mini|hochkant=1.5| Bildtafel von Zunftwappen 1 Schuhmacher 2 Fischer 3 Metzger 4 Tuchmacher 5 Weber 6 Maler 7 Müller 8 Maurer 9 Zimmerer 10 Dachdecker 11 Schneider 12 Bäcker 13 Sattler 14 Schmiede 15 Kürschner 16 Gerber Als Zünfte (von althochdeutsch (ge-)zumft ‚Gemeinschaft, Übereinkunft, Vertrag, Verbindung‘,Rudolf Schützeichel: Althochdeutsches Wörterbuch. 7. Auflage. De Gruyter, Berlin/Boston 2012, S. 410. einem Verbalabstraktum zu althochdeutsch (gi-)zëman ‚sich geziemen, angemessen sein‘Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 25. Auflage. De Gruyter, Berlin/Boston 2011, S. 1017.) bezeichnet man ständische Körperschaften von Handwerkern, wie sie seit dem Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstanden und in dieser Funktion bis ins 18., zum Teil auch noch 19. Jahrhundert existierten. Die Zünfte bildeten ein soziales und ökonomisches System zur Regelung von Rohstofflieferungen, Beschäftigungszahlen, Löhnen, Preisen sowie Absatzmengen bis hin zur Witwenversorgung und wirkten vielfach auch als Organisationseinheiten der Brandbekämpfung und des militärischen Schutzes. Wo sie politische Funktionen errangen (Zunftstädte), fungierten sie überdies als Wahlkörper und Gerichtsinstanz. Zünfte umfassten mitunter mehrere Berufsgruppen. Äußere Zeichen waren nach mittelalterlicher Tradition Zunftordnung, Wappen, Zunftzeichen und -kleidung.

Die Zünfte schrieben ihren Mitgliedern zur Sicherung von Qualitäten Produktionsmethoden vor. Dadurch wehrten sie zwar Überproduktionen ab, andererseits verhinderten sie die Einführung neuer, produktiverer, eventuell weniger gesundheitsgefährdender Produktionstechniken. Sie garantierten ihren Mitgliedern ein standesgemäßes, also „gerechtes“ Einkommen. Den Verbrauchern war durch Ausschalten von Preiswettbewerb ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis garantiert (siehe auch: Kartell).

Wo Zünfte heute noch existieren, haben sie keine wirtschaftspolitische Funktion mehr, sondern es handelt sich zumeist um Gesellschaften des Vereinsrechts, wie etwa bei den Zünften Zürichs. Eine Ausnahme bilden die Korporationen der Stadt Basel und die Gesellschaften und Zünfte der Stadt Bern, die öffentlich-rechtlichen Status haben.Bürgergemeinde der Stadt Basel > Tradition und Engagement. In: bgbasel.ch. Abgerufen am 24. Februar 2026.Gesellschaften und Zünfte. In: bgbern.ch. Abgerufen am 19. Februar 2026.

Begriff Seit dem Mittelalter und bis zur Industrialisierung im 19. Jahrhundert wurde der Zusammenschluss von Handwerksmeistern neben dem heute gängigen, ursprünglich oberdeutschen Begriff Zunft auch als Gilde, Gaffel, Amt (norddeutsch), Einung, Innung (sächsisch) oder Zeche bezeichnet.Franz Irsigler: Zur Problematik der Gilde- und Zunftterminologie, in: Gilden und Zünfte. Kaufmännische und gewerbliche Genossenschaften im frühen und hohen Mittelalter. Hrsg. von Berent Schwineköper, Sigmaringen 1985, S. 53–70. Wieder abgedruckt in: Miscellanea Franz Irsigler. Festgabe zum 65. Geburtstag, hrsg. von Volker Henn, Rudolf Holbach, Michel Pauly und Wolfgang Schmid, Trier 2006, S. 187–203. Heute benennt die wissenschaftssprachliche Übereinkunft in Deutschland den Zusammenschluss von Handwerksmeistern als Zunft und den Zusammenschluss von Kaufleuten seit dem Mittelalter und der frühen Neuzeit als Gilde, wohingegen in England mit beides bezeichnet wird.

Geschichte Vorläufer städtischer Zünfte gab es seit der römischen Kaiserzeit; sie dienten vor allem der steuerlichen Erfassung ihrer Mitglieder, die daraufhin oft auf das Land auswichen.Christian Meier (Hrsg.): Die okzidentale Stadt nach Max Weber. Zum Problem der Zugehörigkeit in Antike und Mittelalter (= Historische Zeitschrift. Beiheft. NF Band 17). Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-64417-3, . Der lateinische Ausdruck für diese Vereinigungen war collegium, beispielsweise der Handwerker, Kaufleute, Schiffsbesitzer, Bäcker usw.Fachliteratur zum Thema: Jean Pierre Waltzig: Étude historique sur les corporations professionnelles chez les Romains depuis les origines jusqu’à la chute de l’empire, d’Occident (= Académie Royale des Sciences, des Lettres et des Beaux-Arts de Belgique. Mémoires Couronnés et Autres Mémoires. Collection in-8°. Band 50, 1–4, ). 4 Bände. C. Peeters, Brüssel u. a. 1895–1900.

Die Anfänge des Zunftwesens in Mittel-, West- und Nordwesteuropa sind im Hochmittelalter zu finden, als zahlreiche neue Städte gegründet wurden (Stadtgründungsphase) und die Handwerkszweige in den Städten sich stark spezialisierten. Als ältester urkundlich belegter Vorläufer der späteren Zünfte gilt die im Jahr 945 begründete Frankfurter Fischer- und Schiffer-Bruderschaft. Im Jahr 1010 entstand die Würzburger Fischerzunft, die ihr Bestehen jedes Jahr am 6. Januar feiert.Peter Weidisch: Würzburg im »Dritten Reich«. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 196–289 und 1271–1290; hier: S. 259, Abb. 70. In der Deutschschweiz wurden selbst noch im 15./16. Jahrhundert in Landstädten und Flecken im Gebiet der heutigen Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Solothurn sowie Uri neue Zünfte gegründet (sogenannte „Landzünfte“).

In den meisten deutschsprachigen Städten lag die Macht anfänglich nur in den Händen des städtischen Adels und der Ministerialen der Klöster, Bischöfe und Hochadeligen. Später konnten auch die Fernkaufleute gewisse Rechte und politischen Einfluss erkämpfen. Die Vereinigung von Handwerkern zu Zünften, das heißt ihre Organisation innerhalb der Stadt, war während dieser Zeit oft stark eingeschränkt oder gar verboten. Ein Zusammenschluss einer Gruppe von Menschen oder eine „Verschwörung“, wie man es zeitgenössisch nannte, bedeutete in einer mittelalterlichen Stadt fast immer politische Einflussnahme. Die Gründung der Zünfte war in manchen Städten mit einer so genannten „Zunftrevolution“ oder einem politischen Umschwung verbunden. Allerdings wurde den Zunftbürgern häufig von vornherein weitgehende Autonomie zuerkannt, um die Neugründung von Städten für Händler und Handwerker attraktiv zu gestalten (z. B. Freiburg im Breisgau im Jahr 1120).

In bestimmten Städten im Heiligen Römischen Reich gelang es den in Zünften organisierten Handwerkern sogar, die politische Macht ganz oder teilweise zu erobern. In den Reichsstädten galten zeitweise Zunftverfassungen, die den Zünften eine Dominanz im Rat garantierten,vgl. Peter Eitel: Die oberschwäbischen Reichsstädte im Zeitalter der Zunftherrschaft. Untersuchungen zu ihrer politischen und sozialen Struktur unter besonderer Berücksichtigung der Städte Lindau, Memmingen, Ravensburg und Überlingen (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. 8, ). Müller & Graff, Stuttgart 1970 (zugleich: Tübingen, Universität, Dissertation, 1967). was jedoch nicht mit einer Demokratie im modernen Sinne gleichgesetzt werden kann. In Oberschwaben hatten etwa Lindau, Memmingen, Pfullendorf (bis 1803), Ravensburg und Überlingen Zunftverfassungen, in der Schweiz etwa Basel, St. Gallen, Schaffhausen und Zürich (bis 1798; siehe Brunsche Zunftverfassung). In Antwerpen durften ab dem Jahr 1435 die Gilden und Zünfte Delegierte in den Stadtrat entsenden. Damit wurde der so genannte Montags-Rat um eine vierte Kraft ergänzt: Neben den Ratsherren (Exekutive), den ehemaligen Ratsherren und den Vorstehern der Stadtbezirke wirkten die Vertreter der Zünfte als politische Amtsträger.Jos Van den Nieuwenhuizen: Altars, from chantry to craft. In: Ria Fabri, Nico Van Hout (Ed.): From Quinten Metsijs to Peter Paul Rubens. Masterpieces from the Royal Museum Reunited in the Cathedral. Bai Publishers, Antwerp 2009, ISBN 9789 0858 6537 7, S. 17.

Im 13. und 14. Jahrhundert trugen Zünfte und Gilden viel zum technischen Fortschritt bei und waren bisweilen revolutionär: Sie fochten gegen das städtische Patriziat, sie gaben einem breiten Teil der Bevölkerung Aufstiegsmöglichkeiten und amteten als Volksvertreter. Innerhalb der Gilden und Zünfte gab es soziale Institutionen wie Wahlen, Vertretungen, gemeinsame Sitzungen und eine strukturierte Teilhabe am Leben der Vereinigung. Bert De Munck, ein Professor für Volkskunde der Universität Antwerpen, bezeichnet diese frühen Zünfte deshalb als „cradel of western democracies“, als Wiege der westlichen Demokratien.Bert De Munck: From religious devotion to commercial ambition? In: Ria Fabri, Nico Van Hout (Ed.): From Quinten Metsijs to Peter Paul Rubens. Masterpieces from the Royal Museum Reunited in the Cathedral. Bai Publishers, Antwerp 2009, ISBN 9789 0858 6537 7, S. 23. Dabei hebt er vor allem deren Institutionen und damit deren soziales Kapital hervor.

Im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit verschwanden jedoch die meisten Zunftrepubliken unter dem Druck der Landesfürsten wieder, und der politische Einfluss der Zünfte wurde eingeschränkt oder ganz auf das Wirtschaftsrecht reduziert. Um das Jahr 1550 wurde die „Zunftherrschaft“ in manchen Reichsstädten durch Kaiser Karl V. abgeschafft; danach waren dort wieder patrizische Machtstrukturen vorherrschend.Ludwig Fürstenwerth: Die Verfassungsänderungen in den oberdeutschen Reichsstädten zur Zeit Karls V. Göttingen 1893, (Göttingen, Universität, Dissertation, 1893; ). In der Schweiz setzte im 16. Jahrhundert nicht nur in den patrizisch regierten Städten, sondern auch in den meisten Zunftstädten die Aristokratisierung der Räte ein, die die Handwerker mehr und mehr aus der politischen Mitsprache drängte.

Gegen die Macht der Meister innerhalb der Zünfte bildeten die Gesellen ab dem Spätmittelalter eigene Gesellenvereinigungen.

Die nicht in Zünften organisierten Handwerker gehörten mancherorts zur sogenannten Meinheit. Sie hatten dann im Gegensatz zu ungebundenen Gesellen, Knechten und Tagelöhnern jedoch häufig das Bürgerrecht.

Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation mussten im 18. Jahrhundert Zünfte aus mindestens drei Meistern bestehen, damit Abstimmungen einfacher wurden. Wenn die Mitglieder aus ihr allerdings wieder austraten, so konnte die Zunft auch in einer einzigen Person weiterbestehen. Es war damals eine häufig debattierte Frage, ob Mitgliedschaft in zwei Zünften gleichzeitig möglich sei. Dies war möglich, solange es dasselbe Handwerk war, „zum Exempel ein Seiffensieder in Halle und in Naumburg“. Ein Mann konnte jedoch nicht zwei Zünften eines verschiedenen Handwerks angehören. Da galt der Grundsatz: „Viel Handwerke verderben einen Meister.“ Beim Neubau eines Hauses hatte der Bauherr gemäß Anordnungen des 18. Jahrhunderts zur Brandverhütung im Kurfürstentum Trier und in weiteren Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reichs „allemal ein[en] ordentliche[n] in einer erzstiftischen Zunft aufgenommene[n] Meister als Maurer, Zimmermann etc.“ zu beschäftigen, der „für die Abwendung von Feuersgefahr in dem von ihm angeordneten Bau verantwortlich seyn muß, zumalen wann er dafür billigmäßig bezahlt wird“.

Das Leben des einzelnen Gruppenmitglieds wurde von der Zunft entscheidend bestimmt. Nur in dieser Einbindung konnte der Zunfthandwerker seiner Arbeit nachgehen. Die Gemeinschaft der Amtsmeister regelte die Arbeit und Betriebsführung des Einzelnen, die Qualität seiner Produkte, kontrollierte seine sittliche Lebensführung, sicherte ihn in individuellen Notfällen ab und betete für das Seelenheil ihrer verstorbenen Mitglieder.