mini|Brüderturm Das Franziskanerkloster Lauban war eine Niederlassung des Franziskanerordens (, deutsch: Orden der Minderen Brüder, Ordenskürzel OFM) in Lauban in der Oberlausitz (seit 1945 Lubań im Powiat Lubański der Woiwodschaft Niederschlesien, Polen). Das Kloster wurde nach der älteren Vorstellung 1273, nach der zweiten, heute meist akzeptierten Vorstellung; erst um/nach 1333 gegründet. Es gehörte zur Kustodie Goldberg der Sächsischen Franziskanerprovinz. Während der Reformation wurde das Kloster 1556 aufgelöst und die Klostergebäude der Stadt Lauban übergeben.
Lage Das Kloster lag im südlichen Teil der heutigen Altstadt an der Stadtmauer und dicht an einem Stadttor, das nach den Ordensbrüdern Brüdertor genannt wurde. Auch der in der Nähe stehende Brüderturm, Teil der alten Stadtbefestigung, erhielt seinen Namen nach dem Kloster. Das Kloster lag im Bereich zwischen den heutigen Straßen Lwówecka, Bracka und Grundwaldzka, wo sich jetzt ein Parkgelände (Park Miejski) befindet. Die Kirche hatte das Patrozinium zum Heiligen Kreuz. Von den ursprünglichen Klostergebäuden hat sich nichts erhalten. An der Stelle der alten Konventskirche wurde 1703/06 ein Neubau errichtet – der in der Tradition der alten Klosterkirche wieder das Heilig-Kreuz-Patrozinium erhalten hat. Dieser Bau wurde Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 zerstört und danach vollständig abgetragen.
Vorgeschichte Der Name Oberlausitz bürgerte sich erst im 15. Jahrhundert für die Region ein, die bis dahin Land Budissin oder eingedeutscht auch Land Bautzen genannt wurde. In der Organisationsstruktur des Franziskanerordens wurden 1239/41 die östlichen, überwiegend oder ausschließlich slawischsprachigen Gebiete von der Sächsischen Franziskanerprovinz (Saxonia) abgetrennt, und daraus die Böhmisch-polnische Franziskanerprovinz gebildet. Unter diese von der Saxonia abgetrennten, überwiegend slawischsprachigen Gebiete, fiel auch das Land Budissin (Provincia Budissinensis). Die Abtrennung und Verselbständigung dieser Gebiete als Ordensprovinz bedeutet aber auch, dass bis 1239/41 schon eine ganze Reihe von Klöstern in diesen Gebieten entstanden waren. 1241 existierten bereits sechs Kustodien in dieser Ordensprovinz, um 1260 bereits sieben Kustodien. Die im Land Budissin entstandenen Klöster wurden bis um 1260 in der Kustodie Bautzen zusammengefasst.
Das Land Budissin gehörte zu Beginn des 13. Jahrhunderts als Reichslehen zum Königreich Böhmen. Zwischen 1253 und 1262 kamen die brandenburgischen Markgrafen Otto III. und Johann I. in den Besitz des Landes Budissin, auf welche Weise bzw. Rechtsform ist nicht bekannt. Meist wird angenommen, dass das Land Budissin das Heiratsgut der Beatrix (Božena) war, der Tochter des Königs Wenzel I. Sie war mit Otto III. verheiratet.
Klostergeschichte Im Jahr 1273 gaben der brandenburgische Markgraf Otto IV., der Neffe des obigen Otto III. und dessen Mutter Sophia ihre Einwilligung zur Gründung eines Franziskanerklosters zu Ehren des hl. Kreuzes und der Jungfrau Maria in Lauban.Nach Lucius Teichmann sollen dagegen schon 1254 zwei franziskanische Ordensbrüder Zeugen bei einer Schenkung in einem Privathaus in Lauban an das Kloster der Magdalenerinnen in Lauban gewesen sein. Er nimmt an, dass damals schon Angehörige eines schon existierenden Konvents in Lauban waren. Das Magdalenerinnenkloster in Lauban wurde erst 1320 gegründet; diese Notiz bezog sich also nicht auf das Laubaner Kloster, sondern auf das Magdalenerinnenkloster in Naumburg am Queis. Die zwei Franziskanerbrüder müssen daher nicht einem schon damals existierenden Franziskanerkonvent in Lauban angehört haben, sondern könnten einem der bereits in der Nähe existierenden Franziskanerkonvente (Görlitz, Goldberg oder Löwenberg) angehört haben. Nach Eduard Mühle und nach Schmies und Rakemann waren die Bürger der Stadt die Gründer des Klosters. Diese erste Klostergründung ab 1273 wurde zu einem nicht näher zu datierenden Zeitpunkt aufgegeben, oder nach den Autoren des Sächsischen Klosterbuchs (Lars-Arne Dannenberg, Jan Zdichynec, Sabine Zinsmeyer) wohl erst sehr viel später realisiert.
