mini|Gesetz über die Deutsche Reichslotterie im Reichsgesetzblatt Die Deutsche Reichslotterie war die staatliche Klassenlotterie des NS-Staates. Sie wurde per Gesetz vom 21. Dezember 1938 (RGBl. I, S. 480) errichtet und unterstand dem Reichsfinanzministerium. Zuvor gab es im Deutschen Reich drei Lotterien, die Preußisch-Süddeutsche, die Sächsische und die Hamburgische Staatslotterie, die in der neuen Reichslotterie aufgingen. Mit einem Spielkapital von 102 Millionen Reichsmark war die Reichslotterie die größte Lotterie der Welt. Parallel veranstaltete auch die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Reichslotterie der NSDAP für Arbeitsbeschaffung und die Reichslotterie für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Am 12. Mai 1939 wurde auch die Österreichische Klassenlotterie in die Deutsche Reichslotterie eingegliedert. Präsident der Deutschen Reichslotterie war Waldemar von Dazur, der zuvor bereits Präsident der Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie gewesen war. Neben der Vereinheitlichung des Lotteriewesens sollte die Deutsche Reichslotterie entsprechend der Ideologie des Nationalsozialismus „Mammutgewinne“ beseitigen und dafür kleine und mittlere Gewinne vergrößern.
Durch den Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurde die Reichslotterie nach Ablauf der 13. Lotterie am 25. April 1945 eingestellt. Seit Kriegsende gehören Lotterien wieder in die Zuständigkeiten der Länder.
Einzelnachweise
Kategorie:Lotterie Kategorie:Gesellschaft (Deutsches Reich, 1933–1945) Kategorie:Freizeit (Deutschland) Kategorie:Unternehmensgründung 1938 Kategorie:Aufgelöst 1945