Die kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten», kurz Primateninitiative, war eine Volksinitiative im Kanton Basel-Stadt in der Schweiz. Sie wurde am 13. Februar 2022 vom Stimmvolk abgelehnt.
Die Initiative verlangte, in der Kantonsverfassung das Recht auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit für nichtmenschliche Primaten zu verankern. Es war weltweit das erste Mal, dass direktdemokratisch über Grundrechte für Tiere abgestimmt wurde.
Vorgeschichte Die Idee, dass Tiere Rechte haben sollten, geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Konkret schloss sich die Primaten-Initiative an das internationale Great Ape Project an, das seit den 1990er-Jahren die Absicht verfolgt, Menschenaffen (Hominidae) Grundrechte zu geben.
Initiiert wurde die Initiative 2016 von Sentience, einer Schweizer Tierrechtsorganisation. Die Wahl des Ortes fiel laut den Initianten auf den Stadtkanton Basel-Stadt, weil sich dort ein Zoo mit Primatenhaltung und Pharmahersteller befinden, die früher an Affen geforscht haben.
Die Vorprüfung durch die Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt fand am 20. Juni 2016 statt. Am 16. September 2017 kam die Initiative mit 3080 gültigen Unterschriften zustande. 2018 erklärten die Regierung und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt die Initiative für rechtlich ungültig, da es nicht mit übergeordnetem Bundesrecht zu vereinbaren sei, Primaten auf Ebene des Kantons Grundrechte zuzugestehen. Dagegen legten die Initianten Beschwerde ein. Das Appellationsgericht des Kantons und 2020 auch das Bundesgericht erklärten die Initiative schliesslich für rechtlich zulässig.
Die Initiative Die Initiative zielte darauf ab, in der Kantonsverfassung des Kantons Basel-Stadt das Recht auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit für nichtmenschliche Primaten zu verankern. Zu diesen zählen 300 bis 500 Primatenarten, darunter Schimpansen, Orang-Utans oder Lemuren. Der Anwendungsbereich wäre laut Bundesgericht begrenzt gewesen. Die Grundrechte würden laut Kanton «[…] als Abwehrrechte gegen den Staat in erster Linie für kantonale Organe und die Gemeinden gelten».
Wortlaut Der Initiativtext hatte folgenden Wortlaut:
Argumente
Befürwortende Argumente Das Initiativkomitee argumentierte, dass das heutige Tierschutzgesetz nichtmenschlichen Primaten keinen ausreichenden Schutz biete. Als nahe Verwandte des Menschen besässen Primaten ein Ich-Bewusstsein, pflegten ein Familienleben und seien zu komplexen Lernprozessen fähig. Trotzdem würden ihre Interessen untergeordnet und unverhältnismässige Eingriffe in ihr Leben gemacht. Forschung an Primaten sei unter teils qualvollsten Bedingungen erlaubt. Die Einführung von Grundrechten würden zudem ein grösseres Bewusstsein schaffen für den Eigenwert anderer Lebewesen.
Ablehnende Argumente Die Initiative stiess auf Grundsatzkritik. So wurde in der Parlamentsdebatte das Argument vorgebracht, dass die Initiative eine rote Linie überschreite und die Tier-Mensch-Grenze missachte.
Auch der Zoo Basel äusserte sich negativ zur Initiative. Obwohl die Affen im Zoo nicht von der Initiative betroffen gewesen wären, befürchtete er Klagen und die Schliessung des Affenhauses. Ebenfalls sprach sich der internationale Verband Zoologischer Gärten gegen die Initiative aus, da «[…] echter Tierschutz nichts mit Grundrechten zu tun hat».
In der Basler Pharmabranche fanden zur Zeit der Abstimmung keine Versuche an Primaten statt. Dennoch lehnte sie zusammen mit Wirtschaftsverbänden die Initiative ab, aus der Befürchtung, Tiergrundrechte könnten dem Wirtschafts- und Forschungsstandort schaden und ein Hindernis für zukünftige Forschung sein.
Der Kanton schrieb in seiner Empfehlung in den Abstimmungserläuterungen, dass die Initiative den Schutz der Primaten nicht verbessern würde und die Signalwirkung der Initiative zunehmend grundsätzlich in Frage stellen könnte, Tiere zu halten.
Abstimmung Der Kanton empfahl die Initiative zur Ablehnung. Sowohl der Grosse Rat als auch die Regierung sprachen sich dagegen aus.
Parolen Ja-Parole: SP, Grüne
Nein-Parole: FDP, SVP, LDP, Die Mitte, GLP
Stimmfreigabe: BastA!
Resultat Die Primateninitiative wurde mit 74,74 % Nein-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,97 %. Insgesamt sprachen sich 38’150 Stimmberechtigte gegen und 12’895 (25,26 %) für die Initiative aus.
Unterstützung und Rezeption Bei der Initiative handelte es sich um das erste Mal, dass weltweit direktdemokratisch über Tiergrundrechte abgestimmt wurde. Das öffentliche Interesse war entsprechend gross: Medien aus dem In- und Ausland berichteten über die Initiative und bezeichneten ein mögliches Zustandekommen als Revolution oder Weltpremiere mit Sprengkraft.
Fürsprecher der Initiative kamen vor allem aus dem Tierschutz- und Umweltschutzbereich. So war Markus Wild, Tierphilosoph und Professor an der Universität Basel, ein Mitinitiator. Unterstützt wurde die Initiative auch von der britischen Affenforscherin Jane Goodall oder dem deutschen Anthropologe Volker Sommer.
Laut Charlotte Blattner und Rafael Fasel, die die Initiative juristisch begleitet hatten, war auch der Entscheid des Basler Appellationsgerichts, die Initiative zuzulassen, historisch. Er ebne den Weg dafür, zukünftig Grundrechte auch auf andere Tiere auszuweiten.
Weblinks
Geschäft 17.1389: Kantonale Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" Website der Primaten-Initiative
Einzelnachweise
Kategorie:Politik (Kanton Basel-Stadt) Kategorie:Tierschutz Kategorie:Kantonale Volksabstimmung 2022