mini|Bündnisse im Ersten Weltkrieg: Das Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegergräber (ZAK) war eine am 1. Oktober 1919 aufgrund der Haager Landkriegsordnung gegründete zivile Reichsbehörde, deren Aufgabe es war, Auskünfte über deutsche Kriegsteilnehmer und Kriegsopfer des Ersten Weltkriegs sowie Kriegs- und Zivilgefangene der ehemaligen deutschen Feindstaaten zu erteilen und das Auswärtige Amt bei der Kriegsgräberfürsorge im Ausland zu unterstützen. Sie war dem Reichsminister des Innern nachgeordnet und hatte ihren Sitz in Berlin.Vgl. Information beim EHRI portal. Zuletzt abgerufen am 2. November 2025. Fast das gesamte in Berlin lagernde Material ging durch Luftangriffe der Alliierten auf Berlin im Frühjahr 1945 verloren.
Organisation mini|Militär-Dienstzeitbescheinigung, ausgestellt durch das ZAK, Marine-Büro Das ZAK entstand durch Zusammenlegung der Zentralnachweisebüros des ehemaligen preußischen Kriegsministeriums und des ehemaligen Reichsmarineamtes, der Nachweisebüros der ehemaligen bayerischen, württembergischen und sächsischen Kriegsministerien, die dem ZAK als Außenstellen angegliedert wurden und der Zentralstelle für Nachlasssachen und der Kriegsgräber-Fürsorge-Abteilung des ehemaligen preußischen Kriegsministeriums, die bereits bei Kriegsbeginn errichtet worden waren.
Die Leitung der Behörde war wie folgt geregelt:
Zeitraum Direktor 1919–1924 Direktor Jahn 1924–1938 Ministerialrat und Geheimer Oberregierungsrat Horning 1938–1943 Direktor Dr. Bourwieg 1943 bis zur Auflösung Ministerialrat und Geheimer Regierungsrat Weinholtz (mit der Leitung beauftragt)
Aufgabenwahrnehmung Die Pflege der Kriegsgräber im Ausland übernahm bereits im Dezember 1919 der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge.Vgl. Jakob Böttcher: Zwischen staatlichem Auftrag und gesellschaftlicher Trägerschaft. Eine Geschichte der Kriegsgräberfürsorge in Deutschland im 20. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2018. PDF (Auszug).
Die Aufgaben des ZAK übernahm während des Zweiten Weltkriegs die Wehrmachtauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene.Wehrmachtauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene. EHRI, abgerufen am 6. November 2025.
Mit dem Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) vom 27. Mai 1952 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates die Zuständigkeit für die Kriegsgräber im Inland den Bundesländern übertragen (§ 2).
Erschließung Eine Erschließung mittels Findbuch erfolgte 1963 durch das Bundesarchiv in Koblenz.
Siehe auch Deutsche Verlustlisten des Ersten Weltkrieges
Weblinks Information beim EHRI portal Die militärischen Archive in Preußen und Deutschland bis 1945. Rechercheleitfaden des Bundesarchivs.
Einzelnachweise
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