Das Bürgerschaftsreferendum 2026 über die Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele war ein von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenes Referendum, das am 31. Mai 2026 stattfand. Bei dem Plebiszit entschieden die Stimmberechtigten verbindlich über die Frage, ob sich Hamburg beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für die Austragung der Olympischen Sommerspiele 2036, 2040 beziehungsweise 2044 bewerben soll, wobei das konkrete Jahr erst im Rahmen der Bewerbung beim IOC festgelegt würde.
Bei dem Plebiszit stimmte eine Mehrheit von 55,1 % gegen eine solche Bewerbung, während 44,9 % der gültigen Stimmen diese befürworteten. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,6 %.
Schon zum zweiten Mal in der Geschichte Hamburgs konnten Stimmberechtigten über eine Bewerbung für Olympische Sommerspiele abstimmen: Im ersten Referendum im November 2015 wurde die Bewerbung ebenfalls abgelehnt. Die Bewerbungsidee führte dazu, die Instrumente der Volksgesetzgebung in der Verfassung um das „Bürgerschaftsreferendum“ zu ergänzen.
Hintergrund In Hamburg hatte bereits 1988 der damalige Erste Bürgermeister Henning Voscherau die Idee, dass sich Hamburg um die Austragung der Olympischen Spiele bewerben sollte. Allerdings konnte sich Hamburg mehrfach nicht gegen andere deutsche Bewerberstädte wie Berlin oder Leipzig durchsetzen. Im Jahr 2014 schließlich beschloss der Senat von Hamburg, sich zusammen mit Kiel als Standort für die Segelwettbewerbe beim DOSB für eine gemeinsame Kandidatur für die Olympischen Sommerspiele 2024 zu bewerben.
Um die Bewerbung mit zusätzlicher Legitimation auszustatten, brachten die Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen in die Hamburgische Bürgerschaft einen Antrag auf Ergänzung der Hamburger Landesverfassung ein, um das direktdemokratische Instrument des „Bürgerschaftsreferendums“ zu ermöglichen. Während bis dahin Volksentscheide ausschließlich durch erfolgreiche Volksbegehren oder durch ein fakultatives Referendum ausgelöst werden konnten, also durch Sammlung von Unterstützungsbekundungen aus dem Stimmvolk heraus, wurde mit dem Bürgerschaftsreferendum die Möglichkeit geschaffen, dass auch die Hamburgische Bürgerschaft mit einer Zweidrittelmehrheit bei Zustimmung des Senats über eine Angelegenheit eine verbindliche Abstimmung der Stimmberechtigten herbeiführen kann. Die ursprünglich von der CDU angestrebte unverbindliche Volksbefragung wurde schließlich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken fallen gelassen.
Nur kurz nach der Verfassungsänderung brachte der Senat Mitte Juni 2015 den Vorschlag für ein entsprechendes Bürgerschaftsreferendum in die Bürgerschaft ein. Der Vorschlag, das Bürgerschaftsreferendum zur Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele für den 29. November 2015 anzusetzen, wurde von allen Fraktionen mit Ausnahme der Linken unterstützt.
Der Hamburger Rechnungshof war in der Folge mit der Prüfung der Olympia-Bewerbung befasst und wies unter anderem in seiner Pressemitteilung vom 11. September 2015 auf erhebliche Risiken hin. Neben den finanziellen Risiken der Olympia-Bewerbung äußerte der Rechnungshof zudem Bedenken zu dem mit dem Internationalen Olympische Komitee (IOC) beabsichtigten Vertrag, forderte eine transparente Darstellung von Kosten und Finanzierung und warnte angesichts des unsicheren Planungsstands vor einer bereits für November des Jahres angesetzten verbindlichen Befragung der Bevölkerung.
Das erste Bürgerschaftsreferendum wurde am Sonntag, den 29. November 2015 abgehalten. Das Plebiszit war mit keiner anderen Wahl oder Abstimmung zusammengelegt, weswegen es einem 20-%-Zustimmungsquorum unterlag. Stimmberechtigt waren alle Hamburgerinnen und Hamburger mit deutscher Staatsbürgerschaft ab 16 Jahren. Eine knappe Mehrheit von 336.518 Abstimmenden (51,6 %) sprach sich gegen eine Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele aus, sie wurde damit abgelehnt. Dafür stimmten 315.181 Abstimmende, das waren 48,4 % der abgegebenen gültigen Stimmen und 24,2 % der Stimmberechtigten. Das auch bei Bürgerschaftsreferenden gültige 20-%-Zustimmungsquorum wäre somit überschritten worden, durch die Mehrheit der „Nein“-Stimmen blieb dies jedoch gegenstandslos.
