Der Volksentscheid „Landtagswahlrecht“ in Bayern vom 1. Juli 1973 war ein obligatorisches Referendum über die Änderung des Wahlrechts in der Bayerischen Landesverfassung. Das Plebiszit war notwendig geworden, weil der Bayerische Landtag ein entsprechendes Änderungsgesetz beschlossen hatte und in Bayern alle Verfassungsänderungen zwingend einer Bestätigung durch das Stimmvolk bedürfen.

Konkret war vorgesehen, die Vorgaben der Verfassung für den Zuschnitt der Wahlkreise weniger strikt zu fassen. Weiterhin sollte die bestehende Sperrklausel abgeändert werden. Beim Volksentscheid sprachen sich 84,8 % der gültig Abstimmenden für die vom Landtag vorgeschlagene Verfassungsänderung aus. Es zählte die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen.

Die Abstimmung wurde zusammen mit einem weiteren Volksentscheid über die Rundfunkfreiheit abgehalten, der jedoch auf ein erfolgreiches Volksbegehren zurückging. Der Volksentscheid zum Landtagswahlrecht wurde zeitgleich mit einem Volksentscheid über die Rundfunkfreiheit abgehalten. Es war der fünfte Volksentscheid in der Geschichte Bayerns, der vierte nach der Zeit des Nationalsozialismus und zugleich das zweite obligatorische Referendum.

Hintergrund Das Bayerische Wahlrecht teilt das Land in Wahl- und Stimmkreise ein. Die Verfassung sah ursprünglich vor, dass jeder Regierungsbezirk einen Wahlkreis, und jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen Stimmkreis bildete. Nur in größeren Städten sah die Verfassung die Einrichtung weiterer Stimmkreise vor, die jeweils durchschnittlich 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen sollten.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums und demografischer Verschiebungen wuchsen im Laufe der Jahre die Unterschiede in der Bevölkerungszahl zwischen den Stimmkreisen. Zudem hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung von 1966 deutlich gemacht, dass eine vergleichbare Größe von Stimmkreisen für den Grundsatz der Wahlgleichheit notwendig ist.VerfGHE 19, 105 (24.11.1966) Vor diesem Hintergrund unternahm die Bayerische Landesregierung ab 1971 eine Gebietsreform, zu der auch die Neueinteilung von Stimmkreisen zählte.Historisches Lexikon Bayern: Landeswahlrecht (nach 1945)

Mit der Änderung der Verfassung sollte die Grundlage geschaffen werden, um eine Neueinteilung der Stimmkreise vornehmen zu können. Die Wahlkreise auf Regierungsbezirksebene blieben im Wesentlichen unangetastet, wenngleich im Rahmen der Bezirksreform einige Gemeinde die Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk wechselten.Historisches Lexikon Bayern: Gebietsreform Ebenso sollte die 10-%-Sperrklausel auf Wahlkreisebene in die in Deutschland weit verbreitete 5-%-Sperrklausel auf Landesebene umgewandelt werden.

Der Weg zum Volksentscheid Die im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen der CSU, der SPD und der FDP brachten gemeinsam einen entsprechenden Entwurf für ein Änderungsgesetz der Verfassung am 15. März 1973 ein. Es wurde am 8. Mai 1973 mit mehr als 170 Stimmen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen angenommen.

Konkret sah das Änderungsgesetz die Anpassung des Artikels 14 Absatz 2 und Absatz 4 vor. In Artikel 14 sollte Absatz 2 sprachlich modernisiert und die Festlegung auf je Stimmkreis ersetzt werden. Die Neufassung sollte im Wortlaut sein:

Weiterhin sollte Absatz 4, das bislang eine 10-%-Sperrklausel für einen Wahlbezirk vorsah geändert werden, um eine landesweite 5-%-Sperrklausel zu ermöglichen, im Wortlaut:

Volksentscheid Der Volksentscheid über die Änderung der Artikel 7 und 14 der Landesverfassung fand am 1. Juli 1973 zeitgleich mit dem Volksentscheid „Rundfunkfreiheit“ statt. Beide Abstimmungen fanden jedoch auf getrennten Stimmzetteln statt, sodass auch eine Beteiligung unabhängig voneinander möglich war und erfasst wurde. Bei beiden Plebisziten entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Von den knapp 7,4 Millionen Stimmberechtigten nahmen 1.713.743 (= 23,3 %) an dieser Abstimmung zur Verfassung teil. Die Vorlage zur Änderung des Artikels 14 wurde von einer sehr großen Mehrheit der Abstimmenden (84,8 %) unterstützt. Die Zahl der ungültigen Stimmen war mit 1,6 % nur leicht erhöht. Die Zustimmung fiel etwas geringer, und die Zahl der ungültigen Stimmen etwas höher als bei der zeitgleichen Abstimmung über die Rundfunkfreiheit (dort: 87,1 % und 1,3 %) aus.

Amtliches Endergebnis des Volksentscheids „Landtagswahlrecht“ vom 1. Juli 1973 in BayernDer Landeswahlleiter des Freistaates Bayern (Hrsg.): Volksentscheid über das Dritte und Vierte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern am 1. Juli 1973. Gebiet Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) Regierungsbezirk Oberbayern 2.296.291 584.679 25,46 % 576.898 98,67 % 7.781 1,33 % 488.504 84,68 % 88.394 15,32 % Regierungsbezirk Niederbayern 695.324 121.725 17,51 % 119.624 98,27 % 2.101 1,73 % 98.605 82,43 % 21.019 17,57 % Regierungsbezirk Oberpfalz 673.447 152.623 22,66 % 149.975 98,27 % 2.648 1,73 % 123.396 82,28 % 26.579 17,72 % Regierungsbezirk Oberfranken 773.129 181.916 23,53 % 178.767 98,27 % 3.149 1,73 % 152.640 85,38 % 26.127 14,62 % Regierungsbezirk Mittelfranken 1.062.931 285.068 26,82 % 280.780 98,50 % 4.288 1,50 % 244.059 86,92 % 36.721 13,08 % Regierungsbezirk Unterfranken 821.692 158.842 19,33 % 155.511 97,90 % 3.331 2,10 % 136.297 87,64 % 19.214 12,36 % Regierungsbezirk Schwaben 1.028.890 228.890 22,25 % 224.806 98,22 % 4.084 1,78 % 186.057 82,76 % 38.749 17,24 % 7.351.704 1.713.743 23,31 % 1.686.361 98,40 % 27.382 1,60 % 1.429.558 84,77 % 256.803 15,23 %

Folgen Die Verfassungsänderung zum Landtagswahlrecht trat am 1. August 1973 in Kraft und war damit erstmals für die Landtagswahl 1974 gültig. Weitere Änderungen des Wahlrechts in Artikel 14 wurden im Jahr 1998 in einem obligatorischen Referendum bestätigt.

Siehe auch Direkte Demokratie in Bayern Änderungen der Bayerischen Verfassung seit 1945 Liste der Plebiszite in Deutschland

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Volksentscheid 1973 „Landtagswahlrecht“ #1973 Bayern 1973 Bayern 1973