mini|Münzstraße 17, ehemaliger Sitz des Sondergerichts Braunschweig, heute Landgericht Braunschweig. Das Sondergericht Braunschweig wurde wie andere NS-Sondergerichte, nur wenige Wochen nach der sogenannten Machtergreifung der Nationalsozialisten eingerichtet. Die erste Verhandlung fand am 8. April 1933 statt.Das Landgericht im Dritten Reich landgericht-braunschweig.niedersachsen.de. Zu seinen letzten Sitzungen trat das Gericht nur wenige Tage vor der Übergabe der Stadt Braunschweig am 12. April 1945 zusammen.
Dem Gericht in Braunschweig kam dieselbe Aufgabe zu, wie den anderen Sondergerichten im NS-Staat: Als Schnellgericht mit eingeschränkten Rechten für die Angeklagten war es fester Bestandteil des ideologisch motivierten Unterdrückungsapparates zur Entrechtung, Verfolgungen, Einschüchterung und Beseitigung vermeintlicher oder tatsächlicher Regimegegner. Wie es Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofs, 1939 beschrieb, betrachtete das NS-Regime die Sondergerichte als „Panzertruppe der Rechtspflege“Die Todesurteile des Mannheimer NS-Sondergerichts akjustiz-mannheim.de. und als „Kriegsgerichte der inneren Front“.Sondergericht Bielefeld uni-muenster.de.
Die Richter am Sondergericht Braunschweig verhandelten in den knapp 12 Jahren ihrer Tätigkeit mehr als 6000 Fälle und verhängten 92 Todesurteile, neun davon gegen Frauen.Landgericht Sondergeriche vernetztes-gedaechtnis.de Der wohl bekannteste Fall ist das Verfahren gegen die 19-jährige Erna Wazinski, die Ende 1944 hingerichtet wurde. Das Sondergericht Braunschweig war bis kurz von der Übergabe der Stadt am 12. April 1945 an US-Truppen tätig. Das letzte Urteil (6 Monate Gefängnis) erging am 6. April 1945Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. S. 232., das letzte vollstreckte Todesurteil erging am 6. Februar 1945 gegen Victoria Breuer.Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. S. 226. Sie wurde am 9. März 1945 hingerichtet. Das letzte – nicht mehr vollstreckte – Todesurteil erging am 27. März 1945.Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. S. 217.
Sämtliche Richter und Staatsanwälte des Sondergerichts Braunschweig wurden in der Nachkriegszeit entnazifiziert und größtenteils wieder in den Justizdienst der jungen Bundesrepublik eingestellt. Wenn es überhaupt zu Anklagen kam, so endeten diese sämtlich wegen Mangels an Beweisen bzw. weil sich die Angeklagten darauf beriefen, geltendes Recht umgesetzt zu haben, mit einem Freispruch.Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. S. 242–244.
Geschichte In der Zeit des Nationalsozialismus wurden auf Grundlage der Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933 Gerichte außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit geschaffen. Diese Sondergerichte dienten der Bekämpfung politischer Gegner des NS-Regimes.
Zunächst wurden hier insbesondere Verstöße gegen das Heimtückegesetz aus dem Jahr 1934 geahndet. Nach Kriegsausbruch wurden zahlreiche Urteile gegen Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter ausgesprochen. Die oftmals drastischen Urteile sollten an der inneren Front der Abschreckung und der Erziehung dienen.„Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. (Vortrag von Hans-Ulrich Ludewig, gehalten am 16. Mai 2002, S. 7–9 yumpu.com).
Es gab auch einige Ermittlungsverfahren, die aus Mangel an Beweisen eingestellt wurden oder mit einem Freispruch endeten. In den Jahren 1936 bis 1939 wurden mehr als 50 % der Verfahren eingestellt und jedes sechste Hauptverfahren endete mit einem Freispruch. Angeklagt wurden zumeist Personen aus der Arbeiterschicht. Während des Krieges stieg die Zahl der Todes- und Zuchthausstrafen jedoch stark an. Zahlreiche Angeklagte wurden für Bagatelldelikte zu Geld-, Gefängnis- oder Zuchthausstrafen, beziehungsweise zum Tode verurteilt.