Nach dem Aussterben der brandenburgischen Askanier 1319/20 wurde der böhmische König Johann von Luxemburg 1320 von Kaiser Ludwig IV. mit dem Land Budissin belehnt. Allerdings musste Johann die Oberlausitz zuerst mit seinem Schwager Heinrich I., Herzog von Jauer teilen, der zunächst das Land Görlitz mit Lauban und dem Queiskreis wie auch das Land Sorau (Mark Lausitz/Niederlausitz) erhielt. Erst 1329 gelangte auch das Land Görlitz in den direkten Besitz des Königs Johann. Am 7. April 1348 wurden die „marchiae Budissinensis et Gorlicensis“, also die Länder Budissin und Görlitz durch Johanns Sohn Karl IV. in seiner Funktion als König von Böhmen auch staatsrechtlich mit dem Königreich Böhmen verbunden, und wurde ein Land der Böhmischen Krone („Corona regni Bohemiae“). Am 9. Oktober 1355 bestätigte Karl IV. die Inkorporation der Oberlausitz noch einmal, diesmal in seiner Funktion als Römisch-deutscher Kaiser.
1320 hatte Herzog Heinrich in Lauban das Kloster der Magdalenerinnen gestiftet. Dieses Kloster erhielt 1321 die Liebfrauenkirche in Lauban überwiesen, was später noch zu Konflikten mit dem Franziskanerkloster führen sollte. Sehr wahrscheinlich fundierte Herzog Heinrich zusammen mit dem Rat der Stadt auch das eingegangene Franziskanerkloster neu, oder realisierte erst zu diesem Zeitpunkt (1320) den Klosterbau in Lauban. In diesem Jahr bestätigte der böhmische König Johann den Konvent in Lauban, der laut dieser Urkunde von Herzog Heinrich gegründet worden war. Am 26. Januar 1333 erteilte auch Papst Johannes XXII. dem Generalminister der Franziskaner auf dessen Bitte hin die Erlaubnis, in Lauban einen Konvent anzunehmen und zu erbauen. Die Stiftung und der Bau erfolgten laut dieser Urkunde auf Wunsch der Konsuln, also des Rates, und der Bürger der Stadt. Das Kloster sollte in der Lage sein, 12 Brüder zu unterhalten. Es dürfe allerdings die Rechte des Pfarrklerus der Stadt nicht schmälern. Zu dieser Neugründung passt auch die Gewährung eines Ablasses zum Bau des Klosters. Noch 1522 stellte der Laubaner Rat in einem Schreiben an den Ordensprovinzial heraus, dass Bürger und Rat erste Stifter des Franziskanerklosters gewesen seien. 1336 versprach der neue Konvent, keine der städtischen Steuer unterliegenden Güter in der Stadt an sich zu bringen.
Der Konvent gehörte wohl mit Gründung zur Kustodie Bautzen (falls 1273 als Gründungsdatum angenommen wird) bzw. nach 1274 zur Kustodie Goldberg der Sächsischen Franziskanerprovinz. Mit dem „Provinciale vetustissima“ von 1340 ist die Zugehörigkeit des Konvents in Lauban zur Kustodie Goldberg auch urkundlich belegt. Der Konvent in Lauban gehörte zu den weniger bedeutenden Franziskanerklöstern in der Oberlausitz; er richtete nie ein Provinzialkapitel der Sächsischen Franziskanerprovinz aus. Im Gegensatz dazu fanden im benachbarten Bautzen insgesamt sechs Provinzialkapitel statt, in Görlitz waren es immerhin noch zwei Provinzialkapitel.
1345 wurde in Magdeburg ein schwerwiegender Streit zwischen den Ordensbrüdern des Laubaner Franziskanerklosters und dem Prior des Magdalenerinnenklosters Heinrich vor dem päpstlichen Bevollmächtigten Arnold, dem Dechanten des Magdeburger Domkapitels verhandelt. Der Vertreter der Ordensbrüder Johann von Aken klagte Propst Heinrich an, dass er die Gläubigen unter Androhung der Strafe der Exkommunikation aufgefordert habe, ihnen, den Franziskanern, keine Almosen und Opfergaben in deren Kirche zu geben, und ihnen auch keine Legate für Messstiftungen zu machen. Der bevollmächtigte Richter verurteilte Propst Heinrich, der zur Verhandlung nicht erschienen war, sondern sich durch Konrad von Mürtzuschlag verteidigen ließ, zu einer Geldstrafe und zur Unterlassung derartiger Drohungen.
Bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Franziskanern in Zittau und dem Rat der Stadt Zittau 1370 waren auch die Guardiane der Franziskanerklöster von Lauban, Bautzen und Görlitz zugegen.
Ein hochrangiges Schiedsgremium mit dem Titular-Patriarchen von Alexandrien Johannes und dem Erzbischof Johannes vom Erzbistum Prag sowie zahlreichen Zeugen, verglich 1372 die Kuratgeistlichen der Diözese Meißen mit den Franziskanerkonventen der Diözese über einige strittige Punkte, besonders den kanonischen Anteil an den Begräbnissen in den Franziskanerklöstern. In der Urkunde wird auch der Konvent in Lauban erwähnt.
1416 hatte der Rat von Görlitz großen Ärger mit dem Guardian Franziskus Schubert im Görlitzer Franziskanerkloster. Die Görlitzer klagten beim Provinzialminister der sächsischen Provinz über verschiedene Missstände im Görlitzer Kloster, die der Guardian anscheinend tolerierte und nicht abstellte. Die Görlitzer baten den Provinzial, dass er den Bruder Franziskus Schubert in ein anderes Kloster versetzen und vor allem darauf achten solle, dass dieser beim Weggang kein Geld oder Kirchengeräte mitnähme. Die Görlitzer wünschten, dass der Provinzial den Guardian des Laubaner Klosters, Bruder Bernhard, als Guardian nach Görlitz versetzen solle.
Während der Hussitenkriege wurde die Stadt Lauban 1427 und noch einmal 1431 von den Hussiten erobert. Sie ermordeten den Guardian Johann Krone und einige weitere Ordensbrüder und steckten das Kloster in Brand. Das Kloster wurde in den Jahren danach wieder aufgebaut. 1463 bestätigten der Guardian Peter Coler, die Kirchenväter, der Bürgermeister und der Rat der Stadt, dass der Görlitzer Konvent eine Monstranz, welche dieser aus dem Laubaner Kloster als Pfand hatte, zurückgegeben hatte. Die Gründe, warum die Monstranz an das Görlitzer Kloster verpfändet wurde (gegen Geld?), sind leider nicht genannt.
Im Januar 1453 fand einer der Hauptvertreter der Observanzbewegung, der gefeierte Prediger Johannes von Capistran im Konvent in Lauban Unterkunft. Er konnte den Konvent aber nicht zum Übertritt zur Observanz und zu seinem Österreichisch-Böhmischen Observantenvikariat gewinnen. Nichtsdestotrotz unterstützte der Laubaner Konvent eine Initiative zur Heiligsprechung Capistrans durch eine Petition an Papst Pius II. (Amtszeit: 1458 bis 1464).
1487 brannte das Laubaner Kloster bei einem Stadtbrand vollkommen aus. Die Ursache des Stadtbrands wurde von manchen Bürgern sogar den Franziskanern zur Last gelegt. Einige Brüder sollen in ihrem Kloster Umgang mit schlechten Frauen oder mit benachbarten Ordensschwestern gehabt haben. Der Magistrat bemühte sich in der Folge, den Konvent nach den Martinianischen Konstitutionen zu reformieren. Die reformunwilligen Brüder hätten nun den Brand aus Rache gelegt. Zwar bemühten sich die Ordensbrüder mittels Predigten, sich vom Verdacht der Brandstiftung zu befreien, der Rat setzte jedoch nur wenige Jahre später seine Absicht einer Reform des Klosters gegen den Widerstand der Ordensbrüder durch.
1488 bat der Görlitzer Rat den (namentlich nicht genannten) Guardian von Lauban um die Unterstützung in der Erfüllung eines Testaments. Der Görlitzer August Hirschberger hatte in seinem Testament verfügt, dass nach seinem Tod in der Görlitzer Klosterkirche ein Altar erbaut werde. Der Sohn und Erbe weigere sich, den testamentarischen Willen seines Vaters auszuführen. Der Rat von Görlitz bat nun den Laubaner Guardian, seinem Mitbruder Urbanus zu erlauben, nach Görlitz zu reisen und den Willen des Erblassers zu bezeugen, denn er sei Zeuge bei der Abfassung des Testaments gewesen.
Reform des Klosters Das Kloster Lauban soll um 1490 dem Visitator regiminis unterstellt und nach den Martinianischen Konstitutionen reformiert worden sein. Der Konvent unterstand somit nicht mehr dem Kustos der Kustodie Goldberg, sondern einem von der Provinzleitung bestellten Kommissar. Dieser Visitator sollte das Kloster nicht nur reformieren und auch dafür sorgen, dass das Kloster in der Sächsischen Provinz verblieb und sich nicht den Observanten des böhmischen Observantenvikariats anschließen würde.