mini|Flagge des estnischen Staatspräsidenten mini|Das Parlament wählte am 2. September 2026 Ülle Madise (hier 2015) zur 7. Staatspräsidentin der Republik Estland Die Präsidentschaftswahl in Estland fand am 2. September 2026 im Riigikogu, dem Parlament Estlands, statt.https://news.err.ee/1609937210/riigikogu-presidential-election-votes-set-for-early-september Im ersten Wahlgang wurde die einzige Kandidatin, die Staatsrechtlerin Ülle Madise, zur 7. Staatspräsidentin der Republik Estland gewählt.

Wahl Der Staatspräsident der Republik Estland (Eesti Vabariigi President) wird auf fünf Jahre in indirekter Wahl bestimmt. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Der 2021 gewählte Staatspräsident Alar Karis, dessen Amtszeit im Oktober 2026 endet, hat im November 2025 angekündigt, sich nicht erneut zur Wahl zu stellen.https://www.postimees.ee/8357380/president-karis-ennast-veel-teiseks-ametiajaks-kandideerimas-ei-nae

Beim ersten Wahlgang am 2. September 2026 wurde Ülle Madise mit 71 von 78 Stimmen vom Riigikogu zur Staatspräsidentin gewählt. Sie tritt das Amt am 12. Oktober 2026 an.

Wahlverfahren Das Wahlverfahren ist in § 79 der estnischen VerfassungDeutsche Übersetzung des Verfassungstexts sowie im Gesetz über die Wahl des Präsidenten (Vabariigi Presidendi valimise seadus)Textfassung in Englisch geregelt.

Das passive Wahlrecht besitzt jeder Bürger, der die estnische Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben und das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Wahl findet in geheimer Abstimmung statt.

Parlament Zur Wahl ruft der Vorsitzende des estnischen Parlaments (Riigikogu), derzeit Lauri Hussar, die 101 Abgeordneten zu einer Sitzung zusammen. Ein Wahlvorschlag für einen Kandidaten benötigt die Unterstützung von mindestens 21 Abgeordneten. Gewählt ist der Kandidat, der eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl auf sich vereinigen kann (68 Ja-Stimmen).

Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat die notwendige Mehrheit, findet wenige Tage später ein zweiter Wahlgang statt. Hierfür können neue Kandidaten aufgestellt werden; Wahlvorschläge benötigen erneut 21 Unterstützer. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat eine Zweidrittel-Mehrheit, findet am selben Tag ein dritter Wahlgang statt. Dabei treten die beiden Bestplatzierten des zweiten Wahlgangs an.

Erreicht im dritten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln, geht das Wahlrecht auf die Wahlversammlung (valimiskogu) über. Sie besteht aus den 101 Abgeordneten des Parlaments und Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften.

Wahlversammlung Am ersten Wahlgang der Wahlversammlung nehmen die beiden Kandidaten des dritten Wahlgangs im Parlament sowie weitere Kandidaten teil, die von mindestens 21 Mitgliedern der Wahlversammlung unterstützt werden. Gewählt ist der Kandidat, der mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann.

Ergibt sich im ersten Wahlgang keine erforderliche Mehrheit, findet am selben Tag ein zweiter Wahlgang statt. Darin treten die beiden Bestplatzierten des ersten Wahlgangs an. Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann.

Wird auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat gewählt, geht das Wahlrecht erneut auf das Parlament über. Das Wahlverfahren beginnt von neuem. Dabei können auch neue Kandidaten aufgestellt werden.

Weblinks Präsidentschaftswahlen auf der Seite der staatlichen estnischen Wahlkommission (englisch)

Einzelnachweise

Estland #2026