Die Musterrechtsverordnung (kurz: MRVO) regelt auf Grundlage des Studienakkreditierungsstaatsvertrags die Verfahrensdetails bei der externen Qualitätssicherung von Studium und Lehre an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie bildet die Grundlage der einzelnen Verordnungen der Länder zur Studiengangsakkreditierung. Im Jahr 2024 wurde eine geänderte Fassung der MRVO von der Wissenschaftsministerkonferenz beschlossen.

Regelungsgegenstände Die MRVO und die auf ihrer Grundlage erlassenen Landesrechtsverordnungen regeln u. a.

Studienstruktur und Studiendauer von Bachelor- und Masterstudiengängen, Anerkennung und Anrechnung Studiengangsprofile Zugangsvoraussetzungen Abschlüsse und deren Bezeichnungen Modularisierung Leistungspunktesystem Kooperationen mit nichthochschulischen Einrichtungen Qualifikationsziele und Abschlussniveau Schlüssigkeit des Studiengangskonzepts, darunter die Verwendung der Bezeichnung „dual“ für Studiengänge fachlich-inhaltliche Gestaltung von Studiengängen.

Siehe auch

Liste der Landesrechtsverordnungen auf Grundlage der MRVO

Einzelnachweise

Kategorie:Hochschulwesen (Deutschland) Kategorie:Hochschullehre