Die Ärztekammer für Salzburg ist die Standesvertretung aller im Bundesland Salzburg tätigen Ärztinnen und Ärzte. Als Landesorganisationen ist sie eine föderale Landesärztekammer und übernimmt vorwiegend operative Aufgaben in eigener Verantwortung. Sie ist Mitglied der Österreichischen Ärztekammer, die strategische Aufgaben wahrnimmt.
Grundlage Die Ärztekammer für Salzburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und durch das Ärztegesetz von 1998 dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Ärzte wahrzunehmen und zu fördern sowie für die Wahrung des Berufsansehens und der Berufspflichten der Ärzte zu sorgen.
Aufgaben Zu den Aufgaben der Ärztekammer gehört es, den Behörden Vorschläge in Bereichen des Gesundheitswesens zu unterbreiten und deren Entscheidungsfindung mit Gutachten und Berichten zu unterstützen. Die Ärztekammer führt Schlichtungen zwischen den Kammerangehörigen sowie mit Patientinnen und Patienten durch. Darüber hinaus verhandelt sie die Verträge der Ärzteschaft mit den Krankenkassen sowie die Kollektivverträge und erteilt Rechtsauskünfte zu den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften.
Organe
Präsident Der Präsident leitet die Geschäfte und vertritt die Ärztekammer für Salzburg nach außen. Er beruft die Sitzungen der Vollversammlung, des Kammervorstandes und des Präsidiums ein und führt bei diesen Sitzungen den Vorsitz.
Präsidium Das Präsidium ist für die Koordination zwischen der Kurie für angestellte Ärzte und der Kurie für niedergelassene Ärzte, für die Entscheidungskompetenz in dringenden Angelegenheiten sowie die Personalkompetenz zuständig. Die Vertretung der Ärztekammer für Salzburg nach außen ist Aufgabe des Präsidenten. Im Verhinderungsfall wird er durch die Vizepräsidenten in der entsprechenden Reihenfolge vertreten.
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Finanzreferenten und ist insbesondere für die Personalangelegenheiten zuständig.
Diese Funktionen werden (2025) von folgenden Personen bekleidet: Präsident: Matthias Vavrovsky 1. Vizepräsident: Christoph Fürthauer, Obmann der Kurie der niedergelassenen Ärzte 2. Vizepräsident: Jörg Hutter, Obmann der Kurie der angestellten Ärzte Finanzreferent: Eberhard Brunner
Kurienversammlung Die von den Mitgliedern einer Kurie gewählten Kammerräte bilden die Kurienversammlung. Diese wird erstmals vom Präsidenten einberufen.
Kammervorstand Dem Kammervorstand obliegt die Funktion der Regierung und er ist für alles zuständig, was nicht durch Gesetz ausdrücklich einem anderen Organ der Ärztekammer als Aufgabe zugewiesen ist. Gewählt wird der Kammervorstand von der Vollversammlung.
Vollversammlung und Wohlfahrtsfonds Die Vollversammlung der Ärztekammer hat die Funktion des Parlaments und ist zuständig für: die autonome Satzung der Ärztekammer, des Wohlfahrtsfonds, die Höhe der Kammerumlagen und die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds. Die Vollversammlung der Ärztekammer erstellt also die Budgets und Rechnungsabschlüsse der Ärztekammer.
Präsidenten
seit 2025: Matthias Vavrovsky 2007–2025: Karl Forstner 1980–2007: Reiner Brettenthaler 1970–1980: Franz Xaver Griesser 1958–1970: Karl Heyrowsky 1952–1958: Franz Schuchter junior 1950–1952: Hans Wimberger 1945–1950: Hanns Wartlsteiner 1934: behördliche Auflösung der Ärztekammer wegen „gesetz- und vorschriftswidrigen Gebarens“
1927–1934: Florian Reiter 1924–1927: Humbert Rollet 1919–1924: Ferdinand Weisse 1909–1919: Hermann Bauer 1895–1909: Josef Halbeis 1893–1894: Dismas Kuhn
Weblinks Ärztekammer für Salzburg
Einzelnachweise
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