Das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie“ war ein vom 13. Februar bis 5. März 2007 abgehaltenes Volksbegehren in Hamburg. Es hatte wurde aufgrund einer gleichnamigen Volksinitiative des Vereins Mehr Demokratie angesetzt und hatte die Senkung der Hürden für die Volksgesetzgebung in Hamburg zum Ziel.

Die Hamburgische Bürgerschaft und die Initiatoren des Volksbegehrens handelten im Nachgang einen Kompromiss aus. Durch Beschluss der Bürgerschaft am 29. Juni 2007 wurde das Volksabstimmungsgesetz geändert und die Inhalte des Volksbegehrens dabei weitgehend übernommen. Angesichts dieses Erfolgs verzichteten die Initiatoren im Gegenzug auf die Abhaltung eines Volksentscheids.

Hintergrund Einführung und erste Anwendung der Volksgesetzgebung Im Rahmen einer umfassenden Verfassungsreform war im Jahr 1996 in die Hamburger Verfassung von 1952 erstmals die Möglichkeiten von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid aufgenommen worden.

Gegen die allerdings sehr restriktive Ausgestaltung richteten sich im Jahr 1998 zwei erfolgreiche Volksbegehren, über die im September 1998 zwei Volksentscheide abgehalten wurden. Beide Vorlagen wurden beim Volksentscheid jeweils von fast dreiviertel der Abstimmenden unterstützt. Während die begehrte einfachgesetzliche Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Hamburger Bezirken auf diesem Weg angenommen wurde, scheiterte die Absenkung der Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene unecht am Quorum.

Gleichwohl verständigte sich die Bürgerschaft im Jahr 2001 auf eine Reform der direkten Demokratie, bei der einige der im Volksbegehren geforderten Erleichterungen übernommen wurden.

Abbau demokratischer Rechte durch die CDU Im Jahr 2004 wurden dann gleich zwei Volksbegehren in Volksentscheiden angenommen (zur Privatisierung der städtischen Krankenhäuser und zur Änderung des Wahlrechts). Jedoch verweigerte die seit 2004 mit absoluter Mehrheit regierende CDU die Umsetzung und die Krankenhäuser wurden im Herbst 2004 dennoch überwiegend privatisiert. Angesichts dieser Entwicklungen wurden beim Verein Mehr Demokratie Überlegungen angestellt, wie direktdemokratische Verfahren gestärkt werden könnten.

Zugleich beschloss die Bürgerschaft mit den Stimmen der CDU-Fraktion, den Senat um Ausarbeitung eines Gesetzes für die Reform des Volksabstimmungsgesetzes zu ersuchen. Neben den grundsätzlichen Festlegungen zu direkter Demokratie in der Hamburger Verfassung, sind in diesem Gesetz eine ganze Reihe weiterer wesentlicher Ecksteine der Ausgestaltung direkter Demokratie geregelt. Im Gegensatz zur Verfassung, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden kann, war es der Hamburger CDU möglich, das Volksabstimmungsgesetz alleine mit ihrer Mehrheit in der Bürgerschaft und gegen die anderen dort vertretenen Fraktionen zu ändern.

Der Senat kam der Bitte am 28. Dezember 2004 mit der Vorlage eines entsprechenden Entwurfs nach. Der Entwurf sah eine ganze Reihe von einschneidenden Änderungen für die direkte Demokratie in Hamburg vor. So sollte: die Freie Sammlung bei Volksbegehren abgeschafft werden und ausschließlich die Amtseintragung möglich sein. Die Eintragungsfrist für Volksbegehren sollte von zwei auf drei Wochen verlängert werden. Die bislang versandte Benachrichtigungskarte über die Möglichkeit der Eintragung sollte ersatzlos abgeschafft werden. Anstatt auf Unterschriftslisten, auf denen sich mehrere Personen eintragen können, sollten nur noch Unterschriftsbögen zulässig sein, auf der jeweils nur eine Person sich eintragen kann. Die Initiatoren von Volksinitiativen und -begehren sollten verpflichtet werden, einen Kostendeckungsvorschlag für ihre Vorlage zu erstellen. Weiterhin sollten Wahlen und Volksabstimmungen gesetzlich verpflichtend voneinander getrennt werden. Volksentscheide sollten nicht mehr wie Wahlen in wohnortnahen öffentlichen Räumen stattfinden dürfen, sondern ausschließlich in bezirklichen Dienststellen. Die Teilnahme durch Briefabstimmung sollte erleichtert werden.

