Der Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“ wurde am 29. Februar 2004 in Hamburg abgehalten. Er kam aufgrund des gleichnamigen Volksbegehrens zustande, dass die Untersagung des Verkaufs des Landesbetriebs Krankenhäuser Hamburg erreichen wollte.
Der Volksentscheid fand zusammen mit der Bürgerschaftswahl 2004 statt. Es sprach sich eine große Mehrheit von 76,8 % der gültig Abstimmenden für den weiteren Betrieb der Krankenhäuser durch das Land Hamburg aus, während nur 23,2 % dies ablehnten. Gleichwohl ignorierte der wiedergewählte CDU-geführte Senat das Votum des Stimmvolks und beschloss im Dezember 2004 den Verkauf der Krankenhäuser an das Unternehmen Asklepios Kliniken.
Hintergrund Die verschiedenen Hamburger Krankenhäuser waren seit 1920 der Gesundheitsbehörde zugeordnet, nach 1988 dann zeitweise der Sozialbehörde. Im Jahr 1995 gliederte der Senat Voscherau III (SPD) sie in eine eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts, dem Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) aus. Den damals in den Krankenhäusern Beschäftigten wurde ein bis Juli 2008 befristetes Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst zugesichert.
Bei der Bürgerschaftswahl 2001 konnte die CDU trotz Stimmenverlusten durch ein Bündnis mit der rechtspopulistischen Partei Rechtsstaatlicher Offensive (FPRO) sowie der FDP den Senat stellen. Der Senat von Beust I kündigte noch 2001 seine Absicht an, den Landesbetrieb Krankenhäuser zu privatisieren und eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten. Kritik an diesem Schritt kam vor allem von den Belegschaften der Krankenhäuser, den Gewerkschaften aber auch durch zivilgesellschaftliche Organisationen wie Attac.
Der Weg zum Volksentscheid Volksinitiative Im Jahr 2002 formierte sich ein vornehmlich von Ver.di und dem DGB sowie Attac und weiteren Organisationen getragenes Bündnis, um die geplante Veräußerung der LBK durch ein Volksbegehren zu verhindern.
Am 30. April 2002 zeigte das Bündnis, vertreten durch die drei Vertrauenspersonen Wolfgang Rose, Ulrich Meinecke (beide Ver.di) und Erhard Pumm (DGB), bei der Präsidentin der Bürgerschaft, Dorothee Stapelfeldt, eine Volksinitiative unter der Bezeichnung „Gesundheit ist keine Ware“ an. Nur einen Monat später, am 29. Mai 2002, legte das Bündnis insgesamt 14 085 Unterstützungsbekundungen bei der Innenbehörde vor. Kurz vor Ablauf der zweimonatigen Prüfungsfrist gab diese bekannt, dass das geforderte Unterschriftenquorum überschritten worden sei.
Die Volksinitiative hatte kein Gesetz zum Gegenstand, sondern beinhaltete eine „andere Vorlage“ im Sinne des § 2 Satz 1 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Der Wortlaut der Volksinitiative war:
Volksbegehren „Gesundheit ist keine Ware“ Da die Bürgerschaft binnen der gesetzlich festgelegten Frist von vier Monaten die Volksinitiative nicht übernahm, beantragten die Initiatoren mit Schreiben vom 23. Dezember 2002 beim Senat ein Volksbegehren. Mit Bekanntmachung am 24. März 2003 wurde die zweiwöchige Sammlungsfrist für das Volksbegehren auf die Zeit vom 5. bis 19. Mai 2003 festgesetzt. Das Unterschriftenquorum betrug ein Zwanzigstel der bei der letzten Bürgerschaftswahl (2001) Wahlberechtigten, das waren 60.375 Personen. Am 20. Mai 2003 reichten die Initiatoren 107.964 in freier Sammlung erhaltene Unterstützungsbekundungen ein. Weitere 3.890 Unterstützungen waren brieflich oder persönlich in einer amtlichen Eintragungsstelle geleistet worden. Der Senat stellte schließlich nach Prüfung der insgesamt vorliegenden 111.854 Unterschriften am 10. Juni 2003 fest, dass das geforderte Quorum überschritten und das Volksbegehren zustande gekommen ist.
Verkauf der LBK an Asklepios Im Dezember 2003, noch vor der Beschäftigung der Bürgerschaft mit dem Volksbegehren, verkündete der Senat das Ergebnis der Ausschreibung für den Erwerb der LBK. Demnach sollte das bis dahin vor allem in Hessen tätige Unternehmen Asklepios Kliniken den Zuschlag für etwa 300 Millionen Euro erhalten. Zudem würde das Land Hamburg für sechzig Jahre auf die Einnahmen aus der Erbpacht der Liegenschaften der LBK verzichten.
