Das Kreisgericht Mosbach war ein Mittelgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Mosbach.
Geschichte Bis 1864 war das Hofgericht Mannheim das zuständige Mittelgericht für Mosbach. 1864 wurden in Baden Justiz und Verwaltung völlig neu geordnet. Für die Verwaltung wurden elf Landkreise geschaffen. Je Landkreis wurde ein Kreisgericht eingerichtet. So entstand der Landkreis Mosbach für die Verwaltung und das Kreisgericht Mosbach für die Rechtsprechung. Es war als Kreisgericht für den Kreis Mosbach zuständig. Das Appellationsgericht für das Kreisgericht Mosbach war das Kreis- und Hofgericht Mannheim.
Das Kreisgericht Mosbach war für die Amtsgerichte Adelsheim, Boxberg, Buchen, Eberbach, Gerlachsheim, Mosbach, Tauberbischofsheim, Walldürn und Wertheim zuständig.Allerhöchstlandesherrliche Verordnung die Einteilung des Großherzogtums für die Einführung der neuen Gerichteverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Großherzogthum Baden vom 12. Juli 1864, S. 299 f., Digitalisat. Das Kreisgericht war damit für 243 Gemeinden mit 158.319 Einwohnern zuständig.Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 184, Mosbach&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.
Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze zum 1. Oktober 1879 wurde die reichseinheitliche Gerichtsstruktur auch in Baden eingeführt. Das Kreisgericht Mosbach wurde aufgehoben und das Landgericht Mosbach trat an seine Stelle.
Das Kreisgericht Mosbach hatte seinen Sitz in Gebäuden des ehemaligen Franziskanerkloster Mosbach.
Richter Friedrich Serger (Kreisgerichtsdirektor 1864–1869)
Einzelnachweise
Kategorie:Gericht (Großherzogtum Baden) Kategorie:Organisation (Mosbach) Kategorie:Gerichtsgründung 1864 Kategorie:Aufgelöst 1879