Die Bürgerschaft beschloss den vorgelegten Entwurf in ihrer Sitzung am 27. April 2005 mit den Stimmen der CDU-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktionen SPD und GAL.

In der Summe ergaben sich erhebliche Einschränkungen für direktdemokratische Verfahren in Hamburg. Im bundesdeutschen Vergleich ist klar erkennbar, dass die ausschließliche Amtseintragung die Erfolgschancen eines Volksbegehrens erheblich beeinträchtigt. Die Verlängerung der Sammlungsfrist gleicht diese erhebliche Einschränkung kaum aus. Die Pflicht zur Nutzung von Unterschriftsbögen anstatt -listen führt zu erheblichen Kostensteigerung für Initiatoren, da sich der Materialbedarf vervielfacht. Eine angemessene Kostenschätzung für Vorhaben ist oftmals mit erheblichem Aufwand und Unsicherheiten verbunden, die Pflicht zu einem zusätzlichen Kostendeckungsvorschlag verstärkt diesen Effekt noch einmal erheblich. Die verpflichtende Trennung von Wahlen und Abstimmungen führt in der Praxis dazu, dass das Überwinden von Abstimmungsquoren stark erschwert wird. Die bundesdeutsche Erfahrung zeigt, dass die Zusammenlegung unverzichtbar für eine hohe Abstimmungsteilnahme ist. Die Verlegung der Stimmlokale in bezirkliche Amtsräume, und die damit notwendigerweise längeren Wege für Abstimmende, wirkt sich zusätzlich teilnahemindernd aus. Die Erleichterung der Briefabstimmung kann diese beiden Effekte kaum abfedern.

Volksinitiative Am 10. Dezember 2004, etwa sechs Wochen, nachdem die CDU-Fraktion den Senat um Überarbeitung des Volksabstimmungsgesetzes gebeten hatte, zeigte Mehr Demokratie beim Senat eine Volksinitiative an. Am 1. März 2005 reichten die Initiatoren knapp 20.000 Unterschriften einreichen. Nach Prüfung konnte das geforderte Quorum von 10.000 gültigen Unterstützungsbekundungen überschritten werden. Die Sammlung war ab Januar 2005 gemeinsam mit der ebenfalls von Mehr Demokratie e. V. gestarteten Volksinitiative „Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie“ zusammen erfolgt.

Die Inhalte der Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie“ waren in vielen Punkten entgegengesetzt zu denen der Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes vom Mai 2005. So sollte die freie Sammlung der Regelfall werden, neben einer erleichterten Briefeintragung auch die elektronische Sammlung ermöglicht werden, die Sammlungsfrist von zwei auf drei Wochen verlängert werden, die Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen der Regelfall sein sowie ein erweiterter rechtlicher Beratungsanspruch von Initiatoren festgelegt werden.

Die Zulässigkeitsprüfung dieser Volksinitiative und zweier weiterer durch den CDU-geführten Senat von Beust II nahm außergewöhnlich viel Zeit in Anspruch. Erst als Mehr Demokratie und eine weitere Bürgerinitiative sich an das Landesverfassungsgericht mit der Bitte um Feststellung der förmlichen Zulässigkeit wandten, wurde diese schließlich im September 2005 festgestellt. Die Bürgerschaft hatte bis Anfang 2006 Zeit, sich mit der Volksinitiative zu beschäftigen und die gegebenenfalls zu übernehmen, was jedoch nicht geschah.

Volksbegehren Die dreiwöchige Sammlungsfrist für das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie“ wurde auf die Zeit vom 13. Februar bis 5. März 2007 festgelegt, also etwa ein Jahr nach dem Ende der Beschäftigungsfrist der Bürgerschaft. Dies war möglich, weil im Abstimmungsgesetz dem Senat keine konkreten Fristen für die Festlegung des Volksbegehrens aufgegeben waren, dieses sollte lediglich erfolgen. Der Senat begründete die sehr lange Verzögerung mit dem hohen organisatorischen Aufwand, der nun durch die Pflicht zur Amtseintragung entstünde.

