mini|Eingang zum Amtssitz der Bundesbeauftragten (Mai 2025). Das im August 1953 gegründete Amt der Bundesbeauftragten für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse ist dem Bundesministerium des Innern (BMI) unterstellt und organisatorisch angesiedelt bei dessen Bundesoberbehörde Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).
Amtssitz Zunächst bezog der Bundesbeauftragte ab 1953 seine Dienststelle am Kurfürstendamm 191/192 im Berliner Ortsteil Charlottenburg.Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. 1953, Seite 976. Bereits wenig später erfolgte im gleichen Ortsteil der Umzug in eine Immobilie an der Fasanenstraße 87.Deutschland, Europa, Internationale Beziehungen das Loseblatt-Sammelwerk über Staat, Wirtschaft, Politik, Religion, Kultur, Band 1. Lutzeyers Fortsetzungswerke, 1954, Seite 9. Zurzeit (Stand: September 2025) ist das Amt im DGZ-Ring 12 im Berliner Ortsteil Weißensee ansässig.
Wirtschaftshistorischer Hintergrund und Entwicklung Um im Rahmen der deutschen Reparationszahlungen nach dem Ersten Weltkrieg die Rückzahlung der privaten deutschen Auslandsverschuldung zu regeln, wurde – vor allem in Anbetracht dessen, dass Deutschland infolge der Weltwirtschaftskrise nicht mehr in der Lage war, seine Auslandsschulden in Devisen zu begleichen – mit der Ausfertigung des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland am 9. Juni 1933 die sogenannte Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden gegründet.Text des 1933 erlassenen Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland. Abgerufen auf gesetze-im-internet.de (Gesetze im Internet) am 30. September 2025. Ziel der damals diktatorisch regierenden Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) war es, die Bezahlung von Auslandsschulden unter Kontrolle zu bringen, die Devisenreserven zu schützen, die Zahlungsbilanz zu sichern, den Kapitalabfluss aus dem Deutschen Reich zu stoppen sowie die freie Schuldentilgung im Ausland zu kontrollieren und einzuschränken. Die Konversionskasse arbeitete dafür eng mit der Reichsbank zusammen. Fortan mussten die hierdurch eingefrorenen ausländischen Zinsen, Gewinnanteile und Tilgungssummen für ausländische Vermögensanlagen von den deutschen Schuldnern „mit befreiender Wirkung“Carl-Ludwig Holtfrerich (Hrsg.): Das Reichswirtschaftsministerium der Weimarer Republik und seine Vorläufer. In der Reihe: Werner Abelshauser; Stefan Fisch; Dierk Hoffmann; Carl-Ludwig Holtfrerich; Albrecht Ritschl: Wirtschaftspolitik in Deutschland 1917–1990, Band 1. De Gruyter Oldenbourg, 2016, ISBN 978-3-110-46290-6, E-Book. in Reichsmark an die Konversionskasse bezahlt werden, wodurch die Zahlungsverpflichtung vom Schuldner an diese überging. Anschließend entscheid allein die Reichsbank, ob und welcher Anteil tatsächlich ins Ausland transferiert wurde; einzig die Bedienungen der Dawes- und Young-Anleihen lief unverändert weiter. Die Konversionskasse zahlte dann mit auf Reichsmark lautenden unverzinslichen Schuldscheinen (sogenannten „Scrips“). Diese Scrips – ausgegeben in den Werten 5, 10, 30, 40, 50, 100, 500 und 1000 Reichsmark – waren nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt; es handelte sich also nicht um Banknoten. Sie wurden schon 1934 durch sogenannte Fundierungsbonds ersetzt. Hierbei handelte es sich um verzinsliche zehnjährige Schuldverschreibungen.Albert Pick; Hans-Ludwig Grabowski: „Lexikon: Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden“. Auf geldscheine-online.com am 21. Juni 2018. Abgerufen am 30. Juni 2025.
