herkunft (als freie pardos oder Sklaven). Gegen 1900 kehrte sich dies wieder um, als hohe Neu-Einwanderung aus Europa und natürlicher Zuwachs den Anteil der Weißen wieder auf über 70 % klettern ließ. Weitere Einwanderung kam im 19. Jahrhundert durch Spanier und vereinzelt Chinesen (Kulis), um Arbeitskräfte bereitzustellen.Migration and Culture: A Case Study of Cuba, 1750-1900