Ein sicherer Übermittlungsweg ist eine Kommunikationsinfrastruktur, die zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland befähigt.

Nutzungspflicht Zur Eröffnung eines sicheren Übermittlungswegs sind Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater, sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen,Dies sind bspw. Gewerkschaften (Zöller/Schultzky, 36. Aufl., § 173 Rn. 10), Inkassodienstleister (Schultzky ebd.), Patentanwälte (MüKoZPO/Häublein/Müller, 7. Aufl., § 174 Rn. 4), sowie mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände (BT-Drs. 19/28399, 35). Vereinigungen und Organisationen bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann, sowie Behörden und Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts verpflichtet ( Abs. 2 ZPO).

Natürliche und juristische Personen, die zur Nutzung nicht verpflichtet sind, können freiwillig einen sicheren Übermittlungsweg bereitstellen. An sie darf elektronisch zugestellt werden, sofern sie hierein einwilligen oder den sicheren Übermittlungsweg selbst aktiv nutzen ( Abs. 4 S. 2 ZPO).

Rechtsgrundlage für die Möglichkeit der Einreichung von Dokumenten und Schriftsätzen über einen sicheren Übermittungsweg ist je nach Verfahrensart ZPO, StPO, VwGO, SGG, ArbGG, bzw. FGO.

Sichere Übermittlungswege Sichere Übermittlungswege sind:

Für Gerichte und Behörden das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) Für Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Für Notare das besondere elektronische Notarpostfach (beN) Für Behörden das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) Für natürliche und juristische Personen das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Einen sicheren Übermittlungsweg stellt ebenfalls ein De-Mail-Postfach dar, welches sowohl natürlichen als auch juristischen Personen offen steht, jedoch in der Praxis kaum Bedeutung hat. Eine Abschaffung ist von legislativer Seite aus geplant.Anders/Gehle/Anders, 84. Aufl., ZPO § 130a Rn. 29.

Anmerkungen

Einzelnachweise

Kategorie:E-Government (Deutschland) Kategorie:Prozessrecht (Deutschland)