1943 gab es vor dem Sondergericht folgende Verhandlungen und Verurteilungen: Gesetz/Verordnung Verfahren Angeklagte Todesurteile Volksschädlingsverordnung (VVO) 60 82 11 Kriegswirtschaftsverordnung (KWVO) 117 213 1 Mord (§ 211 RStGB) 3 3 2 Heimtückegesetz 98 102 – Verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen 6 9 – Abhören ausländischer Sender 38 73 – Wehrdienstentziehung 8 8 4 Wehrschutzverordnung 12 13 1 Polenstrafrechtsverordnung 15 25 3 Sonstige 11 15 – Gesamt: 933 368 543 22 Innerhalb der knapp 12 Jahre, in denen das Gericht tätig war, wurden mehr als 6000 Fälle verhandelt, dabei mehr als 7000 Personen angeklagt und 92 Todesurteile ausgesprochen. Es gab auch Anklagen nach dem Mordparagraphen verhandelt und es gab bis 1943 Verfahren nach der Polenstrafrechtsverordnung, die ab 1942 eigentlich der Polizei und der Schutzstaffel oblagen. Das Sondergericht arbeitete seit 1942 eng mit der Geheimen Staatspolizei zusammen und führte noch bis zum Frühjahr 1945 in Absprache mit dieser Organisation Strafverfahren gegen Ukrainer und Polen durch. Dabei wurde „zur Abschreckung“ regelmäßig die Todesstrafe verhängt. Des Weiteren gab es bei der Beschädigung von Anlagen der Rüstungsindustrie in Braunschweig Verhandlungen nach der Wehrschutzverordnung und es gab zahlreiche Prozesse nach der Kriegswirtschaftsverordnung und der Volksschädlingsverordnung. Verfahren wegen des verbotenen Umgangs mit Ausländern waren hingegen selten. Anfang 1942 wurde auf Interventionen des Reichsjustizministeriums das ganze Sondergericht neu besetzt. Kritisiert wurde, dass die Urteile wegen Schwarzschlachtungen „zu milde“ ausfielen.
Unter dem Vorsitz von Walter Lerche ergingen mindestens fünfzehn Todesurteile. Die Vergehen der Verurteilten waren überwiegend kleinere Diebstähle, die beispielsweise aus der Not heraus von unterernährten französischen und italienischen Zwangsarbeitern begangen wurden. Das letzte Todesurteil wurde am 27. März 1945 ausgesprochen. Am 5. April wurde die letzte Hauptverhandlung anberaumt, am 10. April erfolgte die letzte Fallregistrierung und am 12. April 1945 wurde die Tätigkeit mit der Übergabe der Stadt eingestellt.Klaus Erich Pollmann: Der schwierige Weg in die Nachkriegszeit: die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, 1945–1950. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1994, ISBN 3-525-55239-4, S. 290.
Etwa 1100 erhaltene Verfahrensakten des Sondergerichts Braunschweig werden im Niedersächsischen Landesarchiv in Wolfenbüttel verwahrt und können dort eingesehen werden. 250 Urteile befinden sich in den Gefangenenakten in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel. Akten von 116 Verfahren während des Zweiten Weltkrieges lagern im Bundesarchiv in Koblenz.Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. S. 12.
+ Rechtsprechungsstatistik im Vergleich mit anderen Sondergerichten Sondergericht Todesstrafe Freiheitsstrafe Geldstrafe Freispruch Gesamt Braunschweig 92 4,1 % 1.771 79,2 % 185 8,3 % 189 8,4 % 2.237 Bromberg (Bydgoszcz) 338 19 % 1.057 59,3 % 19 1 % 199 11,2 % 1.782 Essen 93 6,4 % 1.265 86,5 % 0 0 % 105 7,2 % 1.463 Frankfurt am Main 55 2,4 % 1.707 73 % 118 5 % 323 13,8 % 2.338 Hamburg 168 12,1 % 1.113 80,2 % 12 10,9 % 94 6,85 % 1.387 Kattowitz 247 6,8 % 2.897 79,9 % 36 0,9 % 333 9,1 % 3.625 Litzmannstadt 281 6,6 % 3.378 79 % 109 2,5 % 509 11,9 % 4.277 München 270 4,5 % 5.230 87,3 % k. A. k. A. 490 8,2 % 5.990 Gesamt 1.544 18.418 479 2242 > 23.000
Bekannte Verurteilungen (Auswahl) mini|Ehemalige Hinrichtungsstätte in Wolfenbüttel Ab 1940 wurden 88 Todesurteile ausgesprochen und vollstreckt. Diese richteten sich zumeist gegen Bürger anderer Nationen, insbesondere Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene. Zu den 43 betroffenen zählten ein Belgier und ein Italiener, 2 Angehörige der Sinti und Roma, 4 Holländer, 9 Russen, 11 Polen, 12 Franzosen und 3 weitere. Die Anklage lautete in 50 Fällen auf „Verstoß gegen die Volksschädlingsverordnung“, 18 waren Verurteilungen wegen Gewaltverbrechen, 11 waren gefährliche Gewohnheitsverbrecher, 6 wurden wegen Wehrkraftzersetzung, 3 weitere wegen Verstoßes gegen die Kriegswirtschaftsverordnung, gegen das Heimtückegesetz oder aufgrund eines Sittlichkeitsverbrechens hingerichtet.Klaus Erich Pollmann: Der schwierige Weg in die Nachkriegszeit: die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, 1945–1950. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1994, ISBN 3-525-55239-4, S. 279–282. Die Urteile wurden ab 1937 in der Hinrichtungsstätte des Gefängnisses Wolfenbüttel per Fallbeil vollstreckt. In den Jahren bis 1945 wurden dort insgesamt 526 Menschen getötet.Virtuelle Führung durch die Dauerausstellung der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel. (youtube.com).
