Der Auslandsschadenschutz ist eine Zusatzversicherung in deutschen Kfz-Haftpflichtversicherungen.

Dieser greift, wenn man im Ausland mit dem Auto unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Durch diesen Zusatzbaustein kann sich der Geschädigte an seine eigene Kfz-Versicherung wenden und wird nach deutschen Schadensersatzrecht reguliert. Vorteile sind unter anderem, dass man sich nicht mit dem ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer auseinandersetzen muss, sondern man sich an seine eigene Versicherung wenden kann und die eigenen in der Kfz-Haftpflicht vereinbarten Deckungssummen gelten. Dadurch wird auch eine evtl. anfallende Differenz zu den unterschiedlichen Deckungssummen im Ausland übernommen. Der Unfall wird durch den eigenen Kfz-Versicherer mit den ausländischen Versicherer reguliert.

Eine Rückstufung in der SF-Klasse erfolgt bei Inanspruchnahme des Auslandsschadenschutzes nicht.

Einzelnachweise

Kategorie:Versicherungsart Kategorie:Kfz-Versicherungen