Otto Heusser (geb. 3. Januar 1884 in Zürich; gest. 14. Januar 1949 in Regensdorf ZH) war ein Schweizer Rechtsanwalt, Untersuchungsrichter, Stadtzürcher Polizeikommandant und Direktor der Strafanstalt Regensdorf. Er stand mehrfach in der öffentlichen Aufmerksamkeit: als ausserordentlicher eidgenössischer Untersuchungsrichter im Zürcher Bombenprozess 1919, bei seiner Nicht-Wiederwahl als Stadtzürcher Polizeikommandant 1928 sowie bei der Korruptionsaffäre um den Schweizerischen Vaterländischen Verband SVV 1947/8.

Leben Heusser war der Sohn des städtischen Polizeikommissärs Gustav Heusser. Nach der Matura studierte er Recht in Zürich und Berlin. Noch vor Abschluss des Studiums erhielt er 1906 eine Anstellung bei der Zürcher Bezirksanwaltschaft (Untersuchungsgericht), wo er rasch zum vollamtlichen Bezirksanwalt aufstieg. Von 1919 bis 1928 war er städtischer Polizeiinspektor (Kommandant der Stadtpolizei), ab 1929 bis zu seiner Freistellung 1947 Direktor der kantonalen Zürcher Strafanstalt Regensdorf. Ab 1930 sass er der Zürcher Sektion, ab 1940 dem gesamteidgenössischen SVV vor. Er verstarb plötzlich am 14. Januar 1949, laut Neuer Zürcher Nachrichten an einer Embolie.

Eidgenössischer Untersuchungsrichter Heusser erhielt Ende 1917 den Auftrag, den Tod eines Polizisten bei den sogenannten Novemberunruhen in Zürich am 17. November zu untersuchen. Beim gleichen Anlass wurden auch Sprengstoffe gefunden, was als Delikt unter Bundesrecht fiel, weshalb Heusser von Bundesanwalt Franz Stämpfli gleichzeitig zum ausserordentlichen eidgenössischen Untersuchungsrichter ernannt wurde. Er wurde mit der Untersuchung weiterer Sprengstofffunde in Zürich im Laufe des Jahres 1918, für welche ein politischer Kontext vermutet wurde, betraut. Seine Fixierung auf italienische Anarchisten als Täter scheiterte jedoch im Zürcher Bombenprozess vom Juni 1919 vor dem Bundesgericht, welches den Hauptangeklagten Luigi Bertoni freisprach.

Kommandant der Zürcher Stadtpolizei Kurz nach seiner Niederlage vor Bundesgericht ernannte ihn der Zürcher Stadtrat zum Polizeiinspektor (Chef der Stadtpolizei). Heusser schuf eine Polizeiabteilung für den politischen Nachrichtendienst und führte militärische Umgangsformen ein.

Als die Wahlen von 1928 eine sozialdemokratische Mehrheit im Stadtrat ergaben, wurde Heusser als Polizeiinspektor nicht mehr wiedergewählt.

Gefängnisdirektor Der Regierungsrat des Kantons Zürich ernannte Heusser 1929 zum Direktor der kantonalen Strafanstalt in Regensdorf.

Korruptionsprozess Nach seinem Ausscheiden aus dem Stadtzürcher Polizeidienst versicherte sich Heusser der heimlichen Zusammenarbeit eines Mitarbeiters der Nachrichtenabteilung der Zürcher Polizei, welcher ihm bzw. dem SVV gegen Entgelt geheime Berichte über politische Gegner zukommen liess. Als die Affäre nach dem Zweiten Weltkrieg ruchbar wurde, entband der Zürcher Regierungsrat Heusser von seiner Funktion als Gefängnisdirektor. Im Sommer 1948 begann der Prozess gegen drei Angeklagte, der in der ersten Instanz mit einem Freispruch Heussers endete. Heussers Tod im Januar 1949 kam seiner Verurteilung durch die zweite Instanz zuvor.

Anmerkungen

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