In dieser Liste der Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen in Sachsen sind alle diejenigen Ausflugsorte aufgeführt, die im Freistaat Sachsen mit Stand vom 31. Dezember 2010 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bekanntgemacht wurden.Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Liste der Ausflugsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 7 Abs. 3 SächsLadÖffG vom 31. Dezember 2010 auf: revosax.sachsen.de. Auf Antrag der Gemeinde wird diese als Ausflugsort anerkannt, wenn insbesondere das Kriterium des besonderen Besucheraufkommens erfüllt ist. Über die Anerkennung entscheidet die Landesdirektion Sachsen. Jeweils nach Ablauf von zehn Jahren oder wenn Umstände auf das Fehlen einer Anerkennungsvoraussetzung hindeuten, kann die Landesdirektion Sachsen die Anerkennung überprüfen. Die Anerkennung als Ausflugsort sowie die Aberkennung werden im Sächsischen Amtsblatt bekannt gemacht.Sächsisches Ladenöffnungsgesetz vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), zuletzt geändert am 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589), auf: revosax.sachsen.de.

Bei Prädikaten, die nur einzelne Ortsteile und nicht die gesamte Gemeinde betreffen, wurde zur besseren Kenntlichmachung Kursivschreibung verwendet. Kottmar, Landkreis Görlitz: Ortsteil Eibau (seit 2008)Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Bestimmung von Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen vom 15. Juli 2008 auf: revosax.sachsen.de. Oybin, Landkreis Görlitz (seit 2008) Werdau, Landkreis Zwickau - Ortsteil Langenhessen: Naherholungsgebiet Koberbachtalsperre (seit 2009)Verordnung der Landesdirektion Chemnitz über die Bestimmung von Ausflugsorten mit besonderem Besucheraufkommen vom 17. Juni 2009 auf: revosax.sachsen.de.

Siehe auch Liste der Kur- und Erholungsorte in Sachsen

Einzelnachweise

! Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen Ausflugsorte mit besonderem Besucheraufkommen !