Herzogtum, lat. ducatus, ist der stammesbezogene bzw. territoriale Amts- und Herrschaftsbereich eines Herzogs.

Herzogtümer in fränkischer Zeit

Stammesherzogtümer Im Frühmittelalter bildeten die Merowinger das fränkische Reich und vergrößerten es durch Eroberungen gallischer und germanischer Gebiete. Diese Eroberungen wurden dem fränkischen Herrschaftsgebiet teils direkt einverleibt, teils unter der Führung von Herzögen in mehr oder weniger loser Abhängigkeit an dieses angegliedert. Welche Form der Herrschaftsausübung gewählt wurde und wie unabhängig die Herzöge agieren konnten, hing von der Stärke des unterworfenen Volkes, von seiner Entfernung vom Zentrum fränkischer Königsmacht und von der Stärke und Einheit der merowingischen Zentralgewalt ab. Immer dann, wenn die fränkischen Könige den Eindruck hatten, ihre Macht reiche nicht aus, um ein Gebiet direkt beherrschen zu können, griffen sie auf die Einsetzung von ihnen verpflichteten Herzögen zurück. Diese wiesen bessere Herrschaftsmöglichkeiten auf, da sie näher am Ort der Herrschaft tätig waren. Spätestens als in den Zeiten der Schwächung der Zentralgewalt durch die merowingischen Erbteilungen und Bruderkriege die Teilreiche Neustrien, Austrasien, Aquitanien und Burgund entstanden, gewannen die im mitteleuropäischen Siedlungsraum entstandenen Stammesherzogtümer der Alemannen, Bajuwaren und Ostfranken-Thüringer ein immer höheres Maß an Unabhängigkeit. Inwieweit dabei tatsächlich „Stämme“ als stabile ethnische Gruppen die Basis der Herrschaftsbildung waren, ist in der Forschung umstritten (siehe dazu Völker in Mitteleuropa). Anfangs wurden wohl eher enge fränkische Gefolgsleute der Merowinger zu Herzögen ernannt, um sowohl die neu unterworfene Bevölkerung direkter beherrschen zu können als auch die Loyalität der Herzöge zu sichern. Oft vermählten sich diese dann aber zur besseren Legitimierung ihrer Herrschaft mit Töchtern einheimischer Adliger, deren Heiratsgut ihre Verwurzelung im Stammesgebiet vergrößerte. Andererseits konnte die Herkunft des vom König eingesetzten Herzogs wirklich aus dem Stamm sein, wenn der König den Eindruck hatte, dies diene der Festigung seiner Herrschaft. Spätestens nach einigen Generationen wurden die Stammesherzöge als Angehörige ihrer Stämme angesehen, selbst wenn ihre Väter ursprünglich fränkischer Herkunft gewesen sein mochten.

Dabei erreichten diese Herzöge anfangs noch nicht unbedingt eine Beherrschung des gesamten von einem Stamm bewohnten Gebietes. So ist es eher unwahrscheinlich, dass die Herzöge der Alemannen zur Merowingerzeit das gesamte Siedlungsgebiet dieses Stammes beherrschten. In den Quellen wird beispielsweise ein alemannischer Herzog gleichzeitig mit einem Herzog des Elsass genannt. Ebenso unklar ist der Herrschaftsbereich des ostfränkisch-thüringischen Herzogs, und ob einer den Gesamtbereich beherrscht oder ob es mehrere Herzöge für Teilgebiete gegeben hat.

Eine ähnliche Entwicklung ist für die Randgebiete im gallischen Raum, in denen der königliche Einfluss geringer war, festzustellen, in denen sich ebenfalls Herzogtümer wie Aquitanien, Bretagne und Burgund bilden.

Eine andere Erklärung für die Bildung der Herzogtümer ist, dass einflussreiche Adlige im jeweiligen Stammesgebiet versuchten, zu Vertretern der Frankenkönige aufzusteigen. Inwiefern dies gelang, war davon abhängig, ob sich der Adel der Stammesgebiete den Herzögen anschloss.

Unter den Karolingern wurden diese Stammesherzogtümer aufgelöst.

Herzogtümer im römisch-deutschen Reich

Stammesherzogtümer

mini|Herzogtümer im römisch-deutschen Reich um 1000 In der letzten Zeit der Karolingerherrschaft (s. oben) bildeten sich im Ostfränkischen Reich neue Stammesherzogtümer. Eine Kontinuität zu den alten Stammesherzogtümern der vorkarolingischen Zeit, an die die ältere Mediävistik glaubte, wird in der neueren Forschung bezweifelt. Laut Bernd Schneidmüller führten neue oder anhaltende Ethnogenesen von Sachsen, Schwaben und Baiern im 9. und 10. Jahrhundert zu neuen gentilen Identitäten, die jeweils alte Namen für sich beanspruchten.Bernd Schneidmüller: Völker – Stämme – Herzogtümer? Von der Vielfalt der Ethnogenesen im ostfränkischen Reich. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Band 108, 2000, S. 31–47. Der Historiker Carlrichard Brühl verweist auf den Widerspruch im angeblichen Stammesherzogtum Lothringen, „denn die Lotharinger waren nun einmal kein eigenständiger ‚Stamm‘, sondern schlicht und einfach Franken“. Ein Jüngeres Stammesherzogtum habe es niemals gegeben.Carlrichard Brühl: Deutschland – Frankreich. Die Geburt zweier Völker (9.–11. Jahrhundert). 2. Auflage. Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2001, ISBN 3-412-13300-0, S. 99 (Zitat) und 247 (abgerufen über De Gruyter Online). Joachim Ehlers lehnt auf der Grundlage neuerer Studien das Modell jüngeres Stammesherzogtum rundweg ab. Statt von einem „Stamm der Sachsen“ müsse vom „sächsischen Adel“ gesprochen werden.Joachim Ehlers: Die Entstehung des deutschen Reiches (= Enzyklopädie deutscher Geschichte. Bd. 31). 4. Auflage, Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-71721-1, S. 82 f. (abgerufen über De Gruyter Online).

Anfangs gelang es zuerst einheimischen Adligen in umkämpften Grenzgebieten, den Herzogstitel zu tragen, ohne dass hiermit schon eine fest regulierte Herrschaft über ein genau umgrenztes Gebiet gemeint war. In Bayern regierten die Karolinger ab 788 als Könige oder Unterkönige und setzten zur Herrschaftsausübung bisweilen Statthalter (Präfekten) ein. So titulierte in Sachsen zuerst Ekbert, ab den 860er Jahren Liudolf als Herzog, ohne dass hiermit eine Herrschaft über das gesamte Stammesgebiet der Sachsen ausgedrückt worden wäre. In der Endzeit der Karolinger gelang es diesem bzw. seinen Nachkommen, den Liudolfingern (später meist „Ottonen“ genannt), als Herzog für das gesamte Stammesgebiet der Sachsen anerkannt zu werden. Ähnlich früh gewannen die Luitpoldinger in Bayern die herzogliche Macht. 907 gelang es den Konradinern in Franken gegen den Widerstand der älteren Babenberger die herzogliche Gewalt zu erlangen. In Schwaben (bis Mitte des 11. Jahrhunderts noch „Alamannien“) war die Situation noch nicht entschieden. Im Jahr 911 war die Macht der Stammesherzöge schon so groß, dass sie einen eigenen König für das Ostfrankenreich unter Verletzung des Geblütsrechts des westfränkischen Karolingers wählten. Die 919 durch Wahl ins Königamt gelangte sächsische Herzogsdynastie der Liudolfinger musste diese Herzöge anerkennen. Immerhin gelang es ihr in harten Kämpfen, die Bestätigung der Herzogswürde als vom König verliehenes Amt durchzusetzen. Der Vorteil für die Stammesherzöge war die doppelte Absicherung, durch die adlige Gefolgschaft von „unten“ und durch das vom König verliehene Amt von „oben“. Inwiefern sie sich aber in den Territorien insbesondere den Grafen gegenüber durchsetzen konnten, war immer davon abhängig, wie sehr sie selbst mit eigenen Grafschaften und anderen Besitztümern im jeweiligen Herzogtum präsent waren. Diese Herzogtümer waren nicht als fest umgrenzte Gebiete aufzufassen, in denen die Herzöge genau umschriebene Rechte über den einheimischen Adel und die übrige Bevölkerung ausübten. Die Intensität der Herrschaft war stattdessen abhängig von den Besitztümern, Lehen und Rechten, die der jeweilige Herzog in seinem Herzogtum besaß, aber auch von seinem Ansehen, dem Ansehen des jeweiligen Königs und der Macht seiner gräflichen Vasallen. Bis ins 11. Jahrhundert wurden die Stammesherzogtümer mehr oder weniger abhängig von der königlichen Zentralgewalt geführt, indem oft stammesfremde Herren als Herzöge eingesetzt worden waren, und dienten den konkurrierenden Fürsten als Machtbasis im Kampf um das Königtum. Danach bildeten sich in einem Prozess der Herrschaftsintensivierung aus den alten Stammesherzogtümern meist erbliche Territorialherzogtümer auf Grundlage der jeweiligen Besitztümer der Herzogsdynastien unter Verzicht auf die Besitztümer, welche die Herzöge nicht mehr unter ihre Gewalt bringen konnten.

Stammesherzogtümer im Ostfrankenreich um das Jahr 919 Herzogtum Baiern Herzogtum Franken Herzogtum Lothringen Herzogtum Sachsen Herzogtum Schwaben (bis Mitte des 11. Jahrhunderts noch vor allem als Herzogtum Alamannien bezeichnet)

Diese alten Stammesherzogtümer erloschen in den nächsten Jahrhunderten nach und nach, zerfielen oder wurden aufgeteilt. Das Stammesherzogtum in Franken erlosch bereits 936. Das Lothringische Stammesherzogtum wurde 959 in ein oberlothringisches und ein niederlothringisches Gebiet geteilt. Nur für Oberlothringen erhielt sich danach der Name Herzogtum Lothringen. Aus Niederlothringen wurden im Rahmen konkurrierender Verleihungen des Titels zu Beginn des 12. Jahrhunderts die Herzogtümer Löwen bzw. Brabant und Limburg.

Vom bairischen Herzogtum wurde schon 976 im Rahmen der Aufstände gegen Kaiser Otto II. das Herzogtum Kärnten abgetrennt.

Während des Investiturstreits wurde das Herzogtum Schwaben zwischen den kaisertreuen Staufern und den papsttreuen Zähringern, die in der einheimischen Vasallenschicht den größeren Rückhalt aufweisen konnten, zwischen 1079 und 1098 aufgeteilt. Die Staufer behielten den Titel eines Herzogs von Schwaben (weshalb auf heutigen historischen Karten meist das ganze ehemalige schwäbische Stammesgebiet als ihr Herzogtum dargestellt wird), während das Gebiet der Zähringer und der ihnen anhängenden Adelsgeschlechter Herzogtum Zähringen genannt wurde. Beide hielten Landtage ab, die teilweise von denselben gräflichen und edelherrlichen Geschlechtern besucht wurden, wodurch deutlich wird, dass 1098 keineswegs die Grenzen zwischen den beiden Herzogtümern eindeutig festgelegt worden war. Dazu besaßen die Welfen in Oberschwaben großen eigenen Besitz, der ab ca. 1140 von einer eigenen Linie beherrscht wurde. Da dessen Herrscher in Italien auch noch Markgraf von Tuszien und Herr über die Mathildischen Güter war, gelang es ihm, für seine oberschwäbischen Besitztümer als „Herzog von Ravensburg“ tituliert zu werden. Ohne förmlich aus der Oberherrschaft des Herzogs von Schwaben entlassen worden zu sein, gelang es ihm de facto, unabhängig von diesem seine Besitztümer regieren zu können. Dieser Vorgang kann exemplarisch dafür stehen, wie Machtausübung im Mittelalter vonstattenging.

Im Zuge des Konfliktes zwischen den Staufern und den Welfen im 12. Jahrhundert wurde zuerst das Herzogtum Baiern 1156 weiter aufgeteilt, indem die bisherige Markgrafschaft Österreich als eigenes Herzogtum abgetrennt wurde. Das Herrschaftsgebiet der Bischöfe von Würzburg wurde 1168 als Herzogtum Franken eingerichtet, damit für dieses Gebiet eine herzogliche Zwischengewalt bestand.

Durch den Konflikt zwischen Heinrich dem Löwen mit dem staufischen Kaiser Friedrich Barbarossa wurden 1180 ersterem die Herzogtümer Sachsen und Bayern entzogen und zerschlagen. Bayern verlor die Oberhoheit über die Steiermark, deren bisherige Markgrafen nach dem Vorbild der Babenberger aus dem Jahr 1156 1180 eigenständige Herzöge wurden. Das restliche Gebiet wurde den Wittelsbachern als Herzogtum Baiern verliehen, denen es danach gelang, die meisten Grafen ihrer herzoglichen Gewalt zu unterwerfen. Ausgenommen hiervon war anfangs v. a. das Gebiet der Andechser, die 1180 zu Herzögen von Meranien erhoben wurden, wozu neben Territorien im heutigen Kroatien und Istrien v. a. ihre Lehen und Allode innerhalb des baierischen Herzogtums gehörten. Nach ihrem Aussterben gelang es den Wittelsbachern jedoch, zumindest ihre Besitztümer innerhalb des alten baierischen Herzogtums ihrer Gewalt zu unterwerfen.