Steuerrecht bezeichnet die Gesamtheit der in der Schweiz geltenden steuerlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Geprägt wird das schweizerische Steuerrecht durch eine föderalistische Staatsstruktur und das weitgehende Fehlen einer einheitlichen, für das ganze Staatsgebiet geltenden, gesetzlichen Regelung der direkten Steuern. Nach schweizerischem Staatsverständnis haben die Kantone die Steuerhoheit; dem Bund (Eidgenossenschaft) wurden seit Gründung des Bundesstaates 1848 erst nach und nach die Erhebung einiger Steuern zur Finanzierung seiner Aufgaben zugestanden.

Dies äussert sich vor allem darin, dass dem Bund die Erhebung sowohl der direkten Bundessteuer auf Einkommen als auch der Mehrwertsteuer nur bis 2035 befristet gestattet wurde. Diese Vorgabe ist in der Bundesverfassung (BV; Ziff. 13 und 14) festgeschrieben. Eine Verlängerung über das Jahr 2035 hinaus verlangt also nach einer Verfassungsänderung, der wiederum zwingend von Volk und Kantonen mehrheitlich zugestimmt werden muss.

Seit dem 1. Januar 1993 gilt das Steuerharmonisierungsgesetz (kurz StHG), das gestützt auf die dem Bund in BV erteilte Kompetenz erlassen wurde. Der Zweck des StHG ist es, eine formelle Steuerharmonisierung unter dem Steuerrecht der 26 Kantone und den rund 2500 Gemeinden zu erreichen. Dagegen ist die Ausgestaltung der Steuern im Hinblick auf Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge weiterhin nicht harmonisiert. Jeder Kanton hat ein eigenes Steuergesetz und erhebt eine Einkommens-, eine Vermögens-, eine Gewinn-, eine Kapital-, eine Quellen- und eine Grundstückgewinnsteuer. Die Gemeinden haben eine Steuerhoheit, soweit ihnen das kantonale Recht eine solche gewährt. Für gewöhnlich erheben die Gemeinden insbesondere eine Einkommenssteuer als Prozentsatz der jeweiligen kantonalen Einkommenssteuersatz.

Verfassungsmässige Grundsätze Die Bundesverfassung (BV) statuiert in Grundsätze der Besteuerung, welche für Bund, Kantone und Gemeinden gelten:

Legalitätsprinzip: Der Gegenstand einer Steuer, der Kreis der Steuerpflichtigen und die Steuerbemessung sind in einem Gesetz im formellen Sinn festzulegen. Allgemeinheit der Besteuerung, Gleichmässigkeit der Besteuerung und Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Diese Grundsätze sind eine Konkretisierung der in BV verankerten Rechtsgleichheit. Verbot interkantonaler DoppelbesteuerungMathias Oertli: Interkantonales Steuerrecht steuerprotal.ch, 1/2018

Weiter sind auch die allgemeinen Grundrechte anwendbar, namentlich insbesondere die in BV statuierte Eigentumsgarantie sowie die in BV statuierte Wirtschaftsfreiheit. Dies hat zur Folge, dass konfiskatorische Besteuerung sowie nicht allgemeine Gewerbesteuern verfassungswidrig wären.

Schliesslich ist es dem Bund entsprechend der Generalklausel zugunsten der Kantone in BV untersagt, andere als die in der Bundesverfassung statuierten Steuern zu erheben. Dies sind namentlich die direkten Steuern ( BV), die Mehrwertsteuer () sowie die besonderen Verbrauchssteuern ( BV) und die Stempelabgaben ( BV).

Steuern des Bundes Gestützt auf die vorangehend ausgeführten verfassungsmässigen Grundlagen erhebt der Bund sowohl direkte als auch indirekte Steuern.

Als direkte Steuern werden erhoben: Steuerart Direkte Bundessteuer als Einkommenssteuer bei den natürlichen Personen und als Gewinnsteuer bei den juristischen Personen Verrechnungssteuer als Sicherungs- und Kapitalertragsteuer Spielbankenabgabe Militärpflichtersatz (eigentlich eine Abgabe, keine Steuer) als Ausgleichsleistung für die nicht erfüllte Wehrpflicht (nicht nur von Militärdienstuntauglichen)

Als indirekte Steuern werden erhoben: Steuerart Mehrwertsteuer als Mehrwertsteuer mit Normalsatz 7,7 %, reduziertem Satz 2,5 % und auf Beherbergungsleistungen 3,7 % (Stand: 01.01.2018) Stempelabgaben Rechtsverkehrssteuern auf die Ausgabe und den Handel bestimmter Urkunden wie insbesondere Aktien Tabaksteuer Biersteuer Gebrannte Wasser als Steuer auf Spirituosen Mineralölsteuer Automobilsteuer Zölle

Steuern der Kantone Die 26 Kantone der Schweiz erheben ebenfalls direkte und ausnahmsweise auch indirekte Steuern:

Als direkte Steuern werden erhoben:

Einkommensteuer und Vermögensteuer (natürliche Personen), mit wenigen Ausnahmen (kleine Kantone) mit progressivem Tarif Gewinnsteuer und Kapitalsteuer (juristische Personen) Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Liegenschaftssteuer (nur in einigen Kantonen, entspricht der Grundsteuer in Deutschland) Handänderungssteuer (entspricht der Grunderwerbsteuer in Deutschland und Österreich) Grundstücksgewinnsteuer; besteuert wird die Differenz zwischen Anlagekosten und Verkaufspreis einer Liegenschaft, sie ist als Spekulationssteuer ausgelegt. Die Erträge werden in einigen Kantonen für ökologische Massnahmen verwendet. Motorfahrzeugsteuer

Als indirekte Steuern werden erhoben:

Billettsteuer (nur noch in wenigen Kantonen)

+ Summe der Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in der Kantonshauptstadt für verschiedene Bruttoeinkommen, in Schweizer Franken (2014) Einkommen einer Einzelperson Einkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern Kanton 20'000 40'000 60'000 80'000 100'000 200'000 500'000 20'000 40'000 60'000 80'000 100'000 200'000 500'000 477 2,149 4,577 7,629 11,018 31,411 108,877 48 85 1,092 2,791 4,882 20,624 90,318 511 3,847 7,567 11,369 15,483 39,496 120,369 0 0 1,756 5,336 8,517 28,806 106,809 278 3,025 6,170 9,370 12,552 29,586 87,002 50 50 1,319 3,634 6,331 22,204 79,707 266 2,944 5,367 8,001 10,589 23,817 64,149 100 100 1,545 4,193 6,752 19,303 59,634 545 1,952 3,862 6,120 8,583 21,211 57,276 0 54 1,125 2,619 4,024 15,761 53,702 340 2,596 5,042 7,502 9,907 22,029 58,451 0 0 1,604 4,199 6,523 18,578 54,999 361 2,530 5,137 7,905 10,709 25,455 65,696 50 50 812 2,756 5,196 19,159 62,707 581 2,837 5,572 8,874 12,164 30,297 94,726 0 357 2,361 4,390 6,793 23,237 81,708 148 1,049 2,197 3,586 5,729 19,488 51,434 0 0 0 359 1,059 6,943 45,645 601 3,372 6,893 10,986 15,443 40,909 111,188 0 124 1,406 3,633 6,242 27,191 105,740 803 3,707 7,479 11,546 15,770 39,274 108,967 80 375 2,921 5,364 8,672 29,143 101,170 0 2,770 7,034 11,322 15,586 37,075 110,510 0 0 0 2,987 7,251 28,739 93,319 0 2,617 6,498 10,917 15,667 41,732 124,296 0 0 0 2,534 6,180 28,722 107,828 569 2,970 6,180 9,961 14,150 36,512 97,717 60 90 1,863 4,280 6,645 25,079 93,525 697 3,161 6,249 9,809 13,503 33,396 89,536 0 409 2,739 5,075 7,664 26,582 86,494 629 2,601 4,993 7,525 10,308 24,883 64,824 0 480 1,670 3,155 5,392 19,336 62,455 376 3,141 7,102 11,475 16,116 39,961 106,857 0 0 1,015 3,622 6,531 28,108 99,717 22 2,251 5,403 8,962 12,585 32,274 93,439 0 0 390 2,691 5,204 22,378 82,271 0 2,375 5,722 9,283 13,004 32,960 98,249 0 122 1,283 3,237 5,839 23,388 85,035 179 2,807 6,043 9,344 12,704 31,388 91,205 0 0 683 3,109 5,747 22,647 80,293 307 1,998 5,295 9,065 13,138 35,748 110,578 40 40 721 1,841 4,189 24,016 99,484 0 2,020 7,713 11,754 16,027 41,897 131,490 0 0 630 3,930 9,068 27,754 110,347 34 2,757 5,718 9,572 13,876 40,477 111,349 34 34 477 2,362 4,104 22,601 94,233 474 3,631 7,944 12,388 17,002 43,531 116,508 0 350 2,447 6,270 9,516 32,577 111,752 25 1,969 5,788 10,398 15,103 39,708 123,070 25 25 25 348 3,093 24,145 98,891 479 3,380 7,175 11,817 16,441 42,682 125,006 0 0 1,616 4,710 8,593 30,506 110,001 Nur Bundessteuern 0 133 432 936 1,838 9,976 45,268 0 0 0 0 87 6,002 40,842

Steuern der Gemeinden Die rund 2500 Gemeinden in der Schweiz haben je nach kantonalem Recht eine abgeleitete Steuerhoheit. Sie erheben ebenfalls direkte und indirekte Steuern, zumeist in Form eines pauschalen Steuerfusses:

Als direkte Steuern werden erhoben:

Einkommen- und Vermögensteuer (natürliche Personen) Gewinn- und Kapitalsteuer (juristische Personen) Erbschaft- und Schenkungsteuern Liegenschaftsteuer (nur in einigen Kantonen) Handänderungssteuer Grundstücksgewinnsteuer Lotteriesteuer

Als indirekte Steuern werden erhoben:

Hundesteuer Billettsteuer (nur in wenigen Kantonen)

Trotz der eigenen Steuerhoheit der Gemeinden wird das Veranlagungs-Verfahren für kantonale und kommunale Steuern in der Regel durch dieselbe Behörde durchgeführt.

