Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es soll einen sektorübergreifenden Rechtsrahmen („Dach“) für den physischen und organisatorischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland schaffen und dient der Umsetzung der über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie).

Hintergrund Als kritische Infrastrukturen gelten Einrichtungen und Anlagen, deren Ausfall oder erhebliche Beeinträchtigung zu gravierenden Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen schwerwiegenden gesellschaftlichen Folgen führen würde.

In Deutschland waren Schutzanforderungen bislang vor allem in sektorspezifischen Fachgesetzen sowie im IT-Sicherheitsrecht geregelt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Cyber- und Informationssicherheit. Mit der CER-Richtlinie führte die Europäische Union erstmals verbindliche Mindeststandards zur physischen und organisatorischen Resilienz kritischer Einrichtungen ein, die über den Bereich der IT-Sicherheit hinausgehen.

Gesetzgebungsverfahren In der 20. Wahlperiode hatte sich ein Gesetzentwurf des Kabinett Scholz wegen Ablaufs der Legislaturperiode erledigt.Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (20. Wahlperiode). Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien.

Ein weiterer Gesetzentwurf wurde vom Kabinett Merz in den 21. Deutscher Bundestag eingebracht, um die CER-Richtlinie fristgerecht in nationales Recht umzusetzen. Der Bundestag beschloss das KRITIS-Dachgesetz nach Beratungen im Innenausschuss am 29. Januar 2026. Im parlamentarischen Verfahren wurde das Gesetz sicherheitspolitisch vor dem Hintergrund einer veränderten Bedrohungslage diskutiert, die unter anderem Sabotageakte, Terrorismus, hybride Bedrohungen sowie zunehmende Natur- und Klimakatastrophen umfasst.

Das KRITISDachG wurde am 16. März 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.

Anwendungsbereich Das KRITIS-Dachgesetz richtet sich an Betreiber kritischer Einrichtungen in mehreren als systemrelevant eingestuften Sektoren, darunter unter anderem: Energie Wasserversorgung Ernährung Transport und Verkehr Gesundheit Finanz- und Versicherungswesen Digitale Infrastruktur Sozialversicherungen

Die Einstufung als kritische Einrichtung erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Kriterien, insbesondere der Bedeutung für die Gesamtversorgung und der Anzahl der versorgten Personen.

Zielsetzung Ziel des KRITIS-Dachgesetzes ist es, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegenüber unterschiedlichen Gefährdungslagen zu erhöhen und die Kontinuität zentraler Versorgungsleistungen auch in Krisen- und Störfällen sicherzustellen. Das Gesetz soll ein bundeseinheitliches Mindestniveau an Schutz- und Vorsorgemaßnahmen etablieren und bestehende sektorale Regelungen ergänzen.

Regelungsinhalte Resilienz- und Schutzpflichten Betreiber kritischer Einrichtungen sind verpflichtet, Risiken systematisch zu analysieren und angemessene technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Dazu zählen unter anderem Risikoanalysen, Resilienz- und Notfallpläne sowie physische Schutzmaßnahmen.

Meldepflichten Das Gesetz führt Meldepflichten für erhebliche sicherheitsrelevante Vorfälle ein. Betreiber müssen entsprechende Vorfälle an die zuständigen Behörden melden, um eine verbesserte Lageübersicht und Koordination zu ermöglichen.

Aufsicht und Zuständigkeiten Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten von Bundes- und Landesbehörden für die Überwachung der gesetzlichen Pflichten. Die Behörden können Nachweise über getroffene Maßnahmen verlangen und bei Verstößen Anordnungen erlassen.

Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften Das Gesetz ergänzt bestehende Regelungen wie das IT-Sicherheitsgesetz sowie die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, die primär auf Cyber- und Informationssicherheit ausgerichtet sind. Es fungiert als übergeordneter Rahmen für physische und organisatorische Resilienzanforderungen.

Kritik und Diskussion In der politischen und fachlichen Diskussion wird insbesondere der mit den neuen Pflichten verbundene administrative und finanzielle Aufwand thematisiert. Kritisiert wird unter anderem die Abgrenzung des Anwendungsbereichs sowie die mögliche Doppelregulierung gegenüber bestehenden sektorspezifischen Vorgaben. Befürworter heben demgegenüber die Schaffung einheitlicher Mindeststandards und eine verbesserte Vorsorge gegenüber komplexen Gefährdungslagen hervor.

Weblinks

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (21. Wahlperiode). Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien. Stärkerer Schutz kritischer Infrastrukturen, Informationen auf der Seite der Bundesregierung zum Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes (Stand: 17. März 2026) (Abruf: 11. April 2026) https://kritisdachg.com/ Fristen & mögliche Bussgelder für Kritis-Betreiber

Literatur Dirk Freudenberg: Das neue KRITIS-Dachgesetz, Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht (GSZ) 2026, 116

Einzelnachweise

Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert) Kategorie:Wirtschaftsrecht (Deutschland) Kategorie:Infrastrukturpolitik (Deutschland) Kategorie:Risikomanagement Kategorie:Wirtschaftspolitik der Europäischen Union