Aussagekonstanz ist in der Aussagepsychologie eine Grundvoraussetzung für die Überzeugung, dass Angaben, die sich auf ein bestimmtes Geschehen beziehen, einem tatsächlichen Erleben der untersuchten Person entsprechen.

Die Aussagekonstanz ergibt sich aus einem Vergleich von Aussagen derselben Person über denselben Sachverhalt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Konstanz dieser Aussagen wird als Mindestanforderung für deren Wahrhaftigkeit angesehen. Aussagen, die sich in zentralen Aspekten nicht widersprechen, gelten aber noch nicht als Glaubhaftigkeitsmerkmal. Nur eine konstante Wiedergabe vieler nebensächlicher Details – insbesondere in einer Aussage über ein komplexes Ereignis – kann als Hinweis für Erlebnisbasiertheit der Aussage gelten, während gravierende Widersprüche in zentralen Inhalten einen Hinweis auf eine bewusste Falschaussage oder eine Erinnerungsverfälschung liefern können.

Eine wissenschaftliche Konstanzanalyse stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein wesentliches Element der aussagepsychologischen Begutachtung dar.BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 Das methodische Grundprinzip besteht darin, einen zu überprüfenden Sachverhalt so lange zu negieren, bis diese Negation mit den gesammelten Fakten nicht mehr vereinbar ist (sog. Null- oder Unwahrhypothese). Dann gilt die Alternativhypothese, nach der es sich um eine glaubhafte, also wahre Aussage handele.Rainer Balloff: Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 1999 zur Frage der wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten) und die Folgen für die Sachverständigentätigkeit. Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 2000, S. 261–274.

Empirische Evidenz Van Giezen et al. (2005) untersuchten in einer systematischen Übersichtsarbeit prospektive und experimentelle Studien zur zeitlichen Konsistenz emotionaler Erinnerungen. Die analysierten Studien lassen sich in vier Gruppen einteilen: Opfer von sexualisierter Gewalt, Personen mit Kriegserfahrungen, Untersuchungen zu Flashbulb Memories sowie experimentelle Studien.

Erinnerungen an direkt erlebte Traumata zeigen häufig Veränderungen, insbesondere eine Amplifikation, bei der im Zeitverlauf mehr oder intensivere Details berichtet werden. Dies tritt besonders bei hoher Traumabelastung und ausgeprägten posttraumatischen Symptomen auf.

Demgegenüber zeigen Flashbulb Memories meist stabile Erinnerungen oder einen allmählichen Abbau, wobei zentrale Aspekte konsistenter bleiben als periphere Details. Experimentelle Studien bestätigen, dass Inkonsistenzen häufig auftreten.

Zusammenfassend stützen die Befunde ein dynamisches Gedächtnismodell, nach dem Erinnerungen an emotional belastende Ereignisse nicht statisch sind, sondern von emotionalen, psychischen und zeitlichen Faktoren beeinflusst werden. Insbesondere in klinischen und juristischen Kontexten wird deshalb ein vorsichtiger Umgang mit Erinnerungsberichten empfohlen.

Ereignisse sexualisierter Gewalt Die Aussagekonstanz bei Ereignissen sexualisierter Gewalt ist für den juristischen Kontext besonders bedeutsam. Die Studienlage ist uneinheitlich, deutet jedoch darauf hin, dass sich Aussagen über erlebte sexualisierte Gewalt mit der Zeit verändern können. Grund dafür könnten Gedächtnisprozesse, Integration von posteventalen Informationen und emotionale Regulation sein. Anders als bei traumatischen Erfahrungen in Kriegsgebieten handelt es sich bei Ereignissen sexualisierter Gewalt häufig um persönliche und ungeteilte Traumata, sodass möglicherweise andere Mechanismen wirksam sind.

In einer Studie aus dem Jahr 2021 von Nahleen et al. konnte insgesamt kein Anstieg der berichteten Erlebnisse sexualisierter Gewalt im Sinne eines Amplifikationseffektes gefunden werden. Nach sechs Monaten berichteten die 225 teilnehmenden Frauen sogar signifikant weniger der im Fragebogen vorgegebenen Ereignisse. 84,4 % der Studienteilnehmerinnen berichteten mindestens ein Ereignis weniger, 56,4 % mindestens ein Ereignis mehr. Insgesamt deuten die Befunde auf eine moderate Inkonstanz der Berichte hin, überwiegend in Form von Auslassungen. Zudem wurde ein Zusammenhang zwischen einem erhöhten Abruf von erlebten Ereignissen und einer stärkeren PTSD-Symptomatik diskutiert.

Eine weitere Studie von Nahleen et al. (2021) hat anhand einer Befragung von weiblichen Probandinnen zu 19 konkreten Ereignissen die Forschung zur zeitlichen Konstanz von Berichten über sexuelle Missbrauchserfahrungen ergänzt. Die Ergebnisse zeigen, dass Erinnerungen an solche traumatischen Ereignisse zwar Veränderungen unterliegen, jedoch überwiegend in Form von Vergessen oder Abschwächung auftreten. Nach sechs Monaten erinnerten 69,8 % der Probandinnen mindestens ein Ereignis weniger, während 48,7 % mindestens ein zusätzliches Ereignis berichteten. Eine systematische Zunahme oder nachträgliche Erweiterung berichteter Ereignisse konnte also nicht festgestellt werden. Damit liefern die Befunde keinen Hinweis auf eine generelle nachträgliche Zunahme von Erinnerungen sexualisierter Traumata, sondern deuten eher auf eine Abnahme.

In einer Untersuchung von Spinhoven et al. (2012) zur Aussagekonstanz in Berichten über sexualisierten und körperlichen Missbrauch wurde bei 226 Personen mit diagnostizierter Persönlichkeitsstörung geprüft, inwieweit sich die Angaben zwischen Therapiebeginn und nach zwölfmonatiger Therapie verändern. Dabei konnte nach zwölf Monaten eine relativ hohe Berichtskonstanz von 78,6 % festgestellt werden. Art der Therapie oder Diagnose schienen keinen Einfluss auf die Konstanz zu haben. Allerdings zeigten Personen, die zum zweiten Zeitpunkt keinen Missbrauch mehr angaben, Schwierigkeiten beim Abruf spezifischer Ereignisse aus ihrem autobiographischen Gedächtnis. Eine mögliche Erklärung hierfür ist die Affect-Gating-Hypothese, nach der unspezifische Erinnerungen dabei helfen, belastende Emotionen zu vermeiden und somit Schutz vor schmerzhaften Erinnerungen bieten.

Eine Längsschnittstudie aus Neuseeland von Fergusson et al. (2000) untersuchte die Stabilität retrospektiver Berichte junger Erwachsener über körperliche und sexuelle Misshandlung zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Die Übereinstimmung der Berichte war nur moderat, wobei etwa die Hälfte derjenigen, die zu einem Zeitpunkt verneinte, ohne, dass diese Instabilität mit dem aktuellen oder früheren psychischen Zustand zusammenhing. Latent-Klassen-Analysen legen nahe, dass Falsch-Positive selten sind, während Betroffene relativ häufig Misshandlungserfahrungen nicht berichten, was zu einer deutlichen Unterschätzung der tatsächlichen Prävalenz führen könnte. Die Studie zeigt, dass die Stabilität von Selbstberichten über die Zeit begrenzt ist. Unter der Annahme, dass Falsch-Positive selten und Falsch-Negative häufig vorkommen, spricht die fehlende Konstanz nicht gegen das tatsächliche Vorliegen von sexualisierte Gewalt.

Bei den vorliegenden Studien zu Ereignissen sexualisierter Gewalt ist zu beachten, dass aus den Berichten kein Rückschluss auf die Korrektheit (Ground Truth) der berichteten Ereignisse gezogen werden kann. Aus einer hohen Aussagekonstanz ist keine Akkuratesse abzuleiten. Aus ethischen Gründen kann außerdem kein experimentelles Studiendesign verwendet werden, wodurch kausale Schlussfolgerungen ausgeschlossen sind. Zudem erfassen viele Studien nicht den Grad der Überzeugung, sondern verwenden Fragebögen mit dichotomen Antwortskalen (erlebt / nicht erlebt). Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass Berichte über sexualisierte Gewalt zwar nicht vollständig stabil sind, sich jedoch auch nicht über die Zeit hinweg systematisch ausweiten. Für die Forschung bedeutet dies, dass Veränderungen in Berichten nicht automatisch als Hinweise auf mangelnde Glaubwürdigkeit zu verstehen sind, sondern auch methodische und emotionale Faktoren widerspiegeln können.

