Im Jahr 1973 fanden in Bayern zwei Volksentscheide statt, die beide am 1. Juli abgehalten wurden.

Der erste Volksentscheid hatte das Landtagswahlrecht zum Gegenstand. Es handelte sich um ein obligatorische Referendum, das aufgrund von Änderungen der Bayerischen Landesverfassung durch den Landtag notwendig geworden waren. Der zweite Volksentscheid betraf die Aufnahme eines neuen Artikels zur Rundfunkfreiheit in die verfassung. Formal handelte es sich ebenfalls um ein obligatorisches Referendum, wobei dieses als politischer Kompromiss in Reaktion auf ein zuvor gestartetes Volksbegehren zustande gekommen war.