Der Gerichtsbezirk Althofen war ein bis 1978 bestehender Gerichtsbezirk in Kärnten.

Ausdehnung Der Gerichtsbezirk umfasste 4 Gemeinden mit zusammen 168 km² und 7620 Einwohnern (Stand 1947). Zugeordnet war er dem Landesgericht Klagenfurt. Er erstreckte sich über das Krappfeld und Teile des Guttaringer Berglands und lag im politischen Bezirk St. Veit an der Glan. Der Sprengel umfasste die folgenden Gemeinden: Althofen Guttaring Kappel am Krappfeld (bis 1958 Krasta) Rabing

Geschichte Der Gerichtsbezirk Althofen wurde am 26. Juli 1849 eingerichtet und am 1. Juli 1850 aktiviert. Mit 30. Oktober 1854 wurde er aufgelöst und ging im Gemischten Bezirk Althofen auf. Am 13. Juni 1868 wurde der Gerichtsbezirk wiedererrichtet und am 31. August 1868 aktiviert.Joachim Adolf Walter: Die territoriale Entwicklung der Gerichtsbarkeit und Verwaltung in Kärnten, Krain und dem Küstenland zwischen 1848 und 2013. Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2013. S. 102.

In den 1970er-Jahren erfolgte eine Konsolidierung der Gerichtsbezirke mit dem Ziel, diese mit den (zumeist größeren) Verwaltungsbezirken in Deckung zu bringen. In diesem Zuge wurden mit Wirkung zum 1. Juli 1978 die Bezirksgerichte Friesach, Althofen, Eberstein und Gurk dem Gerichtsbezirk Sankt Veit an der Glan angeschlossen. Die Urkundensammlung ging dabei an das Kärntner Landesarchiv.

Belege

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