Das Amtsgericht Polnisch-Wartenberg, ab 1888 Amtsgericht Groß Wartenberg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Polnisch-Wartenberg.
Geschichte In Polnisch-Wartenberg bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Polnisch-Wartenberg. Das königlich preußische Amtsgericht Polnisch-Wartenberg wurde zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Oels im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Polnisch-Wartenberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Polnisch-Wartenberg außer dem Teil, die den Amtsgerichten Festenberg und Medzibor zugeordnet waren.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 465 f., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 402 online
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Groß Wartenberg.
Einzelnachweise
Polnisch-Wartenberg Kategorie:Gmina Syców Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945