Käte Rogalli (* 17. September 1903 in Berlin; † 11. April 1943 ebenda) war eine transweibliche und nichtbinäre technische Zeichnerin und Feinmechanikerin, die während der Zeit des Nationalsozialismus wegen ihrer Transgeschlechtlichkeit verfolgt wurde.
Kindheit und Jugend Käte Rogalli wurde 1903 in Berlin als Kind des Kaufmanns Oswald Rogalli und der Hausfrau Alice Rogalli geboren. Bei der Geburt wurde ihr das männliche Geschlecht zugeschrieben. Als Kind trug Käte häufig Kleider. Ihre Großmutter schenkte ihr im Jugendalter eine Wachstuchschürze, die sie sehr liebte. Beim Berliner Patentamt machte Käte Rogalli eine Ausbildung zur technischen Zeichnerin und arbeitete später auch als Feinmechanikerin.
Vermutlich seit 1923 trug Käte Rogalli weibliche Kleidung, wurde deswegen von ihren Eltern verstoßen und war zeitweise wohnungslos. Sie sei außerdem am Arbeitsplatz diskriminiert worden. Sie habe eine Stelle als Zeichnerin verloren, da man sie „überall für ein Mädchen [in Männerkleidung] gehalten“ habe. Auch in der Öffentlichkeit sei sie häufig diskriminiert worden, da sie für einen schwulen Mann gehalten worden sei. Aus dem Urteil des ersten Strafverfahrens gegen Käte Rogalli geht hervor, dass sie sich durch verschiedene Formen von Diskriminierung zu einer Umschulung zur Uhrmacherei genötigt gesehen hat. Zuvor habe sie sich mit Deckenmalerei und von 1925 bis 1927 als Trapezartistin über Wasser gehalten.
Namensänderung, „Transvestitenschein“ und Heirat Seit 1926 war Käte der Berliner Polizei als „Transvestit“ bekannt. Käte selbst identifizierte sich so, außerdem als „Masochist“ und wünschte sich, als Frau zu leben. 1926 wurde ihr ein sogenannter Transvestitenschein von der Berliner Polizei ausgestellt. Um diesen zu erhalten, war sie zuvor vermutlich durch den Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld begutachtet worden.
1924 habe Käte Rogalli einen Antrag auf Namensänderung beim Justizministerium gestellt. Amtliche Vornamensänderungen für trans Personen waren durch ein 1920 eingeführtes Verfahren beim Justizministerium offiziell möglich, dies beinhaltete jedoch keine Personenstandsänderung. Betroffene mussten zudem aus einer limitierten Liste von als geschlechtsneutral angesehenen Namen wie beispielsweise Alex, Toni und Gerd wählen. 1928 sei Käte dementsprechend die Vornamensänderung zu „Gerd“ genehmigt worden. Der von ihr bevorzugte Name Käte sei abgelehnt worden. Erst nach Ausstellung des Transvestitenscheins, der als Voraussetzung für Namensänderungen galt, und nach erfolgter Namensänderung, war ihr die Anstellung in ihrem Lehrberuf wieder möglich. Außerdem konnte sie ihre bereits mit Zwillingen schwangere Ehefrau Gertrud (geb. Gräbert) 1929 auf dem Standesamt in Frauenkleidung heiraten.
Denunziation, KZ-Haft und Scheidung im Nationalsozialismus Käte Rogalli wurde ihr Transvestitenschein zwischen 1933 und 1936 entzogen. Die Gestapo zwang sie Ende 1936 dazu, sich in männlicher Kleidung zu zeigen, was Käte Rogalli nach eigener Aussage nachhaltig traumatisierte. Nachdem sie anschließend erneut weibliche Kleidung trug, wurde sie mutmaßlich nach einer Denunziation verhaftet und vier Wochen in sogenannte Schutzhaft genommen.
Auch 1937 wurde Käte denunziert. Wahrscheinlich war das Tragen von weiblicher Kleidung erneut als Grund angegeben worden. Käte Rogalli vermutete, dass ihre Ehefrau wie auch die eigene Mutter sie mehrfach denunziert hatten. Ihre Mutter habe nicht akzeptieren können, dass Käte jahrelang „als Mädchen“ gelebt habe. Käte Rogalli hatte kurz zuvor mutmaßlich wieder das Sorgerecht für ihre Kinder erlangt; dies könnte ein weiteres Motiv für die Denunziation durch andere Familienangehörige gewesen sein. Die Zwillinge, die mittlerweile bei der Großmutter lebten, waren 1934 vermutlich in Fürsorgeerziehung gegeben worden, da das Jugendamt Käte Rogalli wegen ihres Transseins und Gertrud Rogalli wegen mutmaßlicher Erkrankung an Syphilis und der damit einhergehenden Unterstellung von häufig wechselnder Sexualpartnerinnen für ungeeignet hielt, sich um die Kinder zu kümmern. Eine aufgenommene Aussage Käte Rogallis aus einem zeitnah zu ihrer Zwangspsychiatrisierung liegenden Bericht aus den „Wittenauer Heilstätten“ lässt vermuten, dass ihr 1936 das Sorgerecht für ihre Kinder zugesprochen wurde.
Nach der Denunziation verschleppte die Gestapo Käte Rogalli in das Konzentrationslager Sachsenhausen, wo sie vom 27. Mai 1937 bis zum 22. März 1938 inhaftiert war. Die Gestapo hatte sie laut Zugangsliste wegen § 175 RStGB – eingetragen mit dem Zusatz „Transvestit“ – in das KZ deportiert. Später wurde der Eintrag § 175 jedoch durchgestrichen, das Wort „Transvestit“ blieb unverändert. Dies zeigt, dass die Gestapo Käte Rogalli wegen ihres Transseins zunächst als schwulen Mann einlas. Warum genau später die Entscheidung gefällt wurde, diese Annahme zu revidieren, lässt sich mit den vorliegenden Quellen nicht klären.
1937 ließ sich Käte von ihrer Frau scheiden, wegen Ehebruchs, und weil Käte vermutete, dass Gertrud in die Denunziation/en involviert gewesen war. Bei der Scheidung, die im Februar 1938 rechtskräftig wurde, wurden Käte Rogalli zufolge jedoch beide Eheleute schuldig gesprochen: Gertrud wegen Ehebruchs und Käte, weil sie wegen ihrer „Veranlagung im Konzentrationslager war“, also wegen ihres Transseins.
Gerichtsverfahren, Haftstrafen und Zwangspsychiatrisierung In einem Gerichtsverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses wurde Käte Rogalli im November 1938 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie war im Juli desselben Jahres nackt in eine Mülltonne in ihrem Wohnhaus geklettert, dort von Anwohnenden gefunden und angezeigt worden. Nach Selbstaussage hatte sie eine Zwangshandlung entwickelt, da ihre frühere Ehefrau sowie Gestapo-Mitarbeiter sie mehrfach als „Dreck“ beschimpft hätten. Das Gericht legitimierte die Länge der Strafe auch mit einer konstruierten „Vergeblichkeit“ der früheren KZ-Haft. Nachdem das Urteil feststand, wurde Käte Rogalli vom Untersuchungsgefängnis Lehrter Straße in das Strafgefängnis Tegel und weiter in die Bayrische Ostmark (heute Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken) transportiert, wo sie zur Arbeit an der kriegswichtigen „Ostmarkstraße“ gezwungen wurde. Währenddessen musste sie in verschiedenen Arbeitslagern (Lichtenburg, Viechtach, Bischofsgrün) leben.
Als sie 1941 erneut wegen eines ähnlichen Vorfalls wie im ersten Strafverfahren vor Gericht stand, wurde ihr von einem psychiatrischen Gutachter die Zurechnungsfähigkeit abgesprochen. Ihre angegebene Identität als „Transvestit“ und „Masochist“ wurde als psychopathisch kategorisiert. Auf dieser Grundlage wurde Käte Rogalli in die Wittenauer Heilstätten, eine Berliner Psychiatrie, zwangseingewiesen. Dort war sie transfeindlicher Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. So wurden ihre weiblichen Kleidungsstücke konfisziert und ihr die Haare unter Zwang kurz geschnitten. Während ihres Aufenthalts in den Wittenauer Heilstätten erwähnte Käte Rogalli gegenüber einer Ärztin, dass sie sich „eigentlich weder als Frau noch als Mann“ fühle.
Während ihres Psychiatrieaufenthalts wurde Käte Rogalli von Marie Elisabeth Kalau vom Hofe, einer Psychiaterin und Neurologin des Deutschen Instituts für Psychologische Forschung und Psychotherapie, begutachtet. Das Institut war eine NS-Institution, die Psychiater und Psychologen unter einem Dach vereinen sollte. Die für ihre „Therapierung“ von Homosexualität bekannte Ärztin machte mit ihrem Gutachten jegliche Chance Käte Rogallis zunichte, schon nach kurzer Zeit aus der Psychiatrie entlassen zu werden. Entsprechend verlor Käte Rogalli mutmaßlich ihre Wohnung in der Hagelberger Straße 21 im Berliner Bezirk Kreuzberg, wo sie zuletzt gelebt hatte.
Suizid in den Wittenauer Heilstätten Am frühen Morgen des 11. Aprils 1943 verstarb Käte Rogalli in den Wittenauer Heilstätten. Sie hatte sich in Wachstuch gewickelt und an Vorhangschnüren in der Toilette erhängt. Vom medizinischen Personal der Psychiatrie wurde ihr Suizid als unbeabsichtigter Unglücksfall während einer (unterstellten oder tatsächlichen) BDSM-Handlung eingeschätzt. Dass sie bereits kurz zuvor Suizidgedanken erwähnt hatte, unterschlugen die diensthabenden Ärzte gegenüber der Polizei.
Stolperstein mini|Stolperstein
Für Käte Rogalli wurde im August 2023 in der Hagelberger Str. 21 in Berlin der erste Stolperstein ohne Deadnaming für eine trans Person verlegt.
Einzelnachweise
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