Die haitianisch-luxemburgischen Beziehungen beschreiben das bilaterale Verhältnis zwischen der Republik Haiti einerseits und dem Großherzogtum Luxemburg andererseits.
Die im Jahr 1804 von Frankreich unabhängig gewordene Republik Haiti und das seit 1839 souverän agierende Großherzogtum Luxemburg unterhalten seit dem 24. Februar 2008 diplomatische Beziehungen. Der Botschafter Haitis in Belgien ist in Luxemburg nebenakkreditiert. Luxemburg ist in Haiti weder auf diplomatischer noch auf konsularischer Ebene vertreten. Kurzzeitvisa für einen Besuch in Luxemburg können bei der Botschaft Frankreichs in Port-au-Prince beantragt werden. Einreisedokumente für längere Aufenthalte sind bei der Botschaft Belgiens in Havanna/Kuba zu beantragen.
Haiti und Luxemburg sind Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen. Beide Länder gehören der Organisation internationale de la Francophonie an. Haiti ist Mitglied der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), bei der Luxemburg den Status eines ständigen Beobachters innehat. Haiti ist bei der Europäischen Union, deren Gründungsmitglied Luxemburg ist, auf Ebene eines Botschafters akkreditiert.
Nach dem Erdbeben in Haiti 2010 trug die Regierung Luxemburgs über 2,5 Mio. US-Dollar zur Finanzierung der Hilfsmaßnahmen von Organisationen der Vereinten Nationen (OCHA, WFP, UNICEF und andere) bei.
Die Regierung Luxemburgs stellte nach den verheerenden Schäden, die der tropische Wirbelsturm Matthew im Jahr 2016 in Haiti hinterließ, 500.000 Euro für den Einsatz luxemburgischer Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Katastrophenhilfe in Les Cayes zur Verfügung.
Nach dem Erdbeben in Haiti 2021 beteiligte sich Luxemburg an den Hilfsmaßnahmen des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) durch Entsendung von Angehörigen der Feuerwehr und des Corps grand-ducal d'incendie et de secours (CGDIS; Großherzoglicher Feuerwehr und Rettungsdienst).
Über die humanitären Hilfsmaßnahmen Luxemburgs für Haiti hinaus sind keine direkten Berührungspunkte beider Länder zu verzeichnen gewesen. Ein bilateraler Austausch ist weder auf politischer Ebene noch in wirtschaftlicher oder kultureller Hinsicht erkennbar.
Einzelnachweise