Der Volksentscheid „Ein neues Wahlrecht für Hamburg“ (amtlich: „Mehr Bürgerrechte – Ein neues Wahlrecht für Hamburg“) wurde am 13. Juni 2004 in Hamburg abgehalten. Er kam aufgrund des gleichnamigen, aus dem Umfeld des Vereins Mehr Demokratie angestrengten Volksbegehrens zustande, das eine Modernisierung des Hamburger Wahlrechts erreichen wollte.
Der Volksentscheid fand zusammen mit der Europawahl 2004 statt. Es sprachen sich rund zwei Drittel (66,5 %) der gültig Abstimmenden für die vorgeschlagene Wahlrechtsänderung des Volksbegehrens aus, während ein Drittel (33,4 %) diese ablehnten. Da auch das Zustimmungsquorum überwunden wurde, war das vorgeschlagene Wahlgesetz angenommen und wurde geltendes Recht. Auch die Gegenvorlage der Bürgerschaft erhielt mehrheitlich Zustimmung, wenngleich in geringerem Umfang, weshalb sie im direkten Vergleich unterlag. Darüber hinaus wäre auch das Quorum verfehlt worden.
Entgegen der in Deutschland üblichen politischen Konvention, die eine zumindest einmalige Anwendung eines neuen Wahlrechts vor einer erneuten Änderung vorsieht, beschloss die CDU 2006 mit ihrer absoluten Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Änderung des im Volksentscheid beschlossenen Wahlrechts. Dieses einseitige Vorgehen führte in Hamburg zu langjährigen politischen Konflikten um die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung und des Wahlrechts, die bis 2013 andauerten.
Hintergrund Bis 2004 sah das Hamburger Wahlrecht nur eine äußerst beschränkte Form der Willensäußerung für die Wählerinnen und Wähler vor. Konkret konnten die Wählenden nur eine Stimme für geschlossene Parteilisten abgeben, auf der namentlich nur die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat genannt wurde. Es war also weder möglich, die Listenreihenfolge der von den Parteien aufgestellten Personen zu ändern, noch konnten in Wahlkreisen Direktkandidatinnen oder -kandidaten gewählt werden. Die Verteilung der 121 Sitze der Bürgerschaft erfolgte nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren. Es galt eine 5-%-Sperrklausel, die sich auf alle abgegebenen Stimmen, also auch auf die ungültigen, bezog. Stimmberechtigt waren alle seit mindestens drei Monaten mit Erstwohnsitz in Hamburg gemeldeten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 18 Jahre.Wilko Zicht (wahlrecht.de): Wahlrecht bis 2004.
Seit 1991 Jahren hatten wiederholt unabhängige Kommissionen eine Reform und Modernisierung des Hamburger Wahlrechts angemahnt, um den Wahlberechtigten mehr Einflussmöglichkeiten auf die Zusammensetzung der Hamburger Bürgerschaft zu geben. Beflügelt von dem Erfolg der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Hamburger Bezirken durch Volksentscheid, beschlossen 1998 viele Hamburger Mitglieder von Mehr Demokratie, nun zum Wahlrecht einen Volksentscheid anzustreben. Die Ausarbeitung eines eigenen Gesetzentwurfes dauerte drei Jahre.Manfred Brandt: Lotta continua, S. 48.
Der Weg zum Volksentscheid Eine erste Volksinitiative wird abgebrochen Da der bundesweit tätige Verein Mehr Demokratie beschlossen hatte, sich ausschließlich zum Thema direkte Demokratie zu engagieren, gründeten dessen Hamburger Mitglieder den Verein Mehr Bürgerrechte, um über diesen eine Volksinitiative zum Hamburger Wahlrecht zu starten. Im Jahr 2001 startete der Mehr Bürgerrechte e. V. eine entsprechende Volksinitiative. Der darin enthaltene Gesetzentwurf sah zunächst eine Absenkung der Sperrklausel in den Bezirken auf 3 % vor. Bei der Sammlung von Unterstützungsbekundungen wurde deutlich, dass viele Stimmberechtigte diese einzelne Forderung ablehnten und infolge die gesamte Volksinitiative nicht mit unterzeichnen wollten. Die Terroranschläge am 11. September 2001 führten dann dazu, dass sich die öffentliche Aufmerksamkeit stark auf die internationale Ebene verlagerte und Hamburger Lokalthemen in dieser Situation nur noch eine untergeordnete Rolle spielten.
