Sicherstellung oder Sicherstellen steht für:

Sicherstellung (Recht), die Begründung oder Herbeiführung öffentlich-rechtlichen Gewahrsams an einer Sache Beschlagnahme, die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt Das Vadium. Es dient als Sicherstellung für den Fall, dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt; es verfällt in diesem Fall zugunsten des Auftraggebers. das Gewährleisten, Garantieren oder Zusichern einer bestimmten Leistung oder Funktionalität (vor allem in der modernen Verwaltungs- und Militärsprache)

Siehe auch: