Die EU-Zwangsarbeitsverordnung (EU 2024/3015) ist ein Rechtsinstrument der Europäischen Union, das den Handel mit Produkten verbietet, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Sie trat im Dezember 2024 in Kraft und wird ab dem 14. Dezember 2027 voll wirksam. Bis dahin müssen die Mitgliedsstaaten alle nötigen Vorbereitungen treffen, u. a. die zuständigen Behörden benennen und Mitarbeitende schulen.

Definition Die EU-Zwangsarbeitsverordnung greift auf die Definition von Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus dem Jahr 1930 zurück: Danach liegt Zwangsarbeit vor, wenn eine Person unter Androhung einer Strafe zu Arbeit oder einer Dienstleistung gezwungen wird. Das ILO-Übereinkommen Nr. 105 von 1957 erweitert diesen Begriff und verbietet ausdrücklich die Verwendung von Zwangsarbeit zu politischen Zwecken, zur Erziehung, zur wirtschaftlichen Entwicklung, als Strafe für Streikbeteiligung oder als Mittel der Diskriminierung. Die ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 sind von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert und sind für sie verbindlich. Die EU-Zwangsarbeitsverordnung greift diese auf und setzt sie durch ein marktbezogenes Verbot um, das sich auf alle Wirtschaftsakteure und Produktkategorien erstreckt.

Inhalt der Verordnung Die EU-Zwangsarbeitsverordnung verbietet ab Dezember 2027 den Handel mit Produkten, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, unabhängig von ihrer Produktionsstufe, ihrem Herkunftsland oder der Art ihres Marktzugangs. Dies gilt sowohl für den klassischen als auch für den Online-Handel sowie für Importe, Exporte und Produkte im Binnenmarkt. Wird Zwangsarbeit erst nach dem Verkauf an Endverbrauchende festgestellt, erfolgt kein Rückruf der Ware.

Die Umsetzung erfolgt nach einem risikobasierten Ansatz: Behörden konzentrieren sich besonders auf Regionen und Branchen, die als besonders gefährdet gelten. Nationale Behörden sind für Verdachtsfälle innerhalb der EU zuständig, die EU-Kommission für Fälle außerhalb der EU, und die Zollbehörden kontrollieren die Außengrenzen. Bei begründetem Verdacht können Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und die betroffenen Produkte vom Markt genommen werden.

Zur Identifikation von Zwangsarbeit hat die ILO elf Indikatoren erarbeitet, die auf ein erhöhtes Risiko hinweisen. Diese sollen bei der Umsetzung der Verordnung berücksichtigt werden. Wird einer oder mehrere dieser Indikatoren festgestellt, ist eine eingehende Prüfung erforderlich:

Ausnutzung von Schwäche Täuschung Einschränkung der Bewegungsfreiheit Isolation Körperliche und sexuelle Gewalt Einschüchterung und Drohungen Einbehaltung von Ausweispapieren Vorenthaltung von Löhnen Schuldknechtschaft Missbräuchliche Arbeits- und Lebensbedingungen Übermäßige Überstunden

Unterstützende Maßnahmen Die Europäische Union wird eine spezielle Datenbank einrichten, die ausschließlich auf offiziellen Quellen, wie etwa Berichten der Vereinten Nationen und der ILO, basiert und regelmäßig aktualisiert wird. Diese Datenbank dient dazu, Risiken im Zusammenhang mit Zwangsarbeit systematisch zu erfassen und Behörden sowie Unternehmen eine verlässliche Grundlage für ihre Bewertungen zu bieten. Zudem werden Leitlinien und Hilfestellungen entwickelt, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen sollen.

Personen mit Hinweisen können über ein zentrales EU-Portal anonym Verdachtsfälle melden, wobei besonderer Schutz für Whistleblower gewährleistet sein soll. Die Entscheidungen der zuständigen Behörden werden öffentlich zugänglich gemacht, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Zeitplan +09.2022Kommission legt Vorschlag vor03.2024Politische Einigung12.2024Inkrafttreten der Verordnung09.2025Bewerbungsschluss für die Expertengruppe zu Zwangsarbeit12.2025Benennung der zuständigen Behörden durch Mitgliedsstaaten06.2026Veröffentlichung der Datenbank und der Leitlinien12.2027Anwendung der Verordnung12.2029Erste Überprüfung der Verordnung durch die EU-Kommission (danach alle fünf Jahre).

Kritik Allgemein unterstützen zivilgesellschaftlichen Organisationen die Verordnung, Fachkundige kritisieren jedoch, dass die Umsetzung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten zu ungleichen Ergebnissen führen könnte und würden es bevorzugen, wenn die Umsetzung durch eine zentrale EU-Behörde geschehen würde. Zudem wird befürchtet, dass angesichts komplexer Wertschöpfungsketten die bisherige Umsetzung nicht robust genug ist. Ferner sind Betroffene von Zwangsarbeit nicht systematisch eingebunden, und das Thema Wiedergutmachung wird nur am Rande behandelt. Gefordert wird deshalb eine verpflichtende Wiedergutmachung und, dass die Zivilgesellschaft und Gewerkschaften in Umsetzungsprozesse eingebunden werden.

Hintergrund

Rechtliche Einbindung Die EU-Zwangsarbeitsverordnung ist das erste EU-weite Instrument, das Produkte aus Zwangsarbeit gezielt vom Markt ausschließen kann. Obwohl die Grundrechtecharta der EU und nationale Gesetze wie das deutsche Grundgesetz Zwangsarbeit verbieten, fehlte bislang ein wirksames Verbot für den Handel mit entsprechenden Produkten. Auch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und die ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 greifen nicht direkt in den Handel ein. Die Verordnung adressiert somit eine zentrale Regulierungslücke im Schutz menschenrechtlicher Standards entlang globaler Lieferketten und trägt ferner auch zur Umsetzung des UN-Ziels für nachhaltige Entwicklung (SDG 8) bei, das menschenwürdige Arbeit und den Schutz vor Ausbeutung fördert.

Bestehende Menschenrechtsverletzungen Zwangsarbeit ist eine global weitverbreitete Menschenrechtsverletzung, von der jährlich Millionen Menschen betroffen sind – 2021 waren es rund 28 Millionen Menschen. Insbesondere vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder, ethnische Minderheiten und migrierte Menschen sind hiervon betroffen. Der Großteil der Fälle entsteht in der Privatwirtschaft, doch auch staatlich organisierte Zwangsarbeit kommt vor, etwa in Ländern wie China, wo besonders die ethnische Minderheit der Uiguren in Xinjiang betroffen ist. Auch in der EU kommt es in der Privatwirtschaft zu Zwangsarbeit. Die jährlichen Gewinne aus Zwangsarbeit werden auf über 236 Milliarden US-Dollar geschätzt. Häufig sind Armut, niedrige Löhne und fehlende Regulierung Auslöser, die Menschen in Abhängigkeitsverhältnisse treiben und Zwangsarbeit begünstigen.

Einzelnachweise

Kategorie:Verordnung (EU) Kategorie:Zwangsarbeit