Das Friedensgericht Bergheim war ein Friedensgericht im französischen Linken Rheinufer und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Bergheim.
Geschichte In Frankreich 1798 wurde die Rechtsprechung im französisch besetzten Linken Rheinufer nach französischem Vorbild neu geordnet, siehe hierzu Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Bergheim entstand der Kanton Bergheim im Arrondissement de Cologne für die Verwaltung und das Friedensgericht Bergheim für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Köln.
In Preußen Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Bergheim Teil von Preußen. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Bergheim), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Bergheim dem Tribunal erster Instanz Köln nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Bergheim zuständig.H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die die Bürgermeistereien Bergheim, Bedburg, Caster, Esch Hüchelhoven, Königshoven, Paffendorf und Pütz.
Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Bergheim aufgehoben und das Amtsgericht Bergheim an seiner Stelle geschaffen.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat
Siehe auch Gerichte in der Rheinprovinz
Einzelnachweise
Bergheim Bergheim Kategorie:Organisation (Bergheim) Kategorie:Gerichtsgründung 1798 Kategorie:Aufgelöst 1879