Das Kreisgericht Brieg war ein preußisches Kreisgericht in der 1815 errichteten Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Brieg.
Geschichte In Bezirk des Kreisgerichts Brieg bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Brieg sowie viele Patrimonialgerichte.
1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Brieg im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Brieg zuständig.
Das Gericht war auch Schwurgericht für die Kreisgerichte Brieg, Namslau, Ohlau und Strehlen. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und zehn Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 53.723. Gerichtstage wurden in Löwen gehalten.Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 174, Digitalisat
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Brieg aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Brieg mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Brieg als Nachfolger gebildet. In Löwen entstand das Amtsgericht Löwen.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 462 f., Digitalisat
Quellen Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
Einzelnachweise
Kategorie:Brzeg Brieg Kategorie:Gerichtsgründung 1849 Kategorie:Aufgelöst 1879