In den Jahren 1940 bis 1945 gab es insgesamt 4808 Verfahren mit fast 6000 Beschuldigten, von denen 1793 ausländische Bürger waren.
Todesstrafe mini|Kurze Meldung der Braunschweiger Tageszeitung vom 25. Oktober 1944, über das Todesurteil gegen Erna Wazinski. Am 9. Oktober 1933 wurden die Arbeiter Kasparick und Schmied zum Tode verurteilt. Die aus Gifhorn stammenden Brüder Rudolf (* 1. November 1914 – 12. Juni 1939) und Walther Schoß (* 3. Mai 1913 – 12. Juni 1939) wurden gemeinsam mit Ida Schupp (geborene Weigelt, * 3. Januar 1910 – 12. Juni 1939), der Ehefrau des 29 Jahre alten Eisenbiegers Alfred Schupp († 10. April 1939), wegen gemeinschaftlichen Mordes an diesem vor das Sondergericht gestellt und verurteilt. 13. Januar 1942: Zwei Zigeuner wurden wegen des Diebstahls von 40 Mark hingerichtet. 9. April 1942: Hermann Thran (1902–1942) aus Westerbeck wurde wegen „schweren Rückfalldiebstahls in 21 Fällen“ und Verbrechen nach § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung in Verbindung mit einem Verbrechen gegen § 4 der Volksschädlingsverordnung verurteilt.Manfred Grieger: Stolperstein für Hermann Thran – geboren am 29. September 1902 in Westerbeck, hingerichtet am 9. April 1942 um 6:05 Uhr in Wolfenbüttel. In: S. 36–38 (stadt-gifhorn.de PDF). 18. August 1942: Moritz (Moses) Klein (14. Juli 1893 – 22. September 1942), Ziegeleiarbeiter aus Helmstedt, wurde wegen Sittlichkeitsverbrechen an zwei deutschen Kindern verurteilt. 7. Februar 1944: Janina Piotrowska (1925–1944), die polnische Zwangsarbeiterin wurde am 7. Januar 1944 als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt.Janina Piotrowska – Verlegter Stolperstein 26.03.2013 (kramerwf.de). 23. November 1944: Erna Wazinski (1925–1944) wurde wegen „Plünderung“ nach dem Bombenangriff auf Braunschweig am 15. Oktober 1944 als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 21. März 1991 vom Landgericht Braunschweig aufgehoben.Niedersächsisches Landesarchiv: 27. Januar: Gedenktag für die Ermordeten und Überlebenden des Nationalsozialismus. Freispruch für eine Hingerichtete! (nla.niedersachsen.de). Sie soll lediglich einen Koffer verwechselt haben. 9. Januar 1945: Der 18-jährige italienische Zwangsarbeiter Francesco Paolin, wegen mehrerer Kleinstdiebstähle. Georg Malek († 1945), Hilfsmonteur, wurde für „Einbruchdiebstähle unter Ausnutzung der Verdunkelung“, am 27. März 1945 zum Tode verurteilt.Klaus Erich Pollmann: Der schwierige Weg in die Nachkriegszeit: die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, 1945–1950. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1994, ISBN 3-525-55239-4, S. 88. Das letzte Todesurteil des Sondergerichtes.
Gefängnisstrafe