Das Friedensgericht Homburg war ein Friedensgericht im Großherzogtum Berg und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz auf Schloss Homburg bei Nümbrecht, später in Wiehl.
Geschichte Schloss Homburg war Sitz der Reichsherrschaft Homburg. Diese verfügte im HRR über eine eigene Gerichtsbarkeit.
Im Großherzogtum Berg 1811 wurde die Rechtsprechung im Großherzogtum Berg nach französischem Vorbild neu geordnet. Rechtsgrundlage war das Kaiserliche Dekret vom 17. Dezember 1811 über die Organisation der Justiz. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Homburg entstand der Kanton Homburg im Arrondissement Siegen für die Verwaltung und das Friedensgericht Homburg für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Dillenburg. Für die weitere Gerichtsorganisation siehe Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg.
In Preußen Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Homburg Teil des Generalgouvernements Berg. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Homburg), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Homburg dem Tribunal erster Instanz Dillenburg nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. Auch mit der Bildung der Rheinprovinz blieb die französische Gerichtsorganisation bis auf den Wegfall der Schwurgerichte unverändert. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Homburg zuständig.H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de Ursprünglich war vorgesehen, dass das Gericht ein standesherrliches Gericht werden solle. Fürst Wittgenstein-Berleburg hatte aber am 16. Juli 1821 vertraglich auf die Ausübung der standesherrlichen Rechte in der Herrschaft Homburg an der Mark verzichtet, was vom preußischen König am 23. August 1821 bestätigt wurde. Der Sitz der Gerichtes wurde um 1840 nach Wiehl verlegt, behielt aber seinen historischen Namen.Stadt Wiehl
Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die Bürgermeistereien Drabenderhöhe, Marienberghausen, Nümbrecht und Wiehl.
Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Homburg aufgehoben und das Amtsgericht Wiehl an seiner Stelle geschaffen.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat
Siehe auch Gerichte in der Rheinprovinz
Einzelnachweise
Homburg Homburg Kategorie:Wiehl Kategorie:Gerichtsgründung 1811 Kategorie:Aufgelöst 1879