Auch in Kiel, wo die Segelwettbewerbe stattfinden sollten, wurde zeitgleich per Bürgerentscheid abgestimmt. Dort stimmten 65,6 % der gültig Abstimmenden mit „Ja“, während 34,4 % eine Bewerbung ablehnten. Der Bürgerentscheid unterlag keinem Quorum, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschied. Aufgrund der Ablehnung der Bewerbung in Hamburg war das Ergebnis in Kiel jedoch hinfällig.
Der Weg zum erneuten Bürgerschaftsreferendum Erneute Bewerbung für Olympia mini|Protestplakat „Nolympia“, Aufnahme Mai 2026 Am 31. Mai 2025 gab die Freie und Hansestadt Hamburg öffentlich bekannt, dass sie sich erneut beim DOSB als deutscher Austragungsort für die Olympischen und Paralympischen Spiele bewerben wolle und dass sie hierzu ein Bürgerschaftsreferendum abzuhalten gedenke. Noch am selben Tag gab das Bündnis NOlympia bekannt, dass es sich gegen eine solche Bewerbung engagieren werde. Neben Hamburg kündigten auch Berlin, das Ruhrgebiet sowie München entsprechende Bewerbungen an. Der DOSB richtete in der Folge eine Informationsseite zum laufenden Bewerbungsprozess ein.
Debatte Im weiteren Verlauf des Jahres wurde in der Öffentlichkeit kontrovers über die Sinnhaftigkeit einer solchen Bewerbung debattiert. Unterstützung für das Vorhaben kam unter anderem aus dem organisierten Sport sowie von Wirtschaftsverbänden. So bezeichnete der Präses der Handelskammer, Norbert Aust, Olympia als in Hamburg. Viele Hamburger Sportvereine kündigten an, die Öffentlichkeitskampagne des Senats für die Bewerbung aktiv unterstützen zu wollen.
Schon vor der offiziellen Entscheidung für eine Bewerbung waren jedoch auch kritische Stimmen zu vernehmen. Diese mehrten sich insbesondere im Oktober 2025. Der erste Anlass war die Annahme des Volksbegehrens „Hamburger Zukunftsentscheid“ im Volksentscheid am 12. Oktober 2025, was verschiedentlich die Frage aufwarf, ob die Ausrichtung einer internationalen Sport-Großveranstaltung überhaupt in Einklang mit den vom Stimmvolk beschlossenen strengeren Klimaschutzzielen zu bringen sei.
In der Hamburgischen Bürgerschaft lehnte die rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit Anträge der Opposition ab, die – wie bei der Olympia-Bewerbung 2015 – eine unabhängige Prüfung des Finanzkonzepts durch den Hamburger Rechnungshof forderten. Auch eine Anhörung von Expertinnen und Experten im Haushaltsausschuss wurde zurückgewiesen. Während der Senat auf die bestehende Kostenschätzung von 4,8 Mrd. Euro verwies, kritisierte die Opposition mangelnde Transparenz bei den finanziellen Risiken. Am 9. April 2026 debattierte die Bürgerschaft die Bewerbung für die Olympischen Spiele. Dabei sprachen sich die Fraktionen SPD, Grüne und CDU für die Bewerbung aus und verwiesen auf die Vorteile für die Stadt durch entsprechende Investitionen. Die Fraktion Die Linke lehnte die Bewerbung ab und bezweifelte die dargestellten Kosten-Nutzen-Rechnung. Die Fraktion AfD sprach hingegen dem Senat grundsätzlich die Fähigkeit zur Organisation von Olympischen Spielen ab.
Kritik äußerte auch der Bund der Steuerzahler Hamburg. Dieser bemängelte am Finanzkonzept der Olympia-Bewerbung vor allem fehlende Angaben zu den Kosten für erforderliche Sicherheitsmaßnahmen sowie mangelnde Transparenz. Deutlich gegen die Olympia-Bewerbung positionierte sich zudem die Hamburger Polizeigewerkschaft (DPolG) und rief dazu auf, beim Referendum mit Nein zu stimmen.
Im April 2026 führten Medienberichte über eine von der Handelskammer Hamburg veröffentlichte Umfrage zu Irritationen. Die Erhebung sollte angeblich einen Stimmungsumschwung zugunsten der Olympia-Bewerbung belegen. Tatsächlich stammten die Daten jedoch bereits aus Februar/März des Jahres. Die aktuellere NDR-Umfrage aus Ende März 2026 hatte eine mehrheitliche Ablehnung der Bewerbung durch die Befragten gezeigt. Medien wie der NDR, die Tagesschau, das Hamburger Abendblatt und die Hamburger Morgenpost veröffentlichten daraufhin Korrekturen und Klarstellungen zur fehlerhaften Berichterstattung.
