Der Volksentscheid „Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt“ fand am 23. Januar 2005 in Sachsen-Anhalt statt. Er wurde durch das gleichnamige Volksbegehren ausgelöst, mit dem eine Verbesserung der Kinder- und Jugendbetreuung in Sachsen-Anhalt erreicht werden sollte. Das Anliegen wurde beim Volksentscheid zwar von einer Mehrheit befürwortet, allerdings wurde das 25-%-Zustimmungsquorum deutlich verfehlt. Die Abstimmung galt damit als ungültig und das Volksbegehren als nicht angenommen. Es war der erste und bislang einzige Volksentscheid in der Geschichte Sachsen-Anhalts.

Hintergrund Aufgrund der als unzureichend empfundenen Politik zur Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen ergriff ein Bündnis verschiedener Organisationen das Volksbegehren. Der präsentierte Gesetzentwurf sah einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung, stärkere Förderung und Bildung bis zur Versetzung in das 7. Schuljahr, die Einführung verbindlicher pädagogischer und organisatorischer Standards vor, den Ausbau von Betreuungsangeboten, mehr Angebote für Kinder mit Benachteiligungen, den Ausbau von Mitwirkungsrechten, die Ausweitung von Kindertagesstätten, eine verbesserte Finanzierung und Aufsicht, die Schaffung der Möglichkeit von Modellversuchen sowie die stärkere Gewinnung und den Einsatz von mehr Fachpersonal.

Der Weg zum Volksentscheid Antrag auf ein Volksbegehren Der Antrag auf ein Volksbegehren wurde am 28. Mai 2003 bei der Landesregierung gestellt. Dem Antrag waren 31.496 Unterstützungsbekundungen beigefügt.

Volksbegehren Im Sommer 2004 wurden 290.628 Unterstützungsbekundungen für das Volksbegehren eingereicht. Nach Prüfung wurden 260.588 für gültig befunden, womit das Unterschriftenquorum 250.000 (zum damaligen Zeitpunkt knapp 12 % der Stimmberechtigten) überschritten worden war.

Volksentscheid Der Volksentscheid „Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt“ fand am Sonntag, den 23. Januar 2005, statt. Die Abstimmung war mit keiner Wahl zusammengelegt.

Die Frage auf dem Abstimmungszettel lautete:

Von den knapp 2,1 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich 549.802 (=26,4 %). Von den gültig abgegebenen Stimmen sprach sich eine klare Mehrheit von über 313.858 (=60,5 %) für das Volksbegehren aus. Das geforderte 25-%-Zustimmungsquorum wurde jedoch deutlich verfehlt, da die Ja-Stimmen lediglich 15,9 % der Stimmberechtigten ausmachten. Der Volksentscheid wurde damit als ungültig gewertet und das Volksbegehren scheiterte unecht. Nur 1381 Stimmen (=0,3 %) waren ungültig.

Amtliches Endergebnis des Volksentscheids vom 23. Januar 2005 in Sachsen-AnhaltMinisterium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt: Volksentscheid in Sachsen-Anhalt am 23.01.2005. Gebiet Beteiligung Stimmverteilung Stimmbe-rechtigte(a) Abstimm-ende (b) Gültige (c) Un-gültige Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an c) 2.085.032 549.802 26,37 % 548.421 99,75 % 1381 0,25 % 331.858 60,51 % 15,92 % 216.563 39,49 %

Siehe auch Liste der Plebiszite in Deutschland Direkte Demokratie in Deutschland

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

#2005 Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 2005