Die obige Aufstellung ist nicht abschliessend. Einige oben genannte Steuern werden nicht in allen Kantonen erhoben. Als Beispiel seien hier die Erbschaft- und Schenkungsteuer genannt, die in manchen Kantonen exzessiv (zum Beispiel Genf) und in manchen Kantonen gar nicht (zum Beispiel Schwyz) erhoben werden.

Steuerdisparitäten in der Schweiz Das föderalistische Steuersystem bewirkt einen Steuerwettbewerb, der in einer sehr unterschiedlichen Steuerbelastung in den verschiedenen Kantonen, aber auch in den verschiedenen Gemeinden resultiert. Die kantonalen und kommunalen Steuern unterscheiden sich sowohl in den Steuersätzen als auch in der Berechnung des steuerbaren Einkommens und des steuerbaren Vermögens. Dazu kommen unterschiedliche indirekte Steuern und Gebühren.

Während in den Kantonen Uri, Zug, Nidwalden und Schwyz wenig Steuern bezahlt werden müssen, liegen am anderen Ende der Skala die Kantone Jura und Wallis. Die Steuerbelastung im Kanton Obwalden hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Vom teuersten ist er durch eine massive Senkung der Steuersätze und die Einführung der degressiven Besteuerung per 1. Januar 2006 zum tendenziell steuergünstigsten Kanton der Schweiz geworden, bevor das Bundesgericht die degressive Steuer am 7. Juni 2007 für verfassungswidrig erklärte, da sie dem in Abs. 2 BV verankerten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche.

Steuersystem und Steuerbelastung spielen entsprechend eine wichtige Rolle in der öffentlichen Diskussion, denn der Steuerwettbewerb wirkt – neben der Tatsache, dass in der Regel das Volk über die Höhe der Steuern befindet – als einnahmenseitiges Regulativ für die verschiedenen ausgabenseitigen Wettbewerbe (um das kulturelle Angebot, die Infrastruktur, den Verkehr, die Bildung usw.), wie Steuersystematiker und Befürworter des Steuerwettbewerbs betonen. Kritiker wenden ein, dass der Druck zu niedrigeren Steuern irgendwann die wichtigen Aufgaben des Staates gefährde. Insbesondere Städte, die mit besonderen Kosten, sogenannten Zentrumslasten, Leistungen auch für das Umland erbringen, sehen im Steuerwettbewerb eine gefährliche Entwicklung.

Der Repartitionswert soll die Bewertungsunterschiede von Immobilien in den einzelnen Kantonen beheben.Fabian Petrus: Interkantonale Steuerausscheidung: Die Ausscheidung bei Immobilien im Privatvermögen. 27. März 2015

Natürliche Personen

Natürliche Personen werden in den unterschiedlichen Gemeinden und Kantonen ungleich besteuert. Von 1997 bis 2007 haben von den 26 Kantonen insgesamt 18 Kantone die Belastungen für kleine Einkommen von ca. 45'000 Franken gesenkt. Die tiefste Rate aller Hauptorte kennt Genf mit einer Belastung von 1,7 Prozent. Die höchste Rate kennt der Glarus mit 6,87 Prozent. Der Unterschied innerhalb der Schweiz beträgt also 5,2 Prozentpunkte.

Für die mittleren Einkommen von ca. 90'000 Franken wurde im gleichen Zeitraum von 1997 bis 2007 die Steuerrate auch in 18 von 26 Kantonen gesenkt. Die grösste Steuersenkung gab es in der Stadt Genf mit einer Reduktion um 2,9 Prozent. Am wenigsten bezahlt man in Schwyz mit 7,3 Prozent oder 6'500 Franken, am meisten muss die natürliche Person in Delsberg abliefern mit 13,25 Prozent und ca. 12'000 Franken und somit beinahe das Doppelte. Hier spielt der Wettbewerb schon eine stärkere Rolle mit einer Differenz von 8,7 Prozentpunkten.

Die grossen Einkommen von ca. 180'000 Franken werden minimal in Zug besteuert mit 8,17 Prozent oder ca. 15'000 Franken. Im Vergleich dazu bezahlt man für das gleiche Einkommen in Neuenburg 35'000 Franken Kantons- und Gemeindesteuern. Dies entspricht einem Unterschied von 20'000 Franken oder 11,3 Prozentpunkten. Somit ist der Steuerwettbewerb um die grössten Einkommen am stärksten.

Juristische Personen