Das Bundesbeauftragten-Amt entstand im Nachgang des Abkommens über deutsche Auslandsschulden, das am 27. Februar 1953 in London unterzeichnet und durch Gesetz vom 24. August 1953 für das Bundesgebiet ratifiziert wurde.Text des 1953 erlassenen Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden. Abgerufen auf gesetze-im-internet.de (Gesetze im Internet) am 30. September 2025. Zum ersten Beauftragten wurde vom Bundesfinanzminister Fritz Schäffer (CSU) im August 1953 der Leitende Regierungsdirektor Otto Schoele ernannt. Anfänglich war das Amt dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. In den ersten Jahren – bis mindestens 1970 – gehörten zwölf Mitarbeiter zum Amt.Willy Brandt: Von Bonn nach Berlin. Eine Dokumentation zur Hauptstadtfrage. Arani-Verlag, 1957, Seite 142.Ideeller Beistand. In: Der Spiegel, Nr. 36/1970, 30. August 1970. Abgerufen auf Spiegel Online am 30. September 2025. Nach Zahlung aller Verpflichtungen der Konversionskasse durch die Bundesrepublik Deutschland (rund 172 Millionen DM) wurde die Kasse nach dem Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung vom 17. Dezember 1975 aufgelöst.
Gemeinhin wird die am 3. Oktober 2010 erfolgte Überweisung der letzten Schuldenrate als Schlussstrich unter alle bekannten finanziellen Forderungen der ehemaligen Alliierten aus beiden Weltkriegen betrachtet. Das Amt der Bundesbeauftragten ist nunmehr lediglich noch eine Funktionsstelle. Zum 1. Januar 2017 wechselte die Zuständigkeit vom Bundesministerium für Finanzen zum Bundesministerium des Innern. Ausweislich des aktualisierten Sachstandes der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom April 2019 erhält das Amt keine Aufwandsentschädigungen und verfügt, abgesehen von seiner Leiterin, über keinerlei personelle Ressourcen.https://www.bundestag.de/resource/blob/655250/74130d52142f824a08598b84d3d86b78/WD-3-098-19-pdf-data.pdf Diese übt ihre Funktion im Nebenamt ohne besonderes Salär aus.
Aufgaben
Gemäß dem im August 1953 in Kraft getretenen Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden lag die anfänglichen Aufgaben des Bundesbeauftragten auf folgenden Punkten: Er entschied vorbehaltlich des Rechtsweges über die Erstattungsansprüche. Die Entscheidungen hatten dabei schriftlich zu ergehen, sollten mit Gründen versehen sein und einen Hinweis auf die Möglichkeit der Beschreitung des Rechtsweges enthalten. Er bediente sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben der Konversionskasse. Die Konversionskasse hatte nach seinen Weisungen Ermittlungen anzustellen und Feststellungen zu treffen. Er hat dem Schuldner auf Verlangen Auskunft über alle Umstände zu erteilen, die für die Beurteilung der Frage erheblich sind, ob der Schuldner nach Anlage V des Abkommens durch eine Zahlung an die Konversionskasse von seiner Schuld befreit worden ist. Sofern der Schuldner dem Bundesbeauftragten einen beabsichtigten Regelungsvorschlag mitteilte und die erforderlichen Unterlagen vorlegte, so hatte der Bundesbeauftragte auf Verlangen des Schuldners eine Erklärung darüber abzugeben, ob und in welcher Höhe er eine Erstattungspflicht des Bundes anerkennt. Hatte er die Erstattungspflicht des Bundes anerkannt, so konnte der Bund diese […] nicht mehr bestreiten. Gerichte und Behörden haben ihm unentgeltlich Amtshilfe zu leisten. Er kann die Gerichte um die uneidliche Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Erhebung sonstiger Beweise ersuchen. Er kann Vorauszahlungen auf einen Erstattungsanspruch in angemessener Höhe gewähren. Er konnte seine Entscheidung, durch die eine Erstattungspflicht anerkannt worden ist, oder sein Anerkenntnis […] widerrufen, wenn eine neue Urkunde aufgefunden wird, die eine andere Entscheidung im Erstattungsverfahren herbeigeführt hätte, oder wenn bekannt wird, dass eine solche Urkunde beigezogen werden kann. Darüber hinaus entschied der Bundesbeauftragte über Ansprüche, die sich aus der Währungsbereinigung nach dem Zweiten Weltkrieg ergabenThomas Vitzthum: „Zahl der Beauftragten des Bundes soll sinken“. Am 1. April 2025 auf pnp.de (Passauer Neue Presse). Abgerufen am 30. September 2025. und war zuständig für die Abwicklung der Erstattungsverfahren von Zahlungsverbindlichkeiten.
Bewertung Dieses Bundesbeauftragten-Amt und seine Aufgaben sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt, weshalb es von Zeit zu Zeit als Beispiel herangezogen wird, um eine angeblich zu große Anzahl Beauftragter der Bundesregierung, Bundesbeauftragter und Koordinatoren der Bundesregierung – dann auch mit Hinweis auf sehr eng zugeschnittene Nischen – zu illustrieren.
Bereits im August 1970 bezeichnete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel das Amt als eine „fast vergessene Körperschaft, [die in Berlin] ihr Wesen treiben“ würde. Christian Wilp stellte im Juni 2021 auf der Website des Nachrichtenfernsehsenders n-tv die Frage, wer „schon etwas“ von diesem Bundesbeauftragten „gehört [habe]“Christian Wilp: „Ämtervermehrung für "Enttäuschte und Frustrierte"“. Am 15. Juni 2021 auf n-tv.de (Nachrichtenfernsehsender n-tv). Abgerufen am 19. Mai 2025. und etwas mehr als knapp drei Jahre später erwähnte Harald Martenstein das Amt im Mai 2024 in seiner Kolumne im Zeitmagazin zum Thema Bürokratieabbau – verbunden mit dem Nachsatz „was immer das sein mag“.Harald Martenstein: Über den unerfüllbaren Wunsch nach weniger Bürokratie. In: Zeitmagazin, Nr. 21/2024, 7. Mai 2024. Abgerufen auf zeit.de am 30. September 2025. Im gleichen Monat sprach Christoph Schwennicke in seiner Kolumne beim Online-Portal T-Online ironisch von einem „illustren“ Amt.Christoph Schwennicke: Geldnot in der Zeitenwende: Staat, speck doch mal ab, Kommentar auf T-Online, 9. Mai 2024. Abgerufen am 12. November 2025.
Der Journalist Thomas Vitzthum schließlich konstatierte im April 2025 in der Passauer Neuen Presse, dass man von dieser Bundesbeauftragten „nun wirklich noch nie etwas gehört“ habe und ihr Aufgabengebiet „jetzt nicht mehr brandaktuell“ sei, die „Funktion [jedoch] weiterhin“ existiere.
Amtsinhaber (soweit bekannt) Nr. Amtszeit Name Beginn Ende 1 Aug. 1953 mind. 1972 Otto SchoeleTaschenbuch des öffentlichen Lebens. Band 22. Festland-Verlag, 1972, Seite 92. 2 mind. 1983 Falko-Romeo HerdaTaschenbuch des öffentlichen Lebens. Band 34. Festland-Verlag, 1983, Seite 122.Klaus-Dieter Schnapauff: Die Bundesrepublik Deutschland – Staatshandbuch: Teilausgabe Bund. Carl Heymanns Verlag, 1992, Seite 246. 3 Jörgen Brieger-LutterAlbert Oeckl (Hrsg.): Taschenbuch des öffentlichen Lebens. Band 46, 1996, Seite 130. 4 amtierend Ellen HirschingerChristian Schlesiger; Eric Steinberg; Daje Schoormann: „Moderner Staat: Wie die SPD den Umbau ausbremst“. Am 31. März 2025 auf thepioneer.de (The Pioneer Briefing). Abgerufen am 30. September 2025
Einzelnachweise
Kategorie:Behördengründung 1953 Kategorie:Bundesregierung (Deutschland) Kategorie:Person (Bundesministerium des Innern) Kategorie:Amtsbezeichnung (Deutschland) Kategorie:Finanzpolitik (Deutschland) Kategorie:Wirtschaft (deutsche Nachkriegszeit)