Die Initiative nutzte die Zeit, um sich gründlich auf ein Volksbegehren unter den erheblich verschlechterten Bedingungen seit der Änderung des Volksabstimmungsgesetzes von 2005 vorzubereiten. So wurde das Jahr 2006 genutzt, um einerseits das Kampagnenbündnis in Hamburg weiter auszubauen und zusätzliche Spenden einzuwerben.

Auch 2007 fand die Sammlung zeitgleich mit dem anderen von Mehr Demokratie verfolgten Volksbegehren „Hamburg stärkt den Volksentscheid – Mehr Demokratie“ statt. Durch das aktive Bewerben der Briefeintragungsmöglichkeit und einer großen Zahl von aus dem ganzen Bundesgebiet angereisten Helferinnen und Helfer gelang es dennoch, das Unterschiftenquorum zu überwinden. So stellte der Senat am 13. März 2006 fest, dass 100.062 Personen eine gültige Unterstützungsbekundungen für das Volksbegehren geleistet hatten.

Kompromiss und Übernahme durch die Bürgerschaft Im Mai behandelte die Bürgerschaft das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid – Mehr Demokratie“. Vorausgegangen waren Gespräche zwischen allen Fraktionen als auch mit den Initiatoren des Volksbegehrens. Die CDU-Fraktion zeigte Bereitschaft, die Inhalte des Volksbegehrens sinngemäß zu übernehmen und damit einen Großteil der Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes von 2005 zurückzunehmen. Das Thema wurde in den Verfassungsausschuss überwiesen und dort zusammen mit einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion beraten.

Da sich das Volksbegehren beziehungsweise die vorangegangene Volksinitiative noch auf die vorangegangene Fassung des Volksabstimmungsgesetzes aus dem Jahr 2002 bezog, war eine wörtliche Übernahme nicht möglich. Der Ausschuss beriet die Frage am 8. und noch einmal am 31. Mai 2007. Während alle anwesenden Abgeordneten darin überein stimmten, dass die im Volksbegehren genannten Änderungen des Volksabstimmungsgesetz sinngemäß übernommen werden sollte, brachte die CDU einen kontroversen diskutierten Punkt ein. Sie wünschte die Ergänzung einer Übergangsregelung, nach der bereits laufende Volksinitiativen und Volksbegehren noch unter den gesetzlichen Bedingungen von 2005 durchgeführt werden müssten. Dies sei, so argumentierte die CDU-Abgeordneten, unabdingbar, da Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eine Verfahrenseinheit bildeten und man nicht mitten im Verfahren die Regeln ändern könne. Die Abgeordneten der SPD und der GAL widersprachen dieser Auffassung nachdrücklich. Es sei sehr wohl möglich, zwischen den Verfahrensschritten die die gesetzliche Grundlage zu ändern, das habe die CDU ja mit ihrer Gesetzesänderung von 2005 selbst gemacht. Weiterhin sei zu vermuten, dass die CDU nur sicherstellen wolle, dass der Volksentscheid zum zweiten erfolgreichen Volksbegehren („Hamburg stärkt den Volksentscheid“) nicht am Tag der Bürgerschaftswahl 2008 stattfinde.

Letztlich konnte zu der Frage der Übergangsvorschrift keine Einigung erzielt werden. Die CDU-Fraktion brachte entsprechend einen Gesetzentwurf in die Bürgerschaft ein, der diese Übergangsregelung enthielt. Wenngleich dieser eine Punkt auf weiterhin starke Ablehnung durch die Fraktionen SPD und GAL stieß, stimmten sie mit dem restlichen Gesetzentwurf überein und stimmten schlussendlich in der Bürgerschaft ohne weitere Diskussion für dessen Annahme.

Folgen Das geänderte Volksabstimmungsgesetz wurde am 29. Juni 2007 verkündet und trat damit in Kraft. Da die umstrittene Übergangsregelung enthalten war, fand der Volksentscheid „Hamburg stärkt den Volksentscheid“. Der Versuch der Hamburger CDU, die Anwendbarkeit der Volksgesetzgebung durch einfachgesetzliche Maßnahmen deutlich einzuschränken, war damit gescheitert. Gleichwohl setzten sich die Konflikte um die Ausgestaltung sowohl direktdemokratischer Verfahren als auch des Wahlrechts in den folgenden Jahren fort.

Siehe auch Volksgesetzgebung in Hamburg

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Hamburger Geschichte (21. Jahrhundert) Kategorie:Direkte Demokratie in Hamburg