Ein geprüfter Industriemeister Pharmazie ist eine Fachkraft in der Pharmaindustrie.

Voraussetzungen Für die Zulassung zur Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie Für den Teil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder eine Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis Für den Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgreicher Abschluss der ersten Prüfung vor höchstens fünf Jahren und zusätzlich zu den für den ersten Teil geforderten Zeiten eine Berufspraxis von einem weiteren Jahr Dabei soll die Berufspraxis wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben. Darüber hinaus muss vor der letzten Prüfung der Nachweis der Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (Ausbildereignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung) erbracht werden. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie

Weiterbildung Die Weiterbildung umfasst folgende Inhalte: Für den Teil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Für den Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie Pharmazeutische Fertigung und Verpackung Pharmazeutische Technologie Entwickeln und Herstellen von Darreichungsformen Pharmazeutische Qualitätssicherung Organisation, Führung und Kommunikation Personalführung und -entwicklung Betriebliches Kostenwesen Verantwortliches Handeln im Betrieb (Responsible Care) Qualitätsmanagement Information und Kommunikation eines der Spezialisierungsgebiete Automatisierungs- und Prozessleittechnik Biotechnologie Betriebscontrolling Qualitätsmanagement im regulierten Umfeld

Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sogenanntes „Meister-BAföG“,) können Teilnehmer einer Weiterbildung eine Förderung beantragen. Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

Aufgaben Zu den Aufgaben des Industriemeisters Pharmazie gehört die Überwachung der Fertigungs- und Verpackungsprozesse, die Koordination des Einsatzes von Betriebs- und Produktionsmitteln und die Sicherstellung von deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sowie deren Werterhalt bei Transport und Lagerung. Er sorgt für die Einhaltung von Qualitäts- und Quantitätsvorgaben, leitet Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen ein und beteiligt sich an der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte und entsprechender Vorschriften. Außerdem setzt er technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen um, organisiert und überwacht die In- und Außerbetriebnahme von Fertigungs- und Verpackungsanlagen, arbeitet an der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mit und beteiligt sich an der Gestaltung von kontinuierlichen Verbesserungsprozessen.

Industriemeister planen Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Wirk-, Hilfs- und Betriebsstoffen und beteiligen sich an der Planung und Umsetzung neuer Fertigungs- und Verpackungsprozesse. Sie stellen Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität sicher, steuern die Kostenentwicklung und den wirtschaftlichen Ablauf und wirken bei der Auswahl und Beschaffung von Apparaten, Anlagen und Einrichtungen mit. Darüber hinaus sorgen sie für die Einhaltung von Terminen, koordinieren und überwachen die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen und gewährleisten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften.

Industriemeister führen Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele und ordnen ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eignung, Kompetenz und Interessen zu. Sie leiten sie zu selbständigem, verantwortlichem Handeln an, motivieren sie und beteiligen sie an Entscheidungsprozessen. Außerdem wirken sie bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mit, betreuen und moderieren Arbeitsgruppen, fördern die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat und führen die Beurteilung einzelner Mitarbeiter oder von Gruppen von Mitarbeitern durch und veranlassen entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen sowie Unterweisungen. Ebenso fördern sie die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter, führen neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche ein, verantworten die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden, setzen die Qualitätsmanagementziele kontinuierlich um und fördern das Qualitätsbewusstsein und die Kundenorientierung der Mitarbeiter. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie

Einzelnachweise

Kategorie:Aufstiegsfortbildung Kategorie:Beruf (Pharmazie)