Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)» verlangt, dass sämtliche völkerrechtlichen Verträge, welche die Übernahme von wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen vorsehen, von Volk und Ständen gutgeheissen werden müssen. Sie will damit das obligatorische Staatsvertragsreferendum ausweiten. Die Initiantinnen und Initianten der Kompass-Initiative stellen eine direkte Verbindung zwischen ihrem Anliegen und den aktuellen Verhandlungen der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) her. Sie bezwecken damit, dass das Paket für die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bilaterale III) dem obligatorischen Referendum unterliegt. Falls die Bilateralen III gemäss Antrag des Bundesrates dem fakultativen Referendum unterstellt und vom Volk vor Behandlung der Kompass-Initiative angenommen werden, so würde dieser Volksentscheid durch eine Annahme der Initiative rückwirkend ausser Kraft gesetzt.

Die Initiative ist mit 111'422 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Initiative Initiativtext Die Volksinitiative lautet: Initiativkomitee Zu den parteiübergreifenden 27 Urheberinnen und Urheber der Initiative gehören Unternehmer wie Daniel Aegerter, Marcel Erni, Alfred Gantner, Marco Sieber und Urs Wietlisbach, Wirtschaftsführer wie Gaudenz Domenig, Heinrich Fischer und Jörg Wolle, Politikerinnen und Politiker wie Diana Gutjahr und Hans Wicki sowie andere bekannte Persönlichkeiten wie Kurt Aeschbacher, Urs Lehmann, Bernhard Russi, Eric Sarasin und Markus Somm.

Argumente der Initianten Die Initianten sind der Meinung, dass die Vorschläge des Bundesrats zu einer automatischen Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz führen und dass der Europäische Gerichtshof als letzte Instanz akzeptiert würde. Das käme einer passiven Mitgliedschaft in der EU gleich. Die direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte würden untergraben. Die Kompass-Initiative wolle das verhindern, indem sie die dynamische Rechtsübernahme verunmöglicht und das obligatorische Referendum bei völkerrechtlichen Verträgen einführt. Weitreichende Staatsverträge, mit welchen die Schweiz Teile ihrer Souveränität bei der Gesetzgebung an Dritte abtritt, sollen von Volk und Ständen beurteilt werden. Das Schweizer Politsystem (direkte Demokratie, Föderalismus, Subsidiaritätsprinzip, Konkordanz) passe nicht zu der nach Ansicht der Initianten hierarchisch organisierten EU. Die freiheitliche und dezentrale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung sei nicht kompatibel mit der EU. Der Erfolg der Schweiz basiere auf ihrer Souveränität und Weltoffenheit. Die Schweiz habe einen höheren Wohlstand als in der EU erarbeitet, welcher nicht verloren gehen dürfe.

Unterstützer Der Verband Autonomiesuisse unterstützt diese Initiative. Die Bewegung «Autonomiesuisse für eine weltoffene, erfolgreiche und freie Schweiz» ist eine Gruppe von Unternehmern, Politikern und Wirtschaftsvertretern. Die SVP des Kantons Zürich kommentierte die Initiative positiv.Reinhard Ulrich Wegelin: Initiative kommt zur rechten Zeit. SVP Kanton Zürich, 28. November 2024, abgerufen am 13. Januar 2026.

Gegner Der Bundesrat begründete seine Ablehnung dieser Initiative u. a., weil das Kernanliegen dieser Volksinitiative in der Vergangenheit mehrfach durch das Volk abgelehnt worden sei.Bundesrat lehnt Kompass-Initiative ohne Gegenvorschlag ab. In: watson. 26. November 2025, abgerufen am 13. Januar 2026. Die Wochenzeitung äusserte sich kritisch zu dieser Initiative: Das vormoderne Relikt des Ständemehrs führe regelmässig zu einer grotesken Verzerrung des Willens der Stimmenden.Kaspar Surber: Ständemehr für Superreiche? In: Die Wochenzeitung 10. Oktober 2024, abgerufen am 1. Februar 2026 Der Staatsrechtler Georg Müller hält das Begehren für fragwürdig. Die Initiative wolle «die demokratische Legitimität schwächen, nicht stärken. Stimmen aus kleinen Kantonen hätten ein überproportionales Gewicht gegenüber Stimmen aus grossen Kantonen. Das Ergebnis wäre eine Verzerrung der direkten Demokratie zugunsten von regionalen Minderheiten.» Zudem wäre die von der Initiative vorgesehene Rückwirkung «verheerend. Eine solche Regelung könnte zu gravierender Rechtsunsicherheit führen, da bereits abgeschlossene Rechtsgeschäfte, die auf den Bilateralen III beruhen, infrage gestellt würden.»Patrik Müller: Die Initiative ist ein verzweifelter Versuch, die Verhandlungen mit der EU zu stören. In: Aargauer Zeitung. 5. Dezember 2024, abgerufen am 13. Januar 2026.

Geschichte Lancierung Diese Initiative wurde am 1. Oktober 2024 durch die Gruppe Kompass Schweiz lanciert. Diese Gruppe zählte zu Beginn etwa 2500 Mitglieder, darunter mehrere Prominente.Christian Zürcher, Anja Burri: Von Aeschbacher bis Russi – wie sich drei Milliardäre ein Politnetzwerk schufen. In: Tages-Anzeiger. 5. Oktober 2024, abgerufen am 12. Januar 2026. Später wurde diese Organisation umbenannt in Allianz Kompass Europa.

Weiterer Verlauf Nach der Unterschriftensammlung wurde die Initiative am 29. August 2025 eingereicht und mit gültigen 111'422 Unterschriften am 21. Oktober 2025 für zustande gekommen erklärt. Am 26. November 2025 entschied der Bundesrat, zu dieser Initiative keinen Gegenentwurf vorzuschlagen und sie zur Ablehnung zu empfehlen. Nach ParlG muss er innert einem Jahr nach Einreichung der Initiative, also bis spätestens am 28. August 2026 der Bundesversammlung seine Botschaft mit Antrag zur Gültigkeit und Abstimmungsempfehlung unterbreiten. Nach ParlG muss die Bundesversammlung innert 30 Monaten nach Einreichung der Initiative, also bis am 27. Februar 2029, über die Initiative Beschluss fassen. Beschliesst ein Rat einen Gegenentwurf, so kann die Frist um ein Jahr verlängert werden. Spätestens 10 Monate nach der Beschlussfassung durch die Bundesversammlung muss der Bundesrat die Initiative der Volksabstimmung unterbreiten ( BPR). Vom zeitlichen Ablauf der Parlamentsdebatte zu den Bilateralen III hängt ab, ob die Kompass-Initiative vor oder nach der Abstimmung über die Bilateralen III erfolgen wird. Wenn die Abstimmung über die Volksinitiative erst nach der Abstimmung über die Bilateralen III erfolgt, besteht eine Rückwirkungsklausel für den Fall, dass die Bilateralen III nur durch ein Volksmehr angenommen würden. Der Ständerat hat am 4. März 2026 eine Motion abgelehnt, welche verlangte, dass über die Volksinitiative zuerst abgestimmt werden muss.

Einzelnachweise

Kategorie:Eidgenössische Volksinitiative Kategorie:Wirtschaftspolitik (Schweiz) Kategorie:Politik 2025 Kategorie:Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz