Das Amtsgericht Schweidnitz war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Schweidnitz.
Geschichte In Schweidnitz bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Schweidnitz. Das königlich preußische Amtsgericht Schweidnitz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schweidnitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Schweidnitz. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Schweidnitz ohne den Teil, der den Amtsgerichten Freiburg in Schlesien und Zobten zugeordnet war.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 470 f., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 fünf Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 404 online
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Schweidnitz. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Świdnicy.
Richter Kurt Winkhaus
Einzelnachweise
Schweidnitz Kategorie:Geschichte (Świdnica) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945