Zudem hatte im Juni 2001, während die Sammlung für die erste Volksinitiative bereits lief, die Bürgerschaft Änderungen an den Verfahren für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen. Darunter fiel auch eine Senkung des Unterschriftenquorums für Volksinitiativen von 20.000 auf 10.000 Unterstützungsbekundungen. Für bereits laufende Verfahren galten jedoch noch die alten Regeln. Vor diesem Hintergrund entschloss der Mehr Bürgerrechte e. V., diese erste Volksinitiative abzubrechen.
Der zweite Anlauf mit einer neuen Volksinitiative Am 28. Juni 2002 startete Mehr Bürgerrechte e. V. eine zweite Volksinitiative, diesmal ohne die Forderung nach Absenkung der Sperrklausel in den Bezirken. Am 20. Dezember 2002 wurden beim Senat 14.845 Unterstützungsbekundungen eingereicht, das geforderte Quorum wurde überschritten. Auf Antrag der GAL-Fraktion vom 10. März 2003 wurde die Volksinitiative zur Behandlung an den Verfassungsausschuss verwiesen. Dieser beschäftigte sich erst am 18. Juni 2003 mit der Volksinitiative, also etwa sechs Wochen, nachdem die Initiatoren bereits die Absicht ein Volksbegehren durchzuführen beim Senat angezeigt hatten. Im Ausschuss stellte die SPD klar, dass sie eine am Bundestagswahlrecht orientierte Anpassung des Hamburger Wahlrechts anstrebe. Die CDU teilte mit, dass sie sich die Einteilung Hamburgs in Wahlkreise vorstellen könne. Eine konkrete Unterstützung des in der Volksinitiative enthaltenen Gesetzentwurfs lehnten beide Fraktionen jedoch ab.
Volksbegehren „Mehr Bürgerrechte – Ein neues Wahlrecht für Hamburg“ Die Initiatoren beantragten am 2. Mai 2003 das Volksbegehren. Die zweiwöchige Sammlungsfrist wurde vom Senat auf die Zeit vom 15. bis 29. September 2003 festgelegt. Die Eintragung war sowohl in freier Sammlung, in den amtlich ausgewiesenen Eintragungsstellen sowie per Brief möglich. Bis zum Ende der Sammlungsfrist wurden 75.000 von den Initiatoren gesammelte Unterstützungsbekundungen eingereicht, hinzu kamen 3181 gültige Unterstützungen die per Brief oder auf den Ämtern geleistet wurden. Der Senat stellte am 4. November 2003 fest, dass das geforderte Unterschriftenquorum von 5 % der Stimmberechtigten, das waren 60.375 Personen, überschritten wurde. Der Bekanntgabe des Ergebnisses waren zwei Kleine Anfragen der Abgeordneten Andrea Hilgers (SPD) und Farid Müller (GAL) zum Stand der Auszählung vorangegangen. Hintergrund hierfür war, dass zu dieser Zeit für den Senat keine festen Fristen für die Prüfung des Volksbegehrens bestanden. Angesichts dessen vermuteten die Oppositionsfraktionen, dass der Senat die Auszählung bewusst verzögerte, um eine Zusammenlegung des Volksentscheids mit der für Februar 2004 angesetzten Bürgerschaftswahl zu verhindern. Zudem wurde zeitgleich in der Bürgerschaft über das ebenfalls 2003 durchgeführte Volksbegehren „Gesundheit ist keine Ware“ debattiert, das sich gegen eine mehrheitliche Privatisierung der landeseigenen Krankenhäuser wandte.
Behandlung des Volksbegehrens in der Bürgerschaft Die Bürgerschaft beschäftigte sich erst am 29. Januar 2004, etwa einen Monat vor der Bürgerschaftswahl mit dem Volksbegehren und dem Anliegen zur Änderung des Wahlrechts. Zu diesem Zeitpunkt war bereits entschieden, dass der Volksentscheid über das Wahlrecht am 13. Juni zusammen mit der Europawahl abgehalten werden würde. Aus der Bürgerschaft wurden zwei Vorlagen als mögliche Gegenvorlagen zum Entwurf des Volksbegehrens im Volksentscheid debattiert, eine von der GAL-Fraktion und eine gemeinsame Vorlage aller anderen Bürgerschaftsfraktionen. Bei der Abstimmung wurde der GAL-Antrag mit großer Mehrheit bei einer Enthaltung abgelehnt, während der gemeinsame Antrag der anderen Fraktionen mit großer Mehrheit angenommen wurde.
Die Gesetzentwürfe im Vergleich Nachfolgend eine Übersicht der Änderungen am Hamburger Wahlrecht, die die beiden im Volksentscheid zur Abstimmung stehenden Vorlagen enthielten.