Flashbulb Memories Theorien zu Flashbulb Memories gehen davon aus, dass Erinnerungen an unerwartete und persönlich bedeutsame Ereignisse als besonders stabil erlebt werden. Diese hohe subjektive Sicherheit wird unter anderem auf starke emotionale Beteiligung, persönliche Relevanz und sozialen Austausch zurückgeführt. Empirische Befunde zeigen jedoch, dass auch Flashbulb Memories konstruktiv sind und sich trotz ihres lebhaften und scheinbar klaren Charakters im Detail verändern können.

Eine Studie von Xuan et al. (2021) untersuchte Erinnerungen an die Schließung eines Universitätscampus zu Beginn der COVID-19-Pandemie im Vergleich zu Erinnerungen an ein alltägliches persönliches Ereignis. Die Teilnehmenden berichteten zu zwei Messzeitpunkten im Abstand von etwa zwei Monaten episodische Details zu beiden Ereignissen. Die Ergebnisse zeigten, dass Erinnerungen an die Campus-Schließung über die Zeit hinweg deutlich konstanter blieben als Erinnerungen an das persönliche Vergleichsereignis. Dieser Unterschied zeigte sich sowohl insgesamt als auch auf Ebene einzelner Erinnerungselemente. Die Autoren interpretierten die Befunde dahingehend, dass gesellschaftlich einschneidende Ereignisse wie das Campus-Closing Merkmale besonders stabil erlebter Erinnerungen aufweisen, wie sie für Flashbulb Memories typisch sind.

In einer Studie aus dem Jahr 2008 von Giosan et al. wurde die Erinnerungskonstanz unter Restaurierungsarbeiter erhoben, welche am 11. September am World Trade Center unterstützt haben. Dabei haben die Arbeiter ca. 5–7 Monate nach dem Ereignis, sowie ein Jahr nach dem ersten Erhebungszeitpunkt einen Fragebogen ausgefüllt. Dieser erfragt Aspekte, die spezifisch für die Arbeit am Standort waren und welche mit ja/nein beantwortet wurden. Um die Erinnerungskonstanz zu ermitteln, haben die Forschenden einen Memory Change Score berechnet, welcher ein Maß dafür ist, wie viele Items zum zweiten Zeitpunkt mehr oder weniger befürwortet wurden. Es fand sich ein signifikanter Unterschied zwischen den Antworten zum ersten Zeitpunkt und den Antworten zum zweiten Zeitpunkt. Die Anzahl der befürworteten Items hat sich dabei erhöht. 62,9 % der Befragten hatten zum zweiten Messzeitpunkt mehr befürwortete Items und konnten sich dementsprechend an mehr „erinnern“. Trotz dieser Ergebnisse muss berücksichtigt werden, dass das Ereignis 9/11 nicht nur einmalig, sondern wiederholt, in den Medien berichtet wurde. Welche Effekte diese Medienberichte auf die Erinnerungskonstanz haben, ist jedoch unklar.

Die Studie von Dekel und Bonanno aus dem Jahr 2013 untersuchte Veränderungen traumabezogener Erinnerungen bei Überlebenden der Anschläge auf die World Trade Center-Türme zu zwei Zeitpunkten, 7 und 18 Monate nach dem Ereignis. Insgesamt wurden 49 Teilnehmende mithilfe standardisierter Fragebögen befragt; bei 30 der Teilnehmenden lagen zusätzlich Daten aus einem Interview vor. Im Fragebogen gaben die Teilnehmenden an, ob sie Leichen, schwer verletzte Menschen und getötete Menschen gesehen haben. Der subjektive Teil des Fragebogens fragte die Teilnehmenden zusätzlich nach der wahrgenommenen körperlichen Gefahr und emotionalen Belastung während des Ereignisses. Dabei berichteten 53,1 % der Teilnehmenden zu beiden Messzeitpunkten identische objektive Erinnerungen. Die subjektive Bewertung des Ereignisses veränderte sich bei 93,9 % der Teilnehmenden, wobei die Mehrheit sich an weniger Belastung erinnert hat. Die Ergebnisse waren zudem stark von dem Verlauf der posttraumatischen Belastung abhängig. So erinnerten resilliente und sich erholende Menschen ihre Erfahrungen als weniger traumatisch, indem sie negative Bewertungen des Ereignisses herabstuften. Im Gegensatz dazu trat diese natürliche Herabstufung der Erinnerung bei einer chronischen posttraumatischen Belastung nicht auf. Insgesamt zeigte die Studie zahlreiche Veränderungen beziehungsweise niedrige bis mittlere Konstanz in objektiven und subjektiven Erinnerungen an die traumatischen Ereignisse vom 11. September 2001, die maßgeblich durch den PTB-Verlauf moderiert wurden.