Der Mietentscheid Frankfurt war ein von Einzelpersonen, Vereinen und Parteien in Frankfurt am Main getragener, gescheiterter Versuch, einen Bürgerentscheid gem. § 8b der Hessischen Gemeindeordnung zur Senkung der Mieten der stadteigenen ABG Frankfurt Holding durchführen zu lassen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main befand das Bürgerbegehren für unzulässig. Zur Erwirkung des Bürgerentscheids nahm die Initiative die rechtliche Auseinandersetzung auf. Nach einer verlorenen Klage vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht im Jahr 2022 und der Abweisung einer Berufungsklage durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2025 erklärte das Bündnis auf seinem Instagram-Kanal das offizielle Ende des Mietentscheid Frankfurt.
Als Bürgerbegehren gem. § 8b der Hessischen Gemeindeordnung besaß der Mietentscheid Frankfurt keine besondere Rechtsform. Stattdessen verfügte er gem. § 8b (3) HGO über drei Vertrauenspersonen. Diese waren der Frankfurter Aktivist Alexis J. Passadakis, die Vorständin von Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V., Conny Petzold und der damalige Regionalgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Hessen, Michael Zimmermann Freitag.
Forderungen des Mietentscheids und Reaktionen aus Stadtregierung und -politik Die Forderungen des Mietentscheid Frankfurt richteten sich an die ABG Frankfurt Holding GmbH. Da diese in städtischem Eigentum steht, sollte der angestrebte Bürgerentscheid die Stadt dazu verpflichten, dass die
ABG Frankfurt Holding im Wohnungsneubau ab dem 1. September 2019 zu 100 % geförderten Wohnraum für geringe und mittlere Einkommensschichten schafft; [Stadt] beschließt, dass die Mieten bei der ABG Frankfurt Holding ab dem 1. September 2019 für alle Bestandsmieterinnen und -mieter, die vom Einkommen her Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, jedoch eine höhere Miete zahlen, auf maximal 6,50 Euro pro m² abgesenkt werden; [Stadt] beschließt, dass die ABG Frankfurt Holding ab 1. September 2019 ihre durch Mieterfluktuation frei werdenden freifinanzierten Wohnungen künftig zu den entsprechenden Preisniveaus und Belegungsbindungen des geförderten Wohnungsbaus vermietet, davon zwei Drittel analog zum derzeitigen Preisniveau des sozialen Wohnungsbaus von maximal 6,50 Euro pro m² und ein Drittel auf dem derzeitigen Preisniveau des „Frankfurter Programms für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2“ (8,50 bis 10,50 Euro pro m²).
Der stellvertretende Amtsleiter des Frankfurter Rechtsamts, Frank Budde, erklärte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Forderungen der Initiative für rechtlich unzulässig.
Innerhalb der damaligen Stadtregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU sorgten die Forderungen des Mietentscheids Frankfurt für Diskussionen. Während SPD und Grüne eine Kompromisslösung vorschlugen, lehnte die CDU die Forderungen ab. Die Linke, die bereits im Jahr 2016 gefordert hatte, dass die ABG Frankfurt Holding zu 100 Prozent geförderten Wohnraum bauen soll, unterstütze das Bürgerbegehren als Teil der Initiative.
Der Mietentscheid Frankfurt wurde von über 42 lokalen Vereinen, Organisationen, Allgemeinen Studierendenausschüssen und anderen Gruppen unterstützt.
Juristische Auseinandersetzung Bis Mitte Januar 2019 sammelte das Bündnis rund 25.000 Unterschriften, um das nötige Quorum für einen Bürgerentscheid zu erreichen. Die gesammelten Unterschriften wurden der Stadtverwaltung übergeben, um ihre Gültigkeit zu überprüfen und über die Zulassung des Bürgerentscheids zu befinden.
Im Januar 2020 reichte das Bündnis vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage gegen den Magistrat der Stadt ein. Klageführer waren gem. § 8b (3) HGO die Vertrauenspersonen der Initiative. Gegenstand der Klage war die durch das Bündnis wahrgenommene Untätigkeit des Magistrats in Bezug auf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids. Das Bündnis hatte zuvor der Stadt ein Ultimatum gesetzt, bis zu einem festgelegten Termin über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids zu entscheiden. Da der Magistrat den Tagesordnungspunkt in der entsprechenden Sitzung vertagte, sah sich das Bündnis verpflichtet, rechtliche Schritte einzuleiten. Ziel der Klage war es, das Verwaltungsgericht zu einer Fristsetzung zu bewegen, damit der Magistrat eine Entscheidung treffen musste.
Im Februar 2020 erklärte der Frankfurter Magistrat das geplante Bürgerbegehren zum Mietentscheid dann für unzulässig. Für ihre Entscheidung gab die Stadt mehrere rechtliche und formale Gründe an, wie z. B.: unklare Formulierungen der Ziele, fehlerhafte Kostenschätzungen, unrealistische Vorschläge zur Kostendeckung sowie Konflikte mit kommunalem Recht und den wirtschaftlichen Grundsätzen der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG. Das Bürgerbegehren hätte der ABG die Möglichkeit genommen, Gewinne zu erzielen, was dem Unternehmenszweck widerspräche.
Gegen diese Entscheidung zog das Bündnis vor das Frankfurter Verwaltungsgericht. Ziel war, die Durchführung des Bürgerentscheids zu erwirken. Im März 2022 wies das Verwaltungsgericht Frankfurt die Klage jedoch ab. Das Gericht bemängelte insbesondere, dass der Vorschlag der Initiative nicht hinreichend bestimmt sei, da er nicht zwischen Sozialwohnungen und Wohnungen des zweiten Förderwegs für mittlere Einkommen unterscheide. Zudem überzeugte das Finanzierungskonzept nicht, da unklar sei, wie die Stadt die Kosten für die Umsetzung der Forderungen der Initiative tragen sollte. Die Entscheidung stieß auf unterschiedliche Reaktionen: Vertreter der Frankfurter Linken kritisierten die hohen Anforderungen des Gerichts an den Finanzierungsvorschlag und betrachteten das Urteil als Rückschlag für den sozialen Wohnungsbau. Die FDP begrüßte das Urteil, da es den regulären Geschäftsbetrieb der ABG unangetastet ließ. In der Folge kündigte die Frankfurter Stadtverwaltung an, neue Formen der Bürgerbeteiligung zu prüfen, um die hohen formalen Anforderungen für Bürgerbegehren künftig zu umgehen.
Gegen die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts legte das Bündnis Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein. Dieses wies die Beschwerde des Bündnisses gegen die Nichtzulassung der Berufung ab und bestätigte damit die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022. Das Gericht führte für seine Entscheidung formale-rechtliche und rechtlichen Gründe an: das Bürgerbegehren sei nicht hinreichend bestimmt, und das vorgeschlagene Finanzierungskonzept wurde als nicht tragfähig beurteilt.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2025 endete die Kampagne des Mietentscheids endgültig.
Das Urteil ist auf openjur einsehbar.
Wissenschaftliche Rezeption Sebastian Schipper, Lehrstuhlinhaber der Heisenberg-Professur für Geographische Stadtforschung an der Goethe-Universität analysiert die Rolle des „Mietentscheid Frankfurt“ im Spannungsfeld zwischen zivilgesellschaftlichen wohnungspolitischen Initiativen und institutioneller Politik. Er argumentiert, dass „es primär soziale Bewegungen sind, die innovative Vorschläge zur Lösung der Wohnungskrise entwickeln“. Dabei möchte er zeigen, dass der „Mietentscheid Frankfurt“ durch „diskursive Strategien der Delegitimierung, juristische Strategien der Verzögerung sowie politische Strategien der selektiven Einbindung“ (ebd., S. 70) ausgebremst und verhindert worden sei. In seinem Beitrag ordnet Schipper diese Dynamik in eine „postneoliberale Konstellation“ (ebd., S. 77) ein, in der gesellschaftliche Mehrheiten für alternative Wohnungsmodelle bestehen, institutionelle Politik jedoch grundlegende Paradigmenwechsel blockiert. Insgesamt zeige der Fall, dass der Mietentscheid zwar Verbesserungen bei der Bezahlbarkeit bewirken konnte, „ein grundlegender Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik“ (ebd.) jedoch verhindert wurde.
Lisa Hahn und Luca Hemmerich betten den „Mietentscheid Frankfurt“ in den Kontext eines starken Rückgangs des Frankfurter Sozialwohnungsbestands ein: dieser sei seit den 1990er-Jahren „von circa 70.000 auf gut 25.000“ gesunken. Sie heben hervor, dass durch eine Umsetzung der Forderungen „über 12.000 Haushalte unmittelbar“ (ebd., S. 386) profitiert hätten. Jedoch seien Bürgerentscheide in Hessen mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden, da die Hessische Gemeindeordnung u. a. einen „durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten“ (ebd.) verlange. Die juristisch-administrative Komplexität berge zudem die Gefahr, dass das basisdemokratische Instrument letztlich nur als „Expert*innen-Projekt“ (ebd., S. 389) wahrnehmbar sei.
Ähnliche Initiativen Der Mietentscheid ist nicht die erste Auseinandersetzung um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main. Bereits in den 1970er Jahren erlebte die Stadt Frankfurt am Main eine umfassende Protestbewegung gegen Grundstücksspekulation und Gentrifizierung mit dem Frankfurter Häuserkampf.
Unmittelbar nach dem Start des Mietentscheid Frankfurt startete der Mietetnscheid Stuttgart. Die Initiative blieb bislang ebenfalls erfolglos.
Eine ähnliche Initiative, allerdings auf Bundesländerebene, ist der Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ in Berlin.
Ein Bürgerentscheid zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in Osnabrück wurde 2019 mit 76 Prozent Zustimmung angenommen.
Ein Bürgerbegehren für eine landesweite Kappung von Mieterhöhungen in Bayern wurde 2022 vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt.
Während Bürgerbegehren zu wohnungspolitischen Themen vielfach erfolglos waren, konnten solche zu für eine sichere Fahrradinfrastruktur (Initiative Volksentscheid Fahrrad) in vielen Kommunen Erfolge nachweisen, so auch in Frankfurt am Main.
Der Mietentscheid Frankfurt wurde regional und überregional wahrgenommen.
Einzelnachweise
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