Die Fragestunde ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle im schweizerischen Nationalrat. Sie bezeichnet zum einen einen eigenen Debattenblock, zum anderen den Vorstosstyp, mit dem Ratsmitglieder dem Bundesrat kurzfristig Fragen stellen können. Die Fragestunde findet während der ordentlichen Sessionen achtmal jährlich statt. Im Ständerat existiert keine Fragestunde.
Geschichte Die Geschichte der Schweizer Fragestunde ist von Unterbrechungen geprägt. Erstmals 1946 eingeführt, sollte sie den direkten Austausch zwischen Parlament und Regierung erleichtern. Mangels Interesse seitens der Ratsmitglieder wurde das Format jedoch bereits 1962 wieder abgeschafft.
Nach einer 17-jährigen Pause erfolgte am 3. Dezember 1979 die Wiedereinführung. Neu erhielten die Parlamentsmitglieder die Möglichkeit, nach der Antwort des Bundesrats eine Zusatzfrage zu stellen – ein Element, das den Dialog zwischen Regierung und Parlament verstärkte.
Trotz wiederkehrender Kritik, etwa am Aufwand-Nutzen-Verhältnis oder der angeblichen Monopolisierung durch wenige Abgeordnete, sprach sich der Nationalrat am 15. März 2012 klar gegen eine Abschaffung aus. Gefordert wurde die Abschaffung vom damaligen BDP-Nationalrat Martin Landolt. In der Begründung wurde die Fragestunde als «attraktiv» und «effizient» bezeichnet.
Öffentliche Aufmerksamkeit erlangte das Format besonders im September 2010 durch den sogenannten «Bündnerfleisch»-Vorfall: der damalige Bundesrat Hans-Rudolf Merz brach beim Verlesen einer technisch formulierten Antwort in schallendes Gelächter aus – die Szene verbreitete sich rasch im Internet und wurde zum viralen Video.
Ablauf Die Fragestunde findet jeweils am Montagnachmittag der zweiten und dritten Sessionswoche statt. Die Vorbereitung beginnt jedoch früher: Ratsmitglieder müssen ihre Fragen bis spätestens bis am Ende der Sitzung am Mittwochvormittag schriftlich einreichen. Die Frage ist auf 500 Zeichen begrenzt. Rechtsgrundlage bildet der Geschäftsordnung des Nationalrates; die Auskunftspflicht des Bundesrats wird analog zu Interpellationen und Anfragen aus des Parlamentsgesetzes hergeleitet.
Im Rat beantwortet das zuständige Bundesratsmitglied die Fragen kurz mündlich, sofern die fragestellende Person anwesend ist. Diese kann im Anschluss eine sachbezogene Zusatzfrage stellen, die unmittelbar beantwortet wird. Die Fragestunde dauert höchstens 90 Minuten; bei grosser Geschäftslast kann das Büro sie auf 60 Minuten verkürzen. Nicht behandelte Fragen werden schriftlich beantwortet.
Die Bundeskanzlei koordiniert ab Mittwochnachmittag die Zuweisung der Fragen an die Departemente. In der Regel müssen die Antworten bis Donnerstag, 17 Uhr, vorliegen, teilweise gelten noch kürzere interne Fristen. Die Bundesratsmitglieder prüfen die Entwürfe im Mitberichtsverfahren kurzfristig; am Freitag beschliesst der Gesamtbundesrat die endgültigen Fassungen, die am darauffolgenden Montag im Rat verlesen werden.
Statistik Die Geschäftsdatenbank Curia Vista der Parlamentsdienste hat seit 1986 rund 20'000 Fragestunde-Vorstösse erfasst. Pro Fragestunde werden im Schnitt 125 Vorstösse eingereicht, wobei ein Vorstoss mehrere Fragen enthalten kann. +StandJahrAnzahl202591320241054202396720221018202112542020111320197042018750
Siehe auch
Interpellation Postulat Kleine Anfrage
Einzelnachweise
Weblinks
Fragestunde auf der Website des Parlaments Suchergebnisse aller Fragestunde-Vorstösse im Nationalrat Video vom Lachanfall von Bundesrat Hans-Rudolf Merz
Kategorie:Politisches Instrument Kategorie:Legislative (Schweiz)