Anfang Mai 2026 geriet der vom DOSB entwickelte „Olympi-O-Mat“ in den Verdacht, keine neutrale Orientierungshilfe zu bieten, sondern als Werbung und Instrument zur Meinungslenkung zu dienen. Während die Auswertung lediglich eine Zustimmung oder Unentschlossenheit zuließ, war eine Ablehnung der Olympia-Bewerbung nicht vorgesehen. Das Bündnis „Jugend Gegen Olympia“ entwickelte daraufhin mit dem „JGO-Mat“ eine alternative Online-Entscheidungshilfe, um auch Gegenargumente sichtbarer zu machen. Der ursprüngliche, seit 2002 von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) angebotene Wahl-O-Mat dient im Vorfeld von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen als Tool zur neutralen Entscheidungshilfe für eine ausgewogene Abwägung politischer Positionen.
Bürgerbeteiligung In der Zeit vom 26. Oktober bis 12. Dezember 2025 führte Hamburg im Rahmen des „Vorprojekts Olympia“ eine Online-Beteiligung sowie Vor-Ort-Veranstaltungen in allen Hamburger Bezirken durch. Interessierte konnten dabei das Bewerbungskonzept kommentieren und ihre Erwartungen und Hinweise übermitteln. Auf diese Weise gingen etwa 800 Hinweise ein, wobei sich in allen Veranstaltungen zusammengerechnet etwa 3000 Personen beteiligten.
Beschluss des Referendums und Gegenstellungnahme Im Rahmen eines Nachtragsbeschlusses zum Haushalt brachte der Senat die Bitte um ein Bürgerschaftsreferendum in die Bürgerschaft ein. Am 14. Januar 2026 wurde die Vorlage in der Bürgerschaft einstimmig beschlossen. Als Tag des Bürgerschaftsreferendums wurde, wie vom Senat vorgeschlagen, der 31. Mai 2026 festgelegt.
Die Initiative NOlympia sammelte vom 31. Januar bis 20. Februar 2026 Unterstützungsbekundungen für eine ergänzende Stellungnahme in der Abstimmungsbroschüre. Eine entsprechende Anzeige wurde von der Präsidentin der Bürgerschaft bekannt gemacht. Nach Ablauf der Frist überreichte die Initiative nach eigenen Angaben 19.432 Unterstützungsbekundungen. Am 17. März 2026 stellte der Senat fest, dass die benötigten 10.000 gültigen Unterstützungen vorlagen und ersuchte die Bürgerschaft, die Stellungnahme von NOlympia in das Informationsheft aufzunehmen.
Bewerbungen anderer Städte beim DOSB Zeitgleich mit Hamburg bewerben sich auch andere deutsche Städte beim DOSB als Austragungsort für die Olympischen und Paralympischen Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044. Konkret kündigten Berlin, München und das Ruhrgebiet ihr Interesse an, Hauptaustragungsort der Spiele in Deutschland zu sein. Sie bewerben sich jeweils mit weiteren Partnerstandorten für die Austragung einzelner Disziplinen. Die Entscheidung des DOSB über die deutsche Bewerbung für die Teilnahme am internationalen Wettbewerb fällt am 26. September 2026 auf einer Mitgliederversammlung in Baden-Baden.
Partnerstandort Kiel In Kiel könnten die Segelwettbewerbe und gegebenenfalls weitere Sportarten wie Freiwasserschwimmen, Küstenrudern, Handball oder Rugby stattfinden. Die Stadt kann sich eine Bewerbung mit verschiedenen Hauptaustragungsorten vorstellen. Hamburg hat bereits angekündigt, sich mit Kiel gemeinsam bewerben zu wollen, wie das auch 2015 bereits der Fall war. München und das Ruhrgebiet haben sich hierzu noch nicht geäußert. Berlin will sich hingegen mit Rostock-Warnemünde bewerben.
Bei einem Bürgerentscheid in Kiel am 19. April 2026 sprach sich eine deutliche Mehrheit von 63,5 % der gültig Abstimmenden für die Mitwirkung Kiels bei einer möglichen Olympia-Bewerbung aus. Bei einer geringen Stimmbeteiligung von nur 29,0 % waren das 18,4 % der Stimmberechtigten, womit das geforderte 10-%-Zustimmungsquorum überschritten wurde.
Hauptstandort München