Die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (nichtamtliche Bezeichnung: EU-Tiergesundheitsrechtsakt oder auch Animal Health Law [AHL]) ist die Grundlage des Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union.
Es handelt sich bei ihr um eine Verordnung der Europäischen Union, die Anforderungen an die Seuchenprävention, die Identifizierung und Registrierung von Tiere und bestimmter tierischer Erzeugnisse, die Einbringung von Tieren in die EU und ihre Verbringung in der EU, die Seuchenbekämpfung und die Seuchentilgung enthält.
Die Verordnung wird ergänzt durch zahlreiche delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission.
Die Vorschriften gelten für Tierseuchen bei allen gehaltenen Tieren (einschließlich in manchen Fällen Haustieren), wild lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen. Sie beziehen sich sowohl auf Land- als auch auf Wassertiere.
Mit dieser Verordnung und ihren nachgeordneten Rechtsakten wurden zum 21. April 2021 über 50 Richtlinien und Verordnungen sowie etwa 400 Durchführungsrechtsakte abgelöst. Das Tiergesundheitsrecht war bis dahin vorwiegend nach Tierarten strukturiert (z. B. Richtlinien über Rinder und Schweine, Schafe und Ziegen, Geflügel, Pferde), wohingegen das neue Tiergesundheitsrecht nach Themen strukturiert ist.
Einzelnachweise
Kategorie:Verordnung (EU) Kategorie:Tiermedizin Kategorie:Tierseuchenbekämpfung Kategorie:Tier im Recht Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert)