Das Amtsgericht Gommern war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Gommern.
Geschichte Von 1849 bis 1879 bestand in Gommern die Gerichtskommission Gommern des Kreisgerichtes Burg im Sprengel des Appellationsgerichtes Magdeburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Gommern wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 18 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Gommern. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Jerichow I den Stadtbezirk Gommern, die Amtsbezirke Gehrden, Grünewalde, Pöthen und Walternienburg sowie den Gemeindebezirk Prödel aus dem Amtsbezirk Leitzkau.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 479, Digitalisat Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 453 online
Heute ist das Amtsgericht Burg für den ehemaligen Sprengel des Amtsgerichtes Gommern zuständig.
Einzelnachweise
Gommern Kategorie:Gommern Kategorie:Gerichtsgründung 1879