Behandlung des Volksbegehrens in der Bürgerschaft Die Bürgerschaft befasste sich am 30. Dezember 2003 mit dem Volksbegehren. Nur kurz zuvor war die Koalition aus CDU und FPRO zerbrochen und der ehemalige Parteivorsitzende und Innensenator Ronald Schill hatte mit fünf weiteren Abgeordnete der FPRO eine eigene „Ronald-Schill-Fraktion“ (R-S-F) in der Bürgerschaft gegründet. Die Regierung verfügte damit über keine eigene Mehrheit mehr in der Bürgerschaft. Die Bürgerschaft lehnte das Volksbegehren mit den Stimmen von CDU, FPRO, FDP und R-S-F ab, während die Fraktionen SPD und GAL es befürworteten.
In ihrer Stellungnahme für das Abstimmungsbüchlein zur Ablehnung des Volksbegehrens argumentierten CDU, FPRO, FDP und R-S-F unter anderem, dass der LBK verschuldet sei und ein Investitionsbedarf von 150 Millionen Euro bestehe. Der Investor werde das Unternehmen sanieren und sichern. Hamburg werde auch weiterhin ein wichtiger Medizin- und Wissenschaftsstandort in Deutschland bleiben.
Die Fraktionen SPD und GAL argumentierten in ihrer Stellungnahme wiederum, eine Teilprivatisierung von bis zu 49,9 % sei hinnehmbar, aber das Land Hamburg müsse Mehrheitseigner der LBK bleiben. So habe Asklepios bereits angekündigt, dass es Einsparungen vor allem über Lohnsenkungen und Personalabbau erreichen wolle. Der Verzicht auf die Erbpacht werde das Land voraussichtlich 189 Millionen Euro kosten. Letztlich sei die hohe Verschuldung der LBK gar nicht auf Mängel des laufenden Betriebs, sondern auf die Hohen Aufwendungen für Altersversorgung der vor 2000 verrenteten Beschäftigten begründet.
Volksentscheid Der Volksentscheid wurde am Sonntag, den 29. Februar 2004 zusammen mit der Bürgerschaftswahl 2004 abgehalten.
Von den knapp über 1,2 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich 788.563 (64,9 %) an der Abstimmung, das waren etwas weniger, als bei der gleichzeitigen Bürgerschaftswahl (dort: 68,7 %). Von den Abstimmenden sprachen sich 593.497 (76,8 % der gültig abgegebenen Stimmen) für die Vorlage des Volksbegehrens zur Ablehnung des Verkaufs der LBK aus, das waren 65,3 % der für die vorangegangene Bürgerschaftswahl Stimmberechtigten und damit deutlich mehr als vom 20-%-Zustimmungsquorum gefordert. Gegen die Vorlage des Volksbegehrens stimmten 179.524 Abstimmende (23,2 % der gültig abgegebenen Stimmen).
In allen Bezirken überwog die Unterstützung für das Volksbegehren deutlich mit über 70 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Die höchsten Zustimmung erfuhr die begehrte Vorlage in Hamburg-Mitte (82 %) und Harburg (79,2 %). Die geringste Unterstützung erfuhr das Volksbegehren in Wandsbek (73,9 %). Die Zahl der Ungültigen war mit 2 % der abgegebenen Stimmen höher als üblich.
Amtliches Endergebnis des Volksentscheids „Gesundheit ist keine Ware“ vom 29. Februar 2004Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.): Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“ am 29. Februar 2004. Bezirk Beteiligung Stimmverteilung Stimmbe-rechtigte(a) Abstimm-ende (b) Gültige (c) Un-gültige Ja Nein AnzahlIn den beiden Veröffentlichungen des Statistischen Amtes zum Volksentscheid („Hamburg insgesamt“ und „Ergebnisse in den Bezirken“) wird nur eine Gesamtzahl an Stimmberechtigten für Hamburg genannt. Die hier nach Bezirken aufgeschlüsselten Angaben sind der veröffentlichten Tabelle (dl_Stdtt04.xls) zur gleichzeitig abgehaltenen Bürgerschaftswahl entnommen. Beim Vergleich der Veröffentlichungen ergibt sich eine Differenz von 15 Personen (1.214.925 laut Gesamtergebnis des Volksentscheid und 1.214.910 laut Veröffentlichung zur Bürgerschaftswahl), die jedoch nicht ergebnisrelevant ist. Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an c) 143.504 84.148 58,64 % 82.436 97,97 % 1.712 2,03 % 67.569 81,97 % 47,09 % 14.867 18,03 % 167.906 114.175 68,00 % 112.000 98,10 % 2.175 1,90 % 84.732 75,65 % 50,46 % 27.268 24,35 % 179.501 122.871 68,45 % 120.354 97,95 % 2.517 2,05 % 92.367 76,75 % 51,46 % 27.987 23,25 % 209.084 139.104 66,53 % 136.226 97,93 % 2.878 2,07 % 104.921 77,02 % 50,18 % 31.305 22,98 % 301.508 194.243 64,42 % 190.493 98,07 % 3.750 1,93 % 140.765 73,90 % 46,69 % 49.728 26,10 % 84.734 54.728 64,59 % 53.818 98,34 % 910 1,66 % 41.634 77,36 % 49,13 % 12.184 22,64 % 128.673 79.294 61,62 % 77.694 97,98 % 1.600 2,02 % 61.509 79,17 % 47,80 % 16.185 20,83 % 1.214.910 788.563 64,91 % 773.021 98,03 % 15.542 1,97 % 593.497 76,78 % 48,85 % 179.524 23,22 %
Folgen Verkauf trotz Volksentscheid Trotz des deutlichen Votums des Stimmvolks hielt die nach der Wahl mit absoluter Mehrheit regierende CDU sowie die Asklepios Kliniken an dem Verkaufsvorhaben fest. So sagte der damalige Geschäftsführer der Asklepios Kliniken, Elmar Willebrand, in einem Interview:
Im September 2004 brachte der Senat von Beust II eine entsprechende Mitteilung zur Teilprivatisierung der LBK in die Bürgerschaft ein. Der Verkauf sollte in zwei Tranchen erfolgen: Zunächst sollten 49,9 % an die Asklepios Kliniken verkauft werden und weitere 25 % zum 1. Januar 2007. In der Vorlage nahm der Senat auch Stellung zu der Frage, inwieweit der Volksentscheid eine bindende Wirkung für den Senat habe und die Teilprivatisierung der LBK damit untersagt sei. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein im Volksentscheid angenommenes Volksbegehren zu einer „anderen Vorlage“ Dennoch habe der Senat geprüft, inwieweit eine bloßer Verkauf eines Minderheitsanteils und ohne Übertragung der Geschäftsleitung möglich sei. Eine entsprechende Erkundigung bei den Teilnehmenden des Bieterverfahrens habe jedoch ergeben, dass sich hierfür keine Interessenten fänden. Alleine die Asklepios Kliniken hätten zu diesen Bedingungen ein Angebot vorgelegt, dass finanziell jedoch so deutlich unter den Erwartungen des Senats geblieben sei, dass eine Annahme nicht wirtschaftlich gewesen wäre.
Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens legten gegen das Handeln des Senats Beschwerde vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht ein. Dieses wies jedoch die Klage am 15. Dezember 2004 zurück. Die Formulierung im Volksbegehren stelle lediglich eine unverbindlichen Appell an den Senat dar (). Weiterhin sehe die Hamburgische Verfassung keine Bindungswirkung von Volksentscheiden vor, sodass es auch dem parlamentarischen Gesetzgeber freistehe, eine dem Volksentscheid entgegenstehende Entscheidung zu treffen.
Nach einer Prüfung durch das Bundeskartellamt wurde der Verkauf der Anteile an der LBK im April 2005 schließlich genehmigt und vollzogen. Wie beabsichtigt, wurden zunächst 49,9 % der Anteile veräußert und die Geschäftsführung auf die Asklepios übertragen. Im Jahr 2007 wurden weitere 25 % veräußert. Kurz darauf erfolgte die Umbenennung der LBK in Asklepios Kliniken Hamburg. Für die Asklepios Kliniken war der Erwerb der LBK ein wesentlicher Baustein bei der weiteren Expansion des Unternehmens, von einem regionalen Klinikbetreiber hin zu einem der deutschlandweit größten Unternehmen in dieser Branche.
Weiterentwicklung der direkten Demokratie Neben dem Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“, wurde im Juni 2004 noch ein weiterer Volksentscheid zum Wahlrecht abgehalten. Auch dort sprach sich eine Mehrheit des Stimmvolks für die begehrte Vorlage aus. Auch diese Entscheidung wurde von der CDU mit ihrer absoluten Mehrheit in der Bürgerschaft übergangen. Die Erfahrung mit dem Umgang mit den beiden Volksentscheiden von 2004, die vielfach als Missachtung demokratischer Spielregeln wahrgenommen wurde, führte 2007 zu einem weiteren Volksentscheid, mit dem die Regelungen für direkte Demokratie in Hamburg geändert werden sollten.
Siehe auch Direkte Demokratie in Hamburg Liste der Plebiszite in Deutschland
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
#2004-02 Hamburg Kategorie:Politikgeschichte (Hamburg